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Freitag, 5. November 2021

Bauantrag für neuen Funkmast

Bezug in diesem Blog: hier  Antrag + Abstimmung Mobilfunkkonzept

Südkurier   hier Auszüge in blau

Nach der Sendeanlage in der Nähe des Bahnhofs plant die Deutsche Funkturm GmbH (DFMG) einen zweiten Mobilfunkstandort in Salem. Pressesprecher Benedikt Albers bestätigte, dass es sich um ein Grundstück an der Leustetter Straße im Salemer Teilort Beuren handle. Von Ralf Gagliardi (GoL) darauf angesprochen, berichtete Bürgermeister Manfred Härle in der Gemeinderatssitzung, dass der Bauantrag in einer der Novembersitzungen im Gemeinderat vorgestellt werde.

Da die Deutsche Funkturm GmbH eine Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG ist, würden in erster Linie Telekomkunden von dem geplanten 30 Meter hohen Stahlgittermast profitieren. „Wir bieten unseren Standort aber auch allen anderen Mobilfunkanbietern an, sodass keine zusätzlichen Masten errichtet werden müssen“, sagte Albers. Der Pressesprecher fügte hinzu, dass das Unternehmen in Zukunft möglicherweise noch weitere Standorte suche, um den steigenden Wunsch nach einer leistungsfähigen Mobilfunkversorgung zu erfüllen. „Aktuell planen wir noch einen weiteren Dach-Antennenträger im Ortsteil Stefansfeld“, offenbarte er. Aufgrund der geplanten Höhe von weniger als zehn Metern sei für das Vorhaben im Ortskern keine Baugenehmigung notwendig, so Albers.

Südkurier hier

 5G von Nachbars Dach?

Gut besucht war eine Veranstaltung der Bürgerinitiative Info 5G Heiligenberg im Sennhof. Als Referent hatte man Wolfgang Blüher aus Ravensburg eingeladen. Er ist Sprecher des Mobilfunk-Regionalforums Bodensee-Oberschwaben. ......
Blüher ist in Ravensburg Teilnehmer des „Runden Tisches Mobilfunk“, dessen Aufgabe es ist, mit Vertretern der Mobilfunkbetreiber und der Stadt Standorte zu bewerten, Alternativen zu finden und Bürger zu informieren.

....Doch was kann eine Gemeinde tun, wenn ein Betreiber eine Mobilfunkstation bauen will? „Man kann den Bau einfach akzeptieren oder versuchen, sich einzubringen“, sagte Blüher. Immerhin haben die Kommunen die Planungshoheit. So könne man einen Gutachter einsetzen, um zu prüfen, an welcher Stelle in der Gemeinde die geringste Strahlung für die Bürger ist. Meist dauere dies den Betreibern zu lang, daher sei eine Veränderungssperre sinnvoll, um das Ganze zwei Jahre zu verschieben. Sinnvoll sei es auch, von dem Betreiber einen Haftungsausschluss zu verlangen, sodass die Gemeinde bei Schäden an der Anlage nicht haftet, sondern der Betreiber.....

Bei einem Vertragsabschluss zwischen einem Mobilfunkbetreiber und einem privaten Grundstücksbesitzer habe die Gemeinde trotzdem ein Mitspracherecht und könne auf den Bebauungsplan und die Bauleitplanung zurückgreifen. Auf Dauer verhindern lasse sich der 5-G-Ausbau nicht, denn es sei der Wunsch der Bundesregierung, dass die neue Technik flächendeckend zur Verfügung stehen soll.

....Braucht man Stromzähler, die ihre Daten permanent über Mobilfunk an den Stromlieferanten senden? In einem Wohngebiet in Ravensburg hätten sich die Einwohner gegen diese Technik ausgesprochen und werden bei analogen Zählern bleiben. Zudem sollen Schutzzonen die Menschen vor zu viel Mobilfunkstrahlung bewahren. „Ravensburg ist für Mobilfunkbetreiber deshalb ein rotes Tuch“, sagte Blüher. Einwohnerversammlungen, Bürgerbegehren und rechtlich bindende Bürgerentscheide nannte er als Möglichkeiten, sich zu beteiligen.

Doch auch ganz praktische Dinge schlug Blüher den 50 Zuhörern vor. Warum nicht in Schulen und Kindergärten alles verkabeln. Das sei auch in Privatwohnungen möglich und senke die allgemeine Strahlenbelastung. Auch mehrere Mobilfunkmasten von unterschiedlichen Betreibern seien in einer Gemeinde nicht nötig. .......

Dienstag, 27. Oktober 2020

Presseerklärung der GOL zum Antrag Verkehrsgutachten vom 1.8.20

Unsere Presseerklärung in voller Länge

Die GOL sieht die Lebensqualität vieler Bürger Salems durch den massiv zunehmenden Verkehr gefährdet.
Aus dieser Sorge heraus hat die GOL einen Antrag auf ein Verkehrsgutachten eingereicht, welches die verkehrlichen Auswirkungen der geplanten Entwicklungen, insbesondere des geplanten Schwerpunktes für Gewerbe und Industrie, ermitteln soll.

Bereits 2008 sollte das Logistik-Zentrum der MTU im Gewerbegebiet entstehen. Die Bürger entschieden sich damals per Bürgerentscheid dagegen. Es gab heftige und die Bevölkerung spaltende Diskussionen um dieses Thema. Das Hauptargument gegen die Ansiedlung war- neben der Flächenversieglung - die drohende Verkehrsbelastung.
Heute im Jahr 2020 ist die Fläche des geplanten Logistik-Zentrums vollständig mit Gewerbegebiet überzogen. Der hierdurch entstandene Verkehr rollt bereits seit Jahren über unsere Straßen. Ein Blick auf die Karte zeigt, dass sich das Gewerbegebiet in 20 Jahren vervierfacht hat.

2019 stimmte der Gemeinderat in einer äußerst aufgeheizten Abstimmung für die vorgelegte Fortschreibung des Regionalplans. Bemerkenswert war, dass sich in der Abstimmung eine Patt-Situation ergeben hatte und infolge dessen die Abstimmung durch die Bürgermeisterstimme entschieden wurde.

Die Zustimmung zu der Planung bis 2035 umfasste für Salem vier wesentliche Punkte, die zusammen verkehrstechnisch massiv ins Gewicht fallen.
· Ausweisung eines Schwerpunktes für Industrie und Gewerbe mit fast 30 ha Fläche
bedingt zusätzlichen Berufs- und vor allem Schwerlastverkehr. Es entspricht de facto einer Verdopplung der Gewerbegebietsfläche bei zunehmender Intensität der Bebauung.
· Aufstufung zum „Unterzentrum Salem“
bedingt mehr Verkehr aus den Nachbargemeinden, da Salem zentrale Funktionen für das Umland wahrnehmen soll
· Ausweisung von Flächen für den Wohnbau in verstärktem (überproportionalen) Umfang bei mit Sicherheit höherer Intensität bedingt eine massive Zunahme des PKW- Verkehrs vor allem in den großen Ortsteilen Mimmenhausen , Neufrach und Stefansfeld , da dort der Schwerpunkt der künftigen Wohnbebauung liegen soll (laut Leitbild Salem 2020)
· Führung der Landesentwicklungsachse über Salem

Herr Direktor Franke vom Regionalverband verwies darauf, dass die Landesentwicklungsachse deshalb über Salem geführt werden solle, weil da nun mal die Schiene liege, die in Zukunft stark gefördert werde (im Gegensatz zum Straßenbau). Ein vorbildlicher Ansatz, der jedoch im Zeitraum der Fortschreibung keinerlei praktische Auswirkung haben dürfte.

Laut SK-Artikel vom November 2019 soll die Vorplanung der Bodenseegürtelbahn 2020 abgeschlossen werden. Mit dieser könne dann in die Verhandlungen gegangen werden. Erst danach würde mit der zeitintensiven Entwurfs- und Genehmigungsplanung begonnen werden und inwieweit dabei der Güterverkehr eine Rolle spielt, wurde überhaupt nicht erwähnt.
Sprich: die Flächen sollen schnell verfügbar sein, um der zügigen Bebauung in der Fortschreibungsphase bis 2035 zur Verfügung zu stehen. Die Aussage von Bürgermeister Härle dazu war: "Wir stehen in der Pflicht, das Gewerbe aus der Region aufzunehmen", das hört sich nicht nach behutsamer Flächeninanspruchnahme an.  

Die verkehrstechnische Lösung hinkt hier dem entstehenden Verkehr zeitlich hinterher, da sie zunächst entwickelt werden muss und ihre Umsetzung erst irgendwann in der nicht allzunahen Zukunft liegt, falls dann noch genügend Mittel zur Verfügung stehen.

Dass unsere Bürger, ebenso wie die unserer Nachbargemeinden, in der langen Zwischenphase den massiven Verkehrsanstieg in den Ortsdurchfahrten verkraften müssen, kam nie zur Sprache. Die Bebauung - und damit die Verkehrsbelastung - wuchs schon in den letzten Jahrzehnten massiv und stetig, während sich die Infrastruktur nicht wesentlich veränderte. Schon heute klagen viele Mitbürger über den Verkehrslärm und auch über Engstellen. Wer in einer der Ortsdurchfahrten die Straße überqueren oder aus einer Einfahrt auf die Straße fahren möchte, merkt, wie massiv der Verkehr während der letzten Jahre geworden ist.