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Sonntag, 5. November 2023

Erlebnisbus soll wieder stündlich fahren: Gemeinderäte kämpfen für Tourismuslinie am Bodensee

hier im Südkurier von Holger Kleinstück

Die Pfahlbauten, das Schloss Salem und der Affenberg sind aus dem Projekt ausgestiegen, weil sich der Fahrplan verschlechtert hat. Die Gemeinderäte beider Kommunen wollen den alten Fahrplan zurück.

Die seit dem Jahr 2001 bestehende, umsteigefreie und stündliche Busverbindung der Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB)-Linie 7399 zwischen Salem, Schloss Salem, Affenberg und Unteruhldingen (Erlebnisbus 1) im kommenden Jahr wieder herstellen, den Fahrplan der Linie 100 verbessern: Das möchte die Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen, aber auch Salem.

Dienstag, 17. Oktober 2023

Initiative Bodensee S-Bahn: Die Landkreise sind nicht für den SPNV zuständig

 Die Initiative Bodensee-S-Bahn sieht ebenfalls das Land im Zugzwang und nennt 8 Gründe dafür.

Ralf  Derwing, info@bodensee-s-bahn.org,www.bodensee-s-bahn.org

Medienmitteilung an Schwäbische Zeitung und Südkurier vom 05. September 2023

Die folgende Stellungnahme stellt eine Reaktion auf die regionale Berichterstattung in der Schwäbischen Zeitung (z.B. 01.09.23, 02.09.23) und dem Südkurier (z.B. 04.09.23) zum Ausbau der Bodenseegürtelbahn dar. In den entsprechenden Artikeln kommt Verkehrsminister Hermann ausführlich zur Wort mit dem Vorhaben, die beiden Landkreise KN und FN sehr umfangreich an den Kosten des Ausbaus der Bodenseegürtelbahn zwischen Radolfzell und Friedrichshafen zu beteiligen. 

Diese politische Haltung des Landes Baden-Württemberg ist aus Sicht der IBSB verkehrspolitisch problematisch: Sie ist ein Grund für die jahrelange Verzögerung bei vielen Vorhaben im Bereich Bahnausbau und stellt eine Bedrohung für einen bestimmt kostenträchtigen, aber sinnvollen Ausbau von Bahnstrecken dar.

Montag, 16. Oktober 2023

Kein Cent mehr von den Kommunen? Finanzierung der Bodenseegürtelbahn hängt an Bund, Land und Bahn

Auf Bürgermeisterebene wurde also beschlossen - die Gemeinderäte bekommen das im besten Fall noch mitgeteilt.

Vielleicht sollte man sich mal vor Augen halten, welche Anteile am Straßenbau die Bürgermeister freiwillig zu übernehmen bereit sind?

Und wo liegt das Interesse des Regionalverbandes? 


Ein Leserbrief vom 8. November: "Bahnausbau statt Südumfahrung" zeigt wo das Interesse der Bürgermeister wirklich liegt

Leserbrief zum Artikel „Kundgebung für Südumfahrung“, SÜDKURIER am 8. November:

Vor wenigen Wochen bezeichnete der ehemalige Regionalverbandsdirektor Wilfried Franke die Südumfahrung Markdorfs als „Torso“, also als Stückwerk. Und tatsächlich sind alle anderen Planungen für die Kette von Ortsumfahrungen gestrichen oder auf Eis gelegt worden, die zusammen ursprünglich eine Art „Hinterlandtrasse“ bilden sollten. Der Bermatinger Bürgermeister Martin Rupp, der Salemer Bürgermeister Manfred Härle und Landrat Lothar Wölfle träumen noch immer von diesen Ortsumfahrungen. Im Faltblatt der Markdorfer Umgehungsbefürworter fordert Härle die Südumfahrung, mit Hinweis auf den drohenden Verkehrsinfarkt im Salemer Tal, wohl in der Hoffnung, die Planung der Ortsumfahrungen Bermatingen und Neufrach wieder aufzunehmen. Dass ausgerechnet in Zeiten der Klimakrise solche Ideen aus der Klamottenkiste vorgeholt werden, ist schwer verständlich. Vermutlich geht es den drei Politikern vor allem um den geplanten Neufracher Schwerpunkt für Industrie und Gewerbe mit einer Fläche von 27 Hektar. Und die Markdorfer sollen jetzt bitteschön die Erschließungsstraße dafür mit bezahlen. Aber wer Straßen baut, wird noch mehr umweltschädlichen Kfz-Verkehr ernten. Direkt parallel zu der ursprünglichen „Hinterlandtrasse“ aus Ortsumgehungen verläuft die Bodenseegürtelbahn. Auf dieser immer noch eingleisigen Bahnstrecke ist der Verkehrsinfarkt schon längst eingetreten, weil man sich nicht rechtzeitig und nur halbherzig um den Ausbau, die Elektrifizierung und die technische Modernisierung gekümmert hat. Wäre das nicht die bessere Alternative?

Friedrich Vogel, Salem 


Südkurier hier 09. Oktober 2023, MONA LIPPISCH

Noch immer gibt es keine Einigung im Hinblick auf die weitere Finanzierung der Elektrifizierung der Bodenseegürtelbahn. Die betroffenen Kommunen sagen jedoch deutlich: Sie möchten das Projekt nicht mehr finanzieren.

Dienstag, 12. Oktober 2021

Stiefkind Bodenseegürtelbahn

 Südkurier hier

Die Bodenseegürtelbahn soll endlich elektrisch fahren – mit welchen Mitteln der Kreistag jetzt kämpft

Der Beschluss war einstimmig, die Forderung klar. Die Abgeordneten des Kreistags wünschen sich einen schnellen Ausbau der Bahnstrecke zwischen Friedrichshafen und Radolfzell. Während auf Landesebene Zustimmung herrscht, ziert man sich noch im Bund.
 
Ziel des Kreistages:  die Bodenseegürtelbahn zwischen Friedrichshafen und Radolfzell  soll in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen werden, damit endlich Zuschüße vom Bund dafür fließen können. Bisher galt die Strecke beim Verkehrsministerium als zu "unwichtig" als Infrastrukturprojekt. Die SPD weist zurecht darauf hin, dass es sich hier um eine Fehleinschätzung handelt- dieser Abschnitt ist ein wichtiges Verbindungsstück zwischen Ulm und Basel.
Auch im Kreis Konstanz hatte man eine ähnliche Resolution eingebracht. Am Verkehrsministerium des Landes liegt es jedenfalls nicht, dort wird bereits seit Jahren gefordert, dass die Bodenseegürtelbahn ertüchtigt werden muss. Die Strecke muss elektrifiziert werden und wenigstens Teilbereiche 2-gleisig ausgebaut werden.

im Kommentar schrieb Benjamin Schmidt hier
Baut endlich diese Bahn aus! 
 
Noch immer muss die hiesige Politik für den Ausbau der Bodenseegürtelbahn kämpfen. Die neue Bundesregierung geht hoffentlich endlich von der Bremse.
 


Und dann gibt es ja auch noch diese Paukenschlag-Pressemitteilung des BUND: 
 Der Bundesverkehrswegeplan ist verfassungswidrig  hier

Ein Rechtsgutachten belegt, dass der Bundesverkehrswegeplan die EU-rechtlichen Vorgaben zur Strategischen Umweltprüfung nicht erfüllt. Der BUND Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, sich für eine Neubewertung der baden-württembergischen Straßenbauprojekte einzusetzen.

 Hintergrund:
Das vom BUND in Auftrag gegebene Gutachten zeigt auf, dass der Bundesverkehrswegeplan erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt. Er ist weder mit dem Ziel der Klimaneutralität noch mit Artikel 20a des Grundgesetzes vereinbar. Dieser besagt, dass der Staat auch für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen künftiger Generationen sowie der Tiere verantwortlich ist. Das Pariser Klimaabkommen sieht eine Begrenzung auf deutlich unter zwei Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau vor. Der BVWP 2030 hat die Ziele des Pariser Klimaabkommens aber gar nicht berücksichtigt, sondern orientierte sich an anderen Maßgaben. Es ist auch nicht erkennbar, dass eine Einhaltung der Minderungsziele für den Verkehrssektor bei Realisierung der im Bundesverkehrswegeplan vorgesehenen Straßenprojekte gelingen kann. Es ist deshalb fraglich, ob dieser Plan noch bindend für die einzelnen Fernstraßenprojekte einen Bedarf vorgeben kann.

Weitere Informationen:


Das Rechtsgutachten im Auftrag des BUND finden Sie unter: www.bund.net/bvwp-rechtsgutachten




Eine Zusammenfassung des Gutachtens finden Sie unter: www.bund.net/bvwp-zusammenfassung


Samstag, 30. Januar 2021

Südkurier: Bauchschmerzen bei Salemer Plänen

29.1.21 Markdorfer Ausgabe
Bermatingen macht mobil! Vor allem die Verkehrsbelastung  ist das Thema.

Dazu J. Krimmel, Ortsvorsteher von Ahausen: "Die Verkehrsauslastung auf der L 205 funktioniert heute schon nicht, also ist zu erwarten, dass es noch schlimmer wird".

Doch auch das Thema "Interkommunale Gewerbegebiete" ploppt hoch. 
GR Kutter meinte  "...Fakt ist das die Entwicklung in Salem unsere Gemeinde belastet" und wies darauf hin, dass Bermatingen kein Mitspracherecht an den Flächen haben wird, sehr wohl aber durch den Durchgangs-Verkehr belastet wird. Herr Franke legte dar: "die Gemeinde Salem  habe sich nun mal für den Alleingang entschieden.."

Bezüglich der Umgehung Bermatingen  erklärte Herr Franke: der Neubau von Straßen sei in seinen Augen gesellschaftlich nicht mehr gewollt, einzige Entlastung könne die Elektrifizierung der Bodenseegürtelbahn bringen...


 


Freitag, 30. Oktober 2020

Erstellung eines Verkehrsgutachtens zur Klärung der Verkehrsströme in Salem - Antrag der GOL vom 1.8.20

Die Salemer Bürger hatten bereits 2008 per Bürgerentscheid das geplante MTU-Logistikzentrum abgelehnt.  Der wohl gewichtigste  Grund dagegen  war das befürchtete zusätzliche Verkehrsaufkommen. Inzwischen wurde die damals für die MTU vorgesehene Fläche vollständig mit Gewerbegebiet überbaut. 

Das Gewerbegebiet ist in den letzten 20 Jahren um das 4-fache gewachsen. Mit dem Ergebnis einer  bereits deutlich spürbaren Mehrbelastung durch Verkehr für die Bürger.
Nun steht eine weitere Erweiterung zum „Schwerpunkt für Industrie – und Gewerbe“ aufgrund der Regionalplan-Fortschreibung bis 2035 an. Das entspricht wiederum einer Verdoppelung der vorhandenen Fläche bei voraussichtlich noch stärkerer Intensität der Bebauung

Am 29.9.20 wurde der Antrag der GOL im Gemeinderat verhandelt.
Im Südkurier war über die Gemeinderatssitzung zu lesen: 


Nicht erwähnt wurde Ulrike Lenski , die diesen Aussagen  als Mitglied des Regionalverbandes widersprach (Sie ist Fraktionsvorsitzende der Grünen im Regionalverband: Der RV führe zwar eine Prüfung der Straßenverhältnisse durch, diese seien jedoch nur auf den baulichen  Zustand der Straßen bezogen. Eine Belastung der Anwohner werde nicht geprüft. Genau dieser Aspekt ist für die GOL jedoch wichtig.
 

Des weiteren wies sie darauf hin, dass Hr. Franke das mit "keinerlei Verpflichtung" ganz anders dargestellt hatte, als er 2019 im Gemeinderat von Salem  sprach. Auch Ralf Gagliardi bestätigte das und ich wies auf den Artikel des Südkurier hin, in dem Hr. Franke diese Aussage anlässlich der Ablehnung in Uhldingen-Mühlhofen bestätigte.














Es stimmt, bisher gab es diesen Fall der Zwangsausführung  noch nie, aber der Regionalverband stand auch noch nie so sehr unter Flächendruck wie heute. 

Inzwischen hat Fr. Santini vom Südkurier noch einmal bei Hr. Regionaldirektor Franke nachgefragt.

Seine Antwort hat uns jedoch nicht zufriedengestellt, da er mit seiner neuen Aussage eine nicht wirklich nachvollziehbare Kehrtwende um 180° vollzog. Geht es ihm tatsächlich um eine offene Information der Bürger oder wird hier, wie leider schon mehrmals zuvor, eine  allgemeine Vernebelungs- und Hinhaltetaktik gefahren?

 

 


Ergebnis der Diskussion: Herr Bürgermeister Härle wird Hr. Regionaldirektor Franke um die Erstellung des beantragten Gutachtens bitten. Sollte der Regionalverband sich dafür nicht zuständig fühlen , so kommt die Aufgabe zurück zur Verwaltung in Salem.

Wir haben ausdrücklich gefordert und im Protokoll hinterlegt: wir wollen das Gutachten vor der Erstellung eines Flächennutzungsplanes vorliegen haben. Nur unter diesem Vorbehalt können wir zustimmen.

Unter dieser Voraussetzung gab es einen einstimmigen Beschluss.

Update vom 24.11.2020: auf Nachfrage gab Hr. Härle in der GR Sitzung bekannt, dass Hr. Franke sich "nicht zuständig fühle" für diese Aufgabe und er selbst als Bürgermeister "fühle sich auch nicht zuständig" (das fühlt sich für Bürger bekannt an, 2017 "fühlte Hr. Härle sich auch nicht zuständig" zur Unterrichtung seines Gemeinderates)


Antrag vom 1.8.20

Antrag der Fraktion der GoL

Erstellung eines Verkehrsgutachtens zur Klärung der Verkehrsströme in Salem innerhalb des Fortschreibungszeitraums bis 2035

 

Inhalt: Darlegung der verkehrsbedingten Auswirkungen

·         Des geplanten Schwerpunktes für Industrie und Gewerbe
(zusätzlicher Berufs- und Schwerlastverkehr)

·         Der geplanten Aufstufung zum Unterzentrum Salem
(Als Unterzentrum soll Salem zentrale Funktionen für das Umland wahrnehmen, was zusätzlichen Verkehr aus den Nachbargemeinden nach Salem führt)

·         Des geplanten Wohnbaus in verstärktem  Umfang
(Salem wird nicht als Schwerpunkt für Wohnbau entwickelt, soll aber deutlich mehr Wohnflächen zur Bebauung zugesprochen bekommen als andere Gemeinden)


Ausgangssituation

Die Salemer Bürger hatten bereits 2008 per Bürgerentscheid das geplante MTU-Logistikzentrums abgelehnt.  Der wohl gewichtigste  Grund dagegen  war das befürchtete zusätzliche Verkehrsaufkommen. Inzwischen wurde die damals für die MTU vorgesehene Fläche vollständig mit Gewerbegebiet überbaut.
Das Gewerbegebiet ist in den letzten 20 Jahren um das 4-fache gewachsen. Mit dem Ergebnis einer  bereits deutlich spürbaren Mehrbelastung durch Verkehr für die Bürger.

Nun steht eine weitere Erweiterung zum „Schwerpunkt für Industrie – und Gewerbe“ aufgrund der Regionalplan-Fortschreibung bis 2035 an. Das entspricht wiederum einer Verdoppelung der vorhandenen Fläche bei voraussichtlich noch stärkerer Intensität der Bebauung. Dadurch wird ein großflächiger und äußerst  massiver Flächenverbrauch angekurbelt, der einen bisher ungeklärten  Zuwachs an Verkehr mit sich bringen wird. Dieser zusätzliche  Berufs- und Schwerlastverkehr wird die Bürger  über einen langen Zeitraum stark belasten, denn eine Verlagerung  -  insbesondere des Gütertransportes  - auf die Schiene ist zwar  versprochen,  ist  jedoch im Zeitraum der aktuell  begonnenen Regionalplan- Fortschreibung  keinesfalls realistisch.

 Bis zu einer Realisierung  ist zu befürchten,  dass der Verkehr aus dem Industrie- und Gewerbegebiet über die bereits heute überlasteten Ortsdurchfahrten  abfließen wird.

 Speziell diese  Hauptachsen sind betroffen

-aus Richtung Überlingen A81: L 200 a und die  Stefansfelder Straße

- aus Richtung Uhldingen B31:  L 201, Bodenseestraße und Bahnhofstraße in Mimmenhausen

- aus Richtung FN/Markdorf : L 205 und  Markdorfer Straße in Neufrach , Bugo- und
  Valchinsteinstr. In Buggensegel

- aus Richtung Pfullendorf/Heiligenberg: Heiligenberger Straße bzw. Weildorfer Straße

 Gleichzeitig soll Salem die Funktion eines Unterzentrums übernehmen und dadurch zentrale Funktionen für das Umland wahrnehmen. Das bedeutet mehr Verkehr Richtung Heiligenberg und Frickingen, denn diese Orte sollen von Salem bedient werden.

Und nicht zu vergessen:  Salem soll bei der Vergabe von Wohnbebauung überproportional bedacht werden. Nicht nur mehr Flächen als üblich werden dementsprechend zur Bebauung freigegeben, diese werden voraussichtlich auch eine wesentlich  höhere  Intensität der Bebauung haben als bisher.

Salem ist seit 1974 um 45% gewachsen. In den durch die oben genannten Hauptverkehrswege betroffenen Ortsteilen wuchs die Einwohnerzahl sogar um 65% wobei die Infrastruktur immer die Gleiche blieb.  Weitere Bebauung ist vor allem im Umfeld der 3 großen Ortsteile Neufrach / Stefansfeld und Mimmenhausen zu erwarten
All diese Planungen deuten auf eine starke Strukturveränderung hin,  die Salems  Ortsdurchfahrten  massiv mit zusätzlichem Verkehr überschwemmen wird.

Was das ganz konkret für die Lebensqualität bedeutet erfahren die Bürger schon heute regelmäßig , wenn  das Salemer Straßennetz noch zusätzlich den überregionalen Verkehr der B31 aufnehmen muss. Salem ist die einzig mögliche Umleitungsstrecke, wenn die B31 gesperrt wird. Das kommt  erschwerend dazu.

  

Für die Entwicklung der neuen Mitte  wurde 2015 ein Verkehrsgutachten bei  BS Ingenieure Ludwigsburg in Auftrag gegeben, das allerdings  ausschließlich auf die neue Mitte ausgerichtet war.

Trotzdem gab es schon 2015 , innerhalb dieser stark begrenzten Untersuchung, klare Anzeichen für Probleme an den neuralgischen Punkten

·         Bodenseestraße/Schloßseeallee  „Stufe D“ ausreichend.

·         An der Stefansfelder Straße/Schloßseeallee „Stufe C“ zufriedenstellend.

 


Es fehlt eine schlüssige Analyse, die die Verkehrsflüsse des entstehenden Verkehrs vor der Umsetzung der Maßnahmen aufzeigt.  

Wir fordern daher zum Schutz unserer bereits heute  massiv betroffenen Bürger ein  umfängliches  Verkehrsgutachten im Vorfeld.

 


Dienstag, 27. Oktober 2020

Presseerklärung der GOL zum Antrag Verkehrsgutachten vom 1.8.20

Unsere Presseerklärung in voller Länge

Die GOL sieht die Lebensqualität vieler Bürger Salems durch den massiv zunehmenden Verkehr gefährdet.
Aus dieser Sorge heraus hat die GOL einen Antrag auf ein Verkehrsgutachten eingereicht, welches die verkehrlichen Auswirkungen der geplanten Entwicklungen, insbesondere des geplanten Schwerpunktes für Gewerbe und Industrie, ermitteln soll.

Bereits 2008 sollte das Logistik-Zentrum der MTU im Gewerbegebiet entstehen. Die Bürger entschieden sich damals per Bürgerentscheid dagegen. Es gab heftige und die Bevölkerung spaltende Diskussionen um dieses Thema. Das Hauptargument gegen die Ansiedlung war- neben der Flächenversieglung - die drohende Verkehrsbelastung.
Heute im Jahr 2020 ist die Fläche des geplanten Logistik-Zentrums vollständig mit Gewerbegebiet überzogen. Der hierdurch entstandene Verkehr rollt bereits seit Jahren über unsere Straßen. Ein Blick auf die Karte zeigt, dass sich das Gewerbegebiet in 20 Jahren vervierfacht hat.

2019 stimmte der Gemeinderat in einer äußerst aufgeheizten Abstimmung für die vorgelegte Fortschreibung des Regionalplans. Bemerkenswert war, dass sich in der Abstimmung eine Patt-Situation ergeben hatte und infolge dessen die Abstimmung durch die Bürgermeisterstimme entschieden wurde.

Die Zustimmung zu der Planung bis 2035 umfasste für Salem vier wesentliche Punkte, die zusammen verkehrstechnisch massiv ins Gewicht fallen.
· Ausweisung eines Schwerpunktes für Industrie und Gewerbe mit fast 30 ha Fläche
bedingt zusätzlichen Berufs- und vor allem Schwerlastverkehr. Es entspricht de facto einer Verdopplung der Gewerbegebietsfläche bei zunehmender Intensität der Bebauung.
· Aufstufung zum „Unterzentrum Salem“
bedingt mehr Verkehr aus den Nachbargemeinden, da Salem zentrale Funktionen für das Umland wahrnehmen soll
· Ausweisung von Flächen für den Wohnbau in verstärktem (überproportionalen) Umfang bei mit Sicherheit höherer Intensität bedingt eine massive Zunahme des PKW- Verkehrs vor allem in den großen Ortsteilen Mimmenhausen , Neufrach und Stefansfeld , da dort der Schwerpunkt der künftigen Wohnbebauung liegen soll (laut Leitbild Salem 2020)
· Führung der Landesentwicklungsachse über Salem

Herr Direktor Franke vom Regionalverband verwies darauf, dass die Landesentwicklungsachse deshalb über Salem geführt werden solle, weil da nun mal die Schiene liege, die in Zukunft stark gefördert werde (im Gegensatz zum Straßenbau). Ein vorbildlicher Ansatz, der jedoch im Zeitraum der Fortschreibung keinerlei praktische Auswirkung haben dürfte.

Laut SK-Artikel vom November 2019 soll die Vorplanung der Bodenseegürtelbahn 2020 abgeschlossen werden. Mit dieser könne dann in die Verhandlungen gegangen werden. Erst danach würde mit der zeitintensiven Entwurfs- und Genehmigungsplanung begonnen werden und inwieweit dabei der Güterverkehr eine Rolle spielt, wurde überhaupt nicht erwähnt.
Sprich: die Flächen sollen schnell verfügbar sein, um der zügigen Bebauung in der Fortschreibungsphase bis 2035 zur Verfügung zu stehen. Die Aussage von Bürgermeister Härle dazu war: "Wir stehen in der Pflicht, das Gewerbe aus der Region aufzunehmen", das hört sich nicht nach behutsamer Flächeninanspruchnahme an.  

Die verkehrstechnische Lösung hinkt hier dem entstehenden Verkehr zeitlich hinterher, da sie zunächst entwickelt werden muss und ihre Umsetzung erst irgendwann in der nicht allzunahen Zukunft liegt, falls dann noch genügend Mittel zur Verfügung stehen.

Dass unsere Bürger, ebenso wie die unserer Nachbargemeinden, in der langen Zwischenphase den massiven Verkehrsanstieg in den Ortsdurchfahrten verkraften müssen, kam nie zur Sprache. Die Bebauung - und damit die Verkehrsbelastung - wuchs schon in den letzten Jahrzehnten massiv und stetig, während sich die Infrastruktur nicht wesentlich veränderte. Schon heute klagen viele Mitbürger über den Verkehrslärm und auch über Engstellen. Wer in einer der Ortsdurchfahrten die Straße überqueren oder aus einer Einfahrt auf die Straße fahren möchte, merkt, wie massiv der Verkehr während der letzten Jahre geworden ist.