Dienstag, 2. November 2021

Antrag auf Schriftliche Unterrichtung - EEA, §7 Klimaschutzgesetz BW, Ausgleichsmaßnahmen, Flächenmanagement

      Salem, den 27.10.21
Sehr geehrter Herr Härle, liebe Frau Stark,

In der letzten Sitzung wurde unser Antrag "Mehr Tempo beim Klimaschutz" behandelt.

In Anknüpfung daran möchten wir hiermit  einen Antrag auf schriftliche Unterrichtung stellen, denn trotz mündlicher Nachfragen habe wir noch nicht das Gefühl, dass sich unsere Informationslücken vollständig geschlossen haben.

Anmerkung: alles Rote wurde von der Verwaltung ergänzt
 

  • Nachdem der  Zuschußantrag  (im August?) (Zuschussantrag vom 31.08.2020 wurde am 12.07.2021 bewilligt) positiv beschieden wurde, wurde das Büro für den EEA-Antrag von der Verwaltung ausgesucht und beauftragt.

    Was genau wurde denn beauftragt  bezüglich Umfang und Fragestellung?

    Das Büro Dipl. Ing. Thomas Hamm, Büro EKP Hamm aus Rottenburg a.N. wurde mit der „Moderation und Beratungsleistungen im Rahmen des EEA-Zertifizierungsverfahrens“ für 2021 bis 2025 beauftragt.


    Hat das Büro schon begonnen?
    Ja, die erste Einführung in das Thema für die Verwaltung  hat stattgefunden.


    Wann können wir mit einer ersten Vorstellung des Büros rechnen?

    Herr Hamm wird den GR am 23.11. über das Verfahren informieren und er wird  selbstverständlich gerne Fragen beantworten.


    Geht es dann erst mal um die Grundlagenermittlung oder wird das Büro schon erste Maßnahmen nahe legen?  Das Verfahren wird in der Sitzung erläutert.


    An wen kann man sich mit Fragen dazu wenden? (verwaltungsintern)

    Bitte alle Anfragen des Gemeinderates grundsätzlich an den Bürgermeister richten (§ 24 Abs. 3 GemO), und gerne die Geschäftsstelle des GR (Frau Stark) mit in den Verteiler nehmen.


    Über den EEA werden wir auch im nächsten Salem-aktuell informieren.


  • Das neue Klimaschutzgesetz BW Paragraf 7 b verpflichtet die Kommunen zur Erfassung des Energieverbrauchs. Vermutlich wird diese Erhebung an manchen Stellen den EEA berühren und ergänzen.

    Auf der Seite des Ministeriums ist zu lesen:

    Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg verpflichtet Kommunen nun dazu, ihren Energieverbrauch in einer zentralen, leicht zu bedienenden und kostenlosen Datenbank zu erfassen
    .

    Dies soll im Jahr 2021 erstmals für das Jahr 2020 erfolgen. Die Kommunen können dadurch ihre Vorbildwirkung verbessern. Gleichzeitig tragen sie zum Klimaschutz bei und entlasten ihre Kommunalhaushalte .

    Jährlich bis zum 30. Juni des
    Folgejahres müssen Kommunen die Energieverbrauchsdaten (für lediglich 80 Prozent der Hauptverbraucher), die den bereits bezahlten Energierechnungen zu entnehmen sind, und die jeweils dazugehörigen spezifischen Daten (Flächen, Einwohner, usw.) einpflegen.

    Bei Kommunen, die bereits kommunales Energiemanagement (kEM) betreiben, sind es nur Summendaten und keine Einzelverbraucher. Außerdem müssen sie den Energiebericht hochladen.


    Bitte unterrichten Sie uns doch über den Stand der Erfassung in Salem, wann soll die Erfassung für 2020 vollständig erfolgt sein?
    Die Erfassung für 2020 wurde im Frühjahr 2021 erledigt.

    In wessen Händen liegt diese Aufgabe?
    Bereich Gebäudemanagement

    Wann kann der Gemeinderat mit näheren Informationen dazu rechnen?

    Im Rahmen des EEA-Verfahrens wird das thematisiert


    Betreibt die Gemeinde bereits ein kommunales Energiemanagement, wie oben benannt?

    Ja es gibt ein Energiemanagement, das wir im Rahmen des EEA ausbauen möchten.

 

Außerdem gibt es 2 weitere Vorgänge, von denen wir schon sehr lange nichts mehr gehört haben. Auch hier möchten wir  um ein schriftliches  Unterrichtungs- Update bitten:

 

  • Vor einiger Zeit wurde uns mitgeteilt, dass Hr. Hornstein nun die Ausgleichsflächen/ Ausgleichsmaßnahmen der Gemeinde vollumfänglich betreut.

    Ist die Erfassung  nun auf den aktuellen Stand gebracht und wo kann sie  bei Fragen dazu eingesehen werden?
     

    Wer von der Verwaltung ist dafür zuständig


    Hierzu werden die Informationen noch nachgereicht.

 

  •  Am 24.10 .2020 wurde der Antrag der GOL zum Flächenmanagement behandelt.
    Im Protokoll steht:


    Nach Beendigung der Unterbrechung zieht GR Gagliardi im Namen seiner Fraktion den An-trag zur Schaffung einer neuen Stelle zurück. Dieser Antrag wird eventuell neu aufgegriffen, wenn man in die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes einsteigt. Die Anträge 2.3 und 2.4 möchte die Fraktion aber aufrechterhalten.


    2.3. Beschlussantrag: Der GR beauftragt die Verwaltung, eine Teilnahme am Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ zu prüfen, sowie die entsprechenden Anträge beim BW Wirtschaftsministerium zu stellen.


    2.4 Beschlussantrag: Der GR beauftragt die Verwaltung, einen Beitritt zur„Land-Kommunen-Kooperationsvereinbarung FLOO“ zu prüfen und ggf.vorzunehmen.


    Vorsitzende weist darauf hin, dass man für diese Anträge keine Abstimmung benötigt. Die Verwaltung wird dies gerne prüfen und den Gemeinderat wieder informieren.


    Diese Themen haben sich aus unserer Sicht durch die vom Land geplante „Grundsteuer C“ erledigt. Mit dieser Besteuerung von Bauland bekommen die Kommunen ein Instrument, mit dem ein Anreiz geschaffen wird, brachliegende Grundstücke zu bebauen. Der Gesetzentwurf wird demnächst in den Landtag eingebracht. Sobald die gesetzliche Grundlage geschaffen wurde, kann der GR diese Steuer beschließen und hierfür einen eigenen Hebesatz festlegen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen