Dienstag, 12. Oktober 2021

Stiefkind Bodenseegürtelbahn

 Südkurier hier

Die Bodenseegürtelbahn soll endlich elektrisch fahren – mit welchen Mitteln der Kreistag jetzt kämpft

Der Beschluss war einstimmig, die Forderung klar. Die Abgeordneten des Kreistags wünschen sich einen schnellen Ausbau der Bahnstrecke zwischen Friedrichshafen und Radolfzell. Während auf Landesebene Zustimmung herrscht, ziert man sich noch im Bund.
 
Ziel des Kreistages:  die Bodenseegürtelbahn zwischen Friedrichshafen und Radolfzell  soll in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen werden, damit endlich Zuschüße vom Bund dafür fließen können. Bisher galt die Strecke beim Verkehrsministerium als zu "unwichtig" als Infrastrukturprojekt. Die SPD weist zurecht darauf hin, dass es sich hier um eine Fehleinschätzung handelt- dieser Abschnitt ist ein wichtiges Verbindungsstück zwischen Ulm und Basel.
Auch im Kreis Konstanz hatte man eine ähnliche Resolution eingebracht. Am Verkehrsministerium des Landes liegt es jedenfalls nicht, dort wird bereits seit Jahren gefordert, dass die Bodenseegürtelbahn ertüchtigt werden muss. Die Strecke muss elektrifiziert werden und wenigstens Teilbereiche 2-gleisig ausgebaut werden.

im Kommentar schrieb Benjamin Schmidt hier
Baut endlich diese Bahn aus! 
 
Noch immer muss die hiesige Politik für den Ausbau der Bodenseegürtelbahn kämpfen. Die neue Bundesregierung geht hoffentlich endlich von der Bremse.
 


Und dann gibt es ja auch noch diese Paukenschlag-Pressemitteilung des BUND: 
 Der Bundesverkehrswegeplan ist verfassungswidrig  hier

Ein Rechtsgutachten belegt, dass der Bundesverkehrswegeplan die EU-rechtlichen Vorgaben zur Strategischen Umweltprüfung nicht erfüllt. Der BUND Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, sich für eine Neubewertung der baden-württembergischen Straßenbauprojekte einzusetzen.

 Hintergrund:
Das vom BUND in Auftrag gegebene Gutachten zeigt auf, dass der Bundesverkehrswegeplan erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt. Er ist weder mit dem Ziel der Klimaneutralität noch mit Artikel 20a des Grundgesetzes vereinbar. Dieser besagt, dass der Staat auch für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen künftiger Generationen sowie der Tiere verantwortlich ist. Das Pariser Klimaabkommen sieht eine Begrenzung auf deutlich unter zwei Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau vor. Der BVWP 2030 hat die Ziele des Pariser Klimaabkommens aber gar nicht berücksichtigt, sondern orientierte sich an anderen Maßgaben. Es ist auch nicht erkennbar, dass eine Einhaltung der Minderungsziele für den Verkehrssektor bei Realisierung der im Bundesverkehrswegeplan vorgesehenen Straßenprojekte gelingen kann. Es ist deshalb fraglich, ob dieser Plan noch bindend für die einzelnen Fernstraßenprojekte einen Bedarf vorgeben kann.

Weitere Informationen:


Das Rechtsgutachten im Auftrag des BUND finden Sie unter: www.bund.net/bvwp-rechtsgutachten




Eine Zusammenfassung des Gutachtens finden Sie unter: www.bund.net/bvwp-zusammenfassung


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