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Sonntag, 1. November 2020

Prüfantrag zur Planung eines sechsgruppigen Kindergartens - Antrag der GOL vom 23.1.2020

Der neue Kindergarten in Stefansfeld soll sechsgruppig werden.

Bei der ersten Vorstellung der Planung wurde sehr deutlich, dass das vorhandene Gelände für die Kinderzahl -  rein rechtlich gesehen - nicht ausreichend war. (4-6 m2 Außenfläche pro Kind sind gefordert)
Man konnte sich durch einenKunstgriff behelfen, indem der geplante öffentliche Spielplatz und auch die Versickerungsfläche dem Kindergarten-Spielbereich zugerechnet wurden.
(laut Architekten sind es jetzt mit zugeschlagenen Flächen 1066 m2 für 88 Kinder)
Diese Lösung ist nicht optimal, war aber die einzige Möglichkeit den Kindergarten wie geplant fortzuführen.

Wir hatten starke Zweifel, ob dieses Konzept wirklich richtig ist und baten mit unserem Prüfantrag um eine neue Diskussion, die am 4.5.20 im Gemeinderat stattfand.
Aufgrund der fundierten Antworten der Verwaltung entschlossen wir uns danach - schweren Herzens - zur Zustimmung.

Es war eine einstimmige Abstimmung im Gremium

Erst später erfuhren wir rein zufällig (leider zu spät) von einer Initiative, die sich an den Bürgermeister gewandt hatte, mit dem Ziel einen Bauernhofkindergarten in Salem zu installieren. 

Für uns wäre das eine tolle Alternative gewesen, die wir im Sinne der Elternschaft gerne unterstützt hätten.

Nachdem nun Hr. Härle selbst im Wahlkampf von der Möglichkeit eines "Waldkindergartens" gesprochen hatte, wollen wir in dieser Richtung weiter denken.

Positiv am neuen Kindergartengebäude ist die Aussage der Architekten:
- Ökobauweise ist Standard,
- Dachbegrünung ist Standard.
- Der Grundriß soll sehr flexibel gehalten werden durch Stützenraster mit Trennwänden, die bei verändertem Bedarf leicht verändert werden können.


 

Dienstag, 1. September 2020

Schulessen - Antrag der GOL vom 19.10.17

Sehr unbefriedigend verliefen die Diskussionen bezüglich unseres Antrags zum Schulessen. 

Ich habe 2017 notiert:

Uns wurde sehr schnell klar, dass das Grundproblem in Salem  ausschließlich  in der Art der Vergabe  wurzelt.

Die Verwaltung will möglichst wenig Arbeit in das Schulessen investieren und legt sich  daher von vorneherein  auf einen Dienstleistungskonzessionsvertrag  fest. Das bedeutet, dass der Dienstleister alles in die Hand nimmt - vor allem das Abrechnungssystem wird von ihm gestemmt.

Da aber nur sehr große Firmen diese Möglichkeit haben, fallen alle anderen durch den Rost.

Kleine Örtliche Unternehmen (wie Bsp. in Deggenhausertal)  haben damit nicht die geringste Chance einzusteigen.

Doch genau das war unser Anliegen!

Wir wollten kein Schulessen von Apetito,  das 700 km weit tiefgefroren durch die Lande gefahren wird. Wir wollten für unsere Schüler ein  gesundes und gut schmeckendes Essen, das vor Ort zubereitet wird.

Da die Verwaltung stur an diesem Dienstleistungskonzessionsvertrag  festhielt waren Verbesserung  nur im minimalen Umfang möglich.

 

Die "erfahrene Fachberatung" (Kostenansatz: 15.000 €), die von der Gemeinde engagiert wurde, erwies sich als komplette Fehlinvestition. 

Eine Ausschreibung im Sinne von mehr Regionalität hielt sie für "nicht umsetzbar", wobei bei manchem Gemeinderat der Verdacht aufkam, dass es vielleicht eher am Willen und dem Rückhalt der Verwaltung mangelte.

Besucher der Gemeinderatssitzung fragten jedenfalls anschließend nach "ob sie denn von Apetito gesponsort gewesen sei".....
Sie erklärte uns zudem, dass es in ihren Ausschreibungsmodalitäten  sowieso egal sei  wie das Essen schmecke  - der Bieter falle auch dann nicht raus,  wenn sein Probe-Essen nach Geschmack mit 0 Punkten bewertet würde.

 

Ist es das was wir uns von der Gemeinde für unsere Kinder wünschen?

 




Die Forderung wurde gestellt: in einem Jahr nochmals darüber reden

 

 


Kindergartengebühren

Die letzte Abstimmung über Kindergartengebühren im Gemeinderat lässt sich nicht mehr genau zurückverfolgen bezüglich des Abstimmungsverhaltens. Lediglich das Abstimmungsergebnis liegt vor.

Im Ausschuss für Verwaltung und Kultur war das Thema vorberaten worden und wurde dann dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt. Laut diesem Beschluss sollte die  Anhebung der Gebühren folgendermaßen erfolgen:

Doch aus jeder Fraktion gab es Rückmeldungen, die sich gegen diesen Beschluss wandten, mit völlig unterschiedlichen Lösungsansätzen.

Ich hatte damals für die GOL notiert: Was uns nicht gefällt, ist die unübersichtliche und sozial nicht sehr ausgewogen ausgestaltete Gebührentabelle, die über 100 Positionen umfasst.

Wir streben eine einkommensbasierte Berechnung der Kita-Gebühren an. Um hier eine sinnvolle Lösung zu entwickeln, die nicht zu einem Bürokratiemonster ausartet, wollen wir der Verwaltung Zeit geben, im Jahr 2020 in einer Arbeitsgruppe einen guten Vorschlag zu entwickeln, der auch die Vorgaben aus dem „Gutes KiTa-Gesetz Art. 2 Abs. 2 c“ zum Thema Gebührenstaffelung aufgreift.

Natürlich wünschen wir uns, dass frühkindliche Bildung am allerbesten kostenlos allen Landeskindern zur Verfügung steht. Aber wir müssen auch zähneknirschend erkennen, dass der Ausbau der Bildungseinrichtungen und die Qualitätssicherung zunächst Vorrang haben.

Der Antrag der FW  als Kompromissvorschlag wurde schließlich angenommen.
Damit hat die Verwaltung eine Bringschuld für ein neues Gebührenkonzept übernommen.

 

 

Im Vorfeld der Abstimmung  bat Birgit Zauner  um folgende Hintergrund-Infos:

 

Mit welchen Mehreinnahmen wird durch die Anhebung der Kindergartengebühren gerechnet?

Wir rechnen mit ca. 38.000 € Mehreinnahmen jährlich.

 

Wie ist die Aufteilung der Kindergartenkinder hinsichtlich der Kinderzahl pro Familie, d.h. wie viele kommen aus 1-Kind, 2-Kind-, 3-Kind und mehr als 4-Kind-Familien?

 

Die aktuelle Aufteilung stellt sich wie folgt dar:

105 Familien mit einem Kind

166 Familien mit 2 Kindern in Familie

67 Familien mit 3 Kindern in Familie

11 Familien  mit 4 Kindern in Familie

3 Familien mit 5 Kindern in der Familie

1 Familie mit 6 Kindern in der Familie

2 Familien mit 7 Kindern in der Familie

 

Mit welcher prozentualen Steigerung der Personalkosten rechnet die Verwaltung für das kommende Jahr?

 ir rechnen mit einer Steigerung um 5,9 % im Kernhaushalt (ohne Wasserversorgung).

Die darin enthaltene tarifliche Steigerung der Gehälter liegt bei 1,06 %.

 

Was würde es die Gemeinde kosten, wenn das Vorschuljahr/letzte Kindergartenjahr beitragsfrei gestellt würde?

Wenn wir auf die Gebühren von den Vorschülern verzichten, fehlen rund 100.000 € Gebühren (incl. kath. Kindergarten Neufrach)

Dieser Betrag wurde auf der Basis der derzeit von den Vorschülern belegten Betreuungsart berechnet (Regel, VÖ, GT)

 

Haben Sie Zahlen darüber, wieviel Prozent der Kinder der unterschiedlichen Altersstufen in den Kindergarten gehen?

Aktuell teilen sich die Jahrgänge wie folgt auf:

 

4

0

 (davon werden im Laufe des Kiga Jahres 2019/2020 aufgenommen)

 

 

 

 

 

12

1

 (davon werden 4 Kinder im Laufe des Kiga Jahres 2019/2020 aufgenommen)

 

 

 

 

 

69

2

(davon werden 42 Kinder im Laufe des Jahres 2019/2020 aufgenommen)

 

 

 

 

 

122

3

(davon werden 3 Kinder werden im Laufe des Kiga Jahres 2019/2020 aufgenommen)

 

 

 

 

 

98

4

(davon werden 3 Kinder im Laufe des Kiga Jahres 2019/2020 aufgenommen)

 

 

 

 

 

86

5

 

 

 

 

 

 

29

6

 

 

 

 

 

 

3

7