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Die Bodenseegürtelbahn soll endlich elektrisch fahren – mit welchen Mitteln der Kreistag jetzt kämpft
Auch im Kreis Konstanz hatte man eine ähnliche Resolution eingebracht. Am Verkehrsministerium des Landes liegt es jedenfalls nicht, dort wird bereits seit Jahren gefordert, dass die Bodenseegürtelbahn ertüchtigt werden muss. Die Strecke muss elektrifiziert werden und wenigstens Teilbereiche 2-gleisig ausgebaut werden.
Ein Rechtsgutachten belegt, dass der Bundesverkehrswegeplan die EU-rechtlichen Vorgaben zur Strategischen Umweltprüfung nicht erfüllt. Der BUND Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, sich für eine Neubewertung der baden-württembergischen Straßenbauprojekte einzusetzen.
Hintergrund:
Das vom BUND in Auftrag gegebene Gutachten zeigt auf, dass der Bundesverkehrswegeplan erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt. Er ist weder mit dem Ziel der Klimaneutralität noch mit Artikel 20a des Grundgesetzes vereinbar. Dieser besagt, dass der Staat auch für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen künftiger Generationen sowie der Tiere verantwortlich ist. Das Pariser Klimaabkommen sieht eine Begrenzung auf deutlich unter zwei Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau vor. Der BVWP 2030 hat die Ziele des Pariser Klimaabkommens aber gar nicht berücksichtigt, sondern orientierte sich an anderen Maßgaben. Es ist auch nicht erkennbar, dass eine Einhaltung der Minderungsziele für den Verkehrssektor bei Realisierung der im Bundesverkehrswegeplan vorgesehenen Straßenprojekte gelingen kann. Es ist deshalb fraglich, ob dieser Plan noch bindend für die einzelnen Fernstraßenprojekte einen Bedarf vorgeben kann.
Weitere Informationen:
Das Rechtsgutachten im Auftrag des BUND finden Sie unter: www.bund.net/bvwp-rechtsgutachten | ||
Eine Zusammenfassung des Gutachtens finden Sie unter: www.bund.net/bvwp-zusammenfassung |
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