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Mittwoch, 24. November 2021

Lärmaktionsplan

Im Gemeinderat wurde der Lärmaktionsplan beraten.

Der Gemeinderat hatte den gesetzlich vorgeschriebenen Planungsauftrag ausgeweitet und dem Planer zusätzliche Bestandsaufnahmen in Auftrag gegeben. Das war auf jeden Fall sinnvoll, wie die Auswertung zeigte. Dadurch wurden folgende Lärmminderungsmaßnahmen herausgearbeitet und einstimmig durch den Gemeinderat beschlossen und können im nächsten Schritt  zu den Trägern öffentlicher Belange gehen.


 

Zusätzlich aufgenommen wurde die Einstufung der Klosterweiher als "ruhiges Gebiet".Das soll vor allem der Prävention dienen, um zukünftige Lärmbelastungen zu minimieren.
Die endgültige Beschlussfassung wird im Frühjahr 2022 erwartet.

Freitag, 5. November 2021

Bauantrag für neuen Funkmast

Bezug in diesem Blog: hier  Antrag + Abstimmung Mobilfunkkonzept

Südkurier   hier Auszüge in blau

Nach der Sendeanlage in der Nähe des Bahnhofs plant die Deutsche Funkturm GmbH (DFMG) einen zweiten Mobilfunkstandort in Salem. Pressesprecher Benedikt Albers bestätigte, dass es sich um ein Grundstück an der Leustetter Straße im Salemer Teilort Beuren handle. Von Ralf Gagliardi (GoL) darauf angesprochen, berichtete Bürgermeister Manfred Härle in der Gemeinderatssitzung, dass der Bauantrag in einer der Novembersitzungen im Gemeinderat vorgestellt werde.

Da die Deutsche Funkturm GmbH eine Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG ist, würden in erster Linie Telekomkunden von dem geplanten 30 Meter hohen Stahlgittermast profitieren. „Wir bieten unseren Standort aber auch allen anderen Mobilfunkanbietern an, sodass keine zusätzlichen Masten errichtet werden müssen“, sagte Albers. Der Pressesprecher fügte hinzu, dass das Unternehmen in Zukunft möglicherweise noch weitere Standorte suche, um den steigenden Wunsch nach einer leistungsfähigen Mobilfunkversorgung zu erfüllen. „Aktuell planen wir noch einen weiteren Dach-Antennenträger im Ortsteil Stefansfeld“, offenbarte er. Aufgrund der geplanten Höhe von weniger als zehn Metern sei für das Vorhaben im Ortskern keine Baugenehmigung notwendig, so Albers.

Südkurier hier

 5G von Nachbars Dach?

Gut besucht war eine Veranstaltung der Bürgerinitiative Info 5G Heiligenberg im Sennhof. Als Referent hatte man Wolfgang Blüher aus Ravensburg eingeladen. Er ist Sprecher des Mobilfunk-Regionalforums Bodensee-Oberschwaben. ......
Blüher ist in Ravensburg Teilnehmer des „Runden Tisches Mobilfunk“, dessen Aufgabe es ist, mit Vertretern der Mobilfunkbetreiber und der Stadt Standorte zu bewerten, Alternativen zu finden und Bürger zu informieren.

....Doch was kann eine Gemeinde tun, wenn ein Betreiber eine Mobilfunkstation bauen will? „Man kann den Bau einfach akzeptieren oder versuchen, sich einzubringen“, sagte Blüher. Immerhin haben die Kommunen die Planungshoheit. So könne man einen Gutachter einsetzen, um zu prüfen, an welcher Stelle in der Gemeinde die geringste Strahlung für die Bürger ist. Meist dauere dies den Betreibern zu lang, daher sei eine Veränderungssperre sinnvoll, um das Ganze zwei Jahre zu verschieben. Sinnvoll sei es auch, von dem Betreiber einen Haftungsausschluss zu verlangen, sodass die Gemeinde bei Schäden an der Anlage nicht haftet, sondern der Betreiber.....

Bei einem Vertragsabschluss zwischen einem Mobilfunkbetreiber und einem privaten Grundstücksbesitzer habe die Gemeinde trotzdem ein Mitspracherecht und könne auf den Bebauungsplan und die Bauleitplanung zurückgreifen. Auf Dauer verhindern lasse sich der 5-G-Ausbau nicht, denn es sei der Wunsch der Bundesregierung, dass die neue Technik flächendeckend zur Verfügung stehen soll.

....Braucht man Stromzähler, die ihre Daten permanent über Mobilfunk an den Stromlieferanten senden? In einem Wohngebiet in Ravensburg hätten sich die Einwohner gegen diese Technik ausgesprochen und werden bei analogen Zählern bleiben. Zudem sollen Schutzzonen die Menschen vor zu viel Mobilfunkstrahlung bewahren. „Ravensburg ist für Mobilfunkbetreiber deshalb ein rotes Tuch“, sagte Blüher. Einwohnerversammlungen, Bürgerbegehren und rechtlich bindende Bürgerentscheide nannte er als Möglichkeiten, sich zu beteiligen.

Doch auch ganz praktische Dinge schlug Blüher den 50 Zuhörern vor. Warum nicht in Schulen und Kindergärten alles verkabeln. Das sei auch in Privatwohnungen möglich und senke die allgemeine Strahlenbelastung. Auch mehrere Mobilfunkmasten von unterschiedlichen Betreibern seien in einer Gemeinde nicht nötig. .......

Dienstag, 27. Juli 2021

Bezahlbarer Wohnraum in Salem

Investoren Neue Mitte

Schon bei der Diskussion um die "Salem Mitte"-Bebauung forderte die GOL (mit freien Wählern zusammen) sehr früh eine gute Durchmischung und bezahlbaren Wohnraum.
Daraus ergaben sich bescheidene Ansätze, die vom "alten" CDU-dominierten Gemeinderat beschlossen wurden.Von 12 vergebenen Losen erhielten 4 die Auflage zur Ausweisung günstiger Wohnungen im Rahmen zwischen 15-20% der Wohnungen.
Gegen Ende 2016  versuchten die beiden betroffenen Investoren diese Auflagen massiv zu reduzieren, worauf aber
Gemeinderäte der Freie Wähler , der GOL , der SPD und  FDP potestierten und die Beibehaltung forderten.

Im Dezember 2020 stellte die GOL den Antrag auf Unterrichtung, was denn nun ganz konkret daraus geworden sei.
hier der Antrag und hier die Antworten der Verwaltung.
 

Wie viele Wohnungen innerhalb der 16 Lose wurden insgesamt gebaut?
Es wurden insgesamt 208 Wohnungen gebaut. (Die Lose für die Reihenhausbebauung am Bach sind noch nicht vergeben.)
Wie viele mietpreisgebundene Wohnungen wurden umgesetzt?
Bei einem Investor wurden 5 mietpreisgebundene Wohnungen (15% der erstellten Wohnungen) vereinbart und umgesetzt.
Bei dem anderen Investor wurden 10 Wohnungen (20 % von 50 Wohnungen) als mietpreisgebundene Wohnungen vereinbart und umgesetzt.

Fazit:  15 von 208 Wohnungen sind mietpreisgebunden ausgewiesen worden. Das sind 7% der Wohnungen. Man muss sich allerdings vor Augen führe, dass diese Auflage nur für 10 Jahre gilt. Nach 10 Jahren können die Wohnungen frei verkauft und vermietet werden, was vermutlich dann eine massive Mieterhöhung bedeutet.
 

Was bedeutet das nun? Die Mieter müssen einen Wohnberechtigungsschein vorlegen können.
Diesen erhält man bei der Gemeinde bei einem Einkommen bis zu 50.000,-/Jahr pro Einzelperson, also durchaus auch bei nicht ganz so niedrigem Einkommen. (es lohnt sich also genau nachzufragen)
Die niedrige Anzahl der ausgestellten Berechtigungsscheine läßt jedoch vermuten, dass nur Wenige darüber informiert sind - oder aber: es gab bisher nicht so viele Wohnungen auf dem Markt,für die sich ein Gang zum Rathaus lohnte.


Info der Verwaltung: Laut Förderzusage der L-Bank für die mietpreisgebundene Wohnungen darf diese in der Neuen Mitte 11,00 € pro Quadratmeter abzüglich 33 % betragen, das wären 7,37 € pro Quadratmeter.

Die L-Bank erlaubt in den Bescheiden einen Zuschlag für die Tiefgarage von 60,00 € pro Monat und einen Zuschlag für eine zur Verfügung gestellte Einbauküche von bis zu 50,00 € pro Monat.

 

 

Kreisbaugenossenschaft

 

Teile des Gemeinderates waren deshalb sehr erpicht darauf, die Kreisbaugenossenschaft Bodenseekreis nach Salem zu holen. Diese baut Wohnungen, die langfristig an Genossenschaftsmitglieder ca. 30% unter dem Preisspiegel vermietet werden.

Da kein Verkauf erfolgt, gibt es auch keine Kündigung der Wohnung.


2018 wurden daher 2 Grundstücke für Mehrfamilienhäuser  an die Baugenossenschaft gegeben. Konditionen: Alle Wohnungen werden im  eigenen Bestand behalten und mit ca. 7,00 €/qm vermietet.

 

Um solche Konditionen zu schaffen erwartet die Kreisbaugenossenschaft üblicherweise ein Entgegenkommen der Kommune in Form eines Preisnachlasses auf den Grundstückspreis.

Dieses Entgegenkommen wurde in Salem sehr heiß diskutiert, schließlich  fiel die Entscheidung mit 14:9 Stimmen dafür. (Dagegen stimmten Mitglieder der Fraktionen CDU,SPD und FDP)
Die Kreisbaugenossenschaft erhielt 200.000,- Preisnachlass auf den Grundstückspreis.

 

Dazu muss man jedoch sagen, dass  die Grundstücke des Edeka-Marktes und des Drogerie-Marktes, in denen zusätzliche Stockwerke mit Wohn- und Gewerbeflächen ermöglicht wurden, zu einem wesentlich geringeren m²- Preis veräußert wurden als das ermäßigte Grundstück der Kreisbaugenossenschaft.

Nun legte die Kreisbaugenossenschaft in der Sitzung vom 19.7.21  ihre konkrete Planung für 30 Mietwohnungen in 2 Gebäuden vor.
Sie bat um eine Befreiung der 2 Stellplätze pro Wohneinheit-Regelung in Salem, da sie auch 1-Zimmer-Wohnungen und 2-Zimmer-Wohnung anbietet, bei denen keine 2 zugehörigen Autos zu erwarten sind. Dafür bietet sie sehr viele Fahrradstellplätze an.

In der Sitzungsvorlage wurde daruf verwiesen:


Frau Santini vom Südkurier berichtet hier

Erstmals mietpreisgebundenes Wohnen in Salem?
Gemeinderat gibt grünes Licht für Bauantrag

Der Salemer Gemeinderat hat sich mehrheitlich für den Bauantrag der Kreisbaugenossenschaft Bodenseekreis ausgesprochen. Die Grundstücke befinden sich im Neubaugebiet Stefansfeld Nord-Ost. Wir erklären, was geplant ist und wer eine der 30 Mietwohnungen bekommen könnte. Bislang hat die eingetragene Genossenschaft in Friedrichshafen, Tettnang, Kressbronn, Langenargen und Meckenbeuren derartige Bauvorhaben realisiert.

Montag, 2. November 2020

Vergabeverfahren für die Bauplätze in Stefansfeld - Antrag der GOL vom 17.9.2018

Im Rahmen der Bauflächenvergabe in Stefansfeld beschäftigten wir uns mit den Kriterienkatalogen der umliegenden Gemeinden. Das von der Verwaltung vorgesehene Verfahren in Salem erschien uns weder transparent noch rechtssicher.

Als großes Problem erwies sich der Wunsch aller Gemeinderäte, Salemer Bürger bevorzugt zu berücksichtigen, da dies nicht mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Gleichheitsgebot vereinbar ist. Jeder abgewiesene Bewerber hätte dagegen klagen können.
Der Arbeitsaufwand bis hin zum fertigen Kriterienkatalog war ziemlich groß, verhinderte jedoch Klagen im Nachhinein.

Nun liegt uns ein gutes und rechtskonformes Muster vor, das wir in Zukunft weiter nutzen können. Nachbesserungen sind natürlich immer möglich.





Hybridbauweise oder Holzbauweise? - Neubau des Kindergartens Stefansfeld

Ganz so konsequent war das mit der Ökobauweise dann doch noch nicht gemeint im Gemeinderat.

Der Gemeinderat konnte entscheiden ob Holzbau- oder Hybridbauweise verwendet werden sollte, der Unterschied betrug ca. 85.000,-.

Der Gemeinderat entschied sich für die günstigere Variante. Schade,  weil die Gemeinde halt doch eine Vorbildfunktion hat.

Mehr Hintergrundinfo zum klimaproblematischen Baustoff  Beton:

https://www.spektrum.de/news/warum-beton-klimaschaedlich-ist/1760122?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE

 


 


Sonntag, 1. November 2020

Prüfantrag zur Planung eines sechsgruppigen Kindergartens - Antrag der GOL vom 23.1.2020

Der neue Kindergarten in Stefansfeld soll sechsgruppig werden.

Bei der ersten Vorstellung der Planung wurde sehr deutlich, dass das vorhandene Gelände für die Kinderzahl -  rein rechtlich gesehen - nicht ausreichend war. (4-6 m2 Außenfläche pro Kind sind gefordert)
Man konnte sich durch einenKunstgriff behelfen, indem der geplante öffentliche Spielplatz und auch die Versickerungsfläche dem Kindergarten-Spielbereich zugerechnet wurden.
(laut Architekten sind es jetzt mit zugeschlagenen Flächen 1066 m2 für 88 Kinder)
Diese Lösung ist nicht optimal, war aber die einzige Möglichkeit den Kindergarten wie geplant fortzuführen.

Wir hatten starke Zweifel, ob dieses Konzept wirklich richtig ist und baten mit unserem Prüfantrag um eine neue Diskussion, die am 4.5.20 im Gemeinderat stattfand.
Aufgrund der fundierten Antworten der Verwaltung entschlossen wir uns danach - schweren Herzens - zur Zustimmung.

Es war eine einstimmige Abstimmung im Gremium

Erst später erfuhren wir rein zufällig (leider zu spät) von einer Initiative, die sich an den Bürgermeister gewandt hatte, mit dem Ziel einen Bauernhofkindergarten in Salem zu installieren. 

Für uns wäre das eine tolle Alternative gewesen, die wir im Sinne der Elternschaft gerne unterstützt hätten.

Nachdem nun Hr. Härle selbst im Wahlkampf von der Möglichkeit eines "Waldkindergartens" gesprochen hatte, wollen wir in dieser Richtung weiter denken.

Positiv am neuen Kindergartengebäude ist die Aussage der Architekten:
- Ökobauweise ist Standard,
- Dachbegrünung ist Standard.
- Der Grundriß soll sehr flexibel gehalten werden durch Stützenraster mit Trennwänden, die bei verändertem Bedarf leicht verändert werden können.


 

Antrag auf Unterrichtung über umgesetzte Maßnahmen im Bereich Sozialer Wohnungsbau / günstige Mietwohnungen vom 1.11.2020

Antrag vom 1.11.20

laut §13(2) der Geschäftsordnung
(schriftliche Unterrichtung oder bis spätestens  24.11.20 auf TO)

Antrag auf schriftliche Unterrichtung der Fraktion der GoL

Offizielle Anfrage an die Verwaltung

In Salem wurden in den letzten Jahren 2 große Baugebiete ausgewiesen, die auf Grund ihrer Rahmenbedingungen größtenteils Wohnraum im hohen bis sehr hohem Preissegment schufen.
Da wir alle wissen, dass es in Salem nicht nur "Besserverdienende" gibt, gab es auch  stets Bestrebungen zum Ausgleich.

  •         - In der neuen Mitte wurde von Anfang an eine gute soziale Durchmischung gefordert.
  •        - Im Baugebiet Stefansfeld wurde auf Vermittlung der Freien Wähler die Kreisbaugenossenschaft Bodenseekreis e.G. ins Boot geholt, indem man ihnen 2 Grundstücke für Mehrfamilienhäuser zu vergünstigten Konditionen (30% Nachlass) anbot.
  •         - Ebenso gab es das Angebot eines Investors 40% der Wohnungen für 10 Jahre 5% unter der ortsüblichen Miete anzubieten.

 Nun möchten wir gerne wissen, was umgesetzt wurde, um den zukünftigen Handlungsbedarf abzuschätzen.

Der letzte offizielle Wissensstand des Gemeinderates stammt aus dem nicht-öffentlichen Teil der  Gemeinderatssitzung vom 27.10.2016. Wir möchten mit diesem (selbstverständlich nicht personalisierten) Wissen öffentlich arbeiten.

 

 1.       Neue Mitte

 

Laut der Sitzungsvorlage vom 27.10.2016  war damals von 4 Losen die Rede, in denen mietpreisgebundener Wohnraum anzubieten wäre.

Es gab insgesamt 16 Lose. D. h. 12 Lose wurden ohne Auflagen an Investoren vergeben.

Mietpreisgebundener Wohnraum bedeutet laut der Sitzungsvorlage: entsprechend den Vorgaben des Landeswohnraumförderprogramms muss ein Teil der Wohnungen vermietet werden und darf mit 15jähriger Bindefrist nur zu 33% unter der ortsüblichen Vergleichsmiete vermietet werden.
Die Vermietung darf nur über Wohnberechtigungsscheine erfolgen.

  • Investor 1 hatte sich verpflichtet 15-20% der geplanten Wohnungen in 2 Losen im Eigentum zu behalten und als mietpreisgebundenen Wohnraum zu vermieten. Bei insg.  29 geplanten Wohnungen in diesen 2 Losen hätte das 4-6 Wohnungen betroffen.
     Er trat in dieser Sitzung mit dem Wunsch an die Gemeinde heran, den Wert auf 10 %, also auf 3 von 29 Wohnungen zu senken.

 

  •           Investor 2 hatte sich verpflichtet 20% der geplanten Wohnungen in 2 Losen im Eigentum zu behalten und als mietpreisgebundenen Wohnraum zu vermieten.
    Bei insg. 50 geplanten Wohnungen in diesen 2 Losen hätte das 10 Wohnungen betroffen.
    Er trat in dieser Sitzung mit dem Wunsch an die Gemeinde heran, die Wohnungen zu vergünstigten Preisen zu verkaufen.

Frage: Wir haben im Gemeinderat keine Rückmeldung bekommen was schließlich konkret umgesetzt wurde.

Uns interessiert:

·         Wie viele Wohnungen wurden innerhalb der 16 Lose insgesamt gebaut.

·         Wie viele mietpreisgebundene Wohnungen (stimmen die genannten Konditionen oben?) bitte ganz konkret in Zahlen ,  wurden von Investor 1

·         und von Investor 2 jeweils umgesetzt –

·         wurden diese von Menschen mit Wohnberechtigungsscheinen bezogen?

 

 2.       Stefansfeld

Die Kreisbaugenossenschaft Bodenseekreis e.G. hatte  am 6.10.2018  2 Grundstücke für Mehrfamilienhäuser zu vergünstigten Konditionen (am 5.11.2018  Bitte um 30% Nachlass) übernommen.

Frage: Seither haben wir keine konkreten Bauabsichten vernommen.

Gibt es eine Absprache mit der Verwaltung diesbezüglich?

Wann soll  der Bau begonnen werden?

  

Ein Investor wollte 40% der Wohnungen für 10 Jahre 5% unter der ortsüblichen Miete  anbieten.

 Frage: Die Wohnungen sind gebaut, gibt es einen Nachweis für die Umsetzung der Maßnahme im versprochenen Umfang?

 

 3.       Zukunft

Fragen:

·         Wie viele Wohnberechtigungsscheine wurden denn für  Salem bisher ausgestellt?
Für uns wäre das ein guter Anhaltspunkt

 

·         ist der Soziale Wohnbau /  der Bau preisgünstiger Mietwohnungen oder sonstiger Alternativkonzepte ein Thema, das die Verwaltung von Salem auf dem Schirm hat?
Gibt es weitere konkrete  Überlegungen in dieser Richtung?

 

·         Ist man in Gesprächen / in Verbindung mit entsprechenden Ideen?
Womöglich sogar in sinnvoller Verbindung mit ökologischen Modellen?
Wäre es nicht sinnvoll sich hierzu frühzeitig Ideen und gangbare Wege  gemeinsam mit dem Gemeinderat aufzeigen zu lassen, es gibt schon viele gute Ideen.

 

 Im Namen der GOL

Petra Karg, Fraktionsvorsitzende


Dienstag, 27. Oktober 2020

Presseerklärung der GOL zum Antrag Verkehrsgutachten vom 1.8.20

Unsere Presseerklärung in voller Länge

Die GOL sieht die Lebensqualität vieler Bürger Salems durch den massiv zunehmenden Verkehr gefährdet.
Aus dieser Sorge heraus hat die GOL einen Antrag auf ein Verkehrsgutachten eingereicht, welches die verkehrlichen Auswirkungen der geplanten Entwicklungen, insbesondere des geplanten Schwerpunktes für Gewerbe und Industrie, ermitteln soll.

Bereits 2008 sollte das Logistik-Zentrum der MTU im Gewerbegebiet entstehen. Die Bürger entschieden sich damals per Bürgerentscheid dagegen. Es gab heftige und die Bevölkerung spaltende Diskussionen um dieses Thema. Das Hauptargument gegen die Ansiedlung war- neben der Flächenversieglung - die drohende Verkehrsbelastung.
Heute im Jahr 2020 ist die Fläche des geplanten Logistik-Zentrums vollständig mit Gewerbegebiet überzogen. Der hierdurch entstandene Verkehr rollt bereits seit Jahren über unsere Straßen. Ein Blick auf die Karte zeigt, dass sich das Gewerbegebiet in 20 Jahren vervierfacht hat.

2019 stimmte der Gemeinderat in einer äußerst aufgeheizten Abstimmung für die vorgelegte Fortschreibung des Regionalplans. Bemerkenswert war, dass sich in der Abstimmung eine Patt-Situation ergeben hatte und infolge dessen die Abstimmung durch die Bürgermeisterstimme entschieden wurde.

Die Zustimmung zu der Planung bis 2035 umfasste für Salem vier wesentliche Punkte, die zusammen verkehrstechnisch massiv ins Gewicht fallen.
· Ausweisung eines Schwerpunktes für Industrie und Gewerbe mit fast 30 ha Fläche
bedingt zusätzlichen Berufs- und vor allem Schwerlastverkehr. Es entspricht de facto einer Verdopplung der Gewerbegebietsfläche bei zunehmender Intensität der Bebauung.
· Aufstufung zum „Unterzentrum Salem“
bedingt mehr Verkehr aus den Nachbargemeinden, da Salem zentrale Funktionen für das Umland wahrnehmen soll
· Ausweisung von Flächen für den Wohnbau in verstärktem (überproportionalen) Umfang bei mit Sicherheit höherer Intensität bedingt eine massive Zunahme des PKW- Verkehrs vor allem in den großen Ortsteilen Mimmenhausen , Neufrach und Stefansfeld , da dort der Schwerpunkt der künftigen Wohnbebauung liegen soll (laut Leitbild Salem 2020)
· Führung der Landesentwicklungsachse über Salem

Herr Direktor Franke vom Regionalverband verwies darauf, dass die Landesentwicklungsachse deshalb über Salem geführt werden solle, weil da nun mal die Schiene liege, die in Zukunft stark gefördert werde (im Gegensatz zum Straßenbau). Ein vorbildlicher Ansatz, der jedoch im Zeitraum der Fortschreibung keinerlei praktische Auswirkung haben dürfte.

Laut SK-Artikel vom November 2019 soll die Vorplanung der Bodenseegürtelbahn 2020 abgeschlossen werden. Mit dieser könne dann in die Verhandlungen gegangen werden. Erst danach würde mit der zeitintensiven Entwurfs- und Genehmigungsplanung begonnen werden und inwieweit dabei der Güterverkehr eine Rolle spielt, wurde überhaupt nicht erwähnt.
Sprich: die Flächen sollen schnell verfügbar sein, um der zügigen Bebauung in der Fortschreibungsphase bis 2035 zur Verfügung zu stehen. Die Aussage von Bürgermeister Härle dazu war: "Wir stehen in der Pflicht, das Gewerbe aus der Region aufzunehmen", das hört sich nicht nach behutsamer Flächeninanspruchnahme an.  

Die verkehrstechnische Lösung hinkt hier dem entstehenden Verkehr zeitlich hinterher, da sie zunächst entwickelt werden muss und ihre Umsetzung erst irgendwann in der nicht allzunahen Zukunft liegt, falls dann noch genügend Mittel zur Verfügung stehen.

Dass unsere Bürger, ebenso wie die unserer Nachbargemeinden, in der langen Zwischenphase den massiven Verkehrsanstieg in den Ortsdurchfahrten verkraften müssen, kam nie zur Sprache. Die Bebauung - und damit die Verkehrsbelastung - wuchs schon in den letzten Jahrzehnten massiv und stetig, während sich die Infrastruktur nicht wesentlich veränderte. Schon heute klagen viele Mitbürger über den Verkehrslärm und auch über Engstellen. Wer in einer der Ortsdurchfahrten die Straße überqueren oder aus einer Einfahrt auf die Straße fahren möchte, merkt, wie massiv der Verkehr während der letzten Jahre geworden ist.