Posts mit dem Label Investoren werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Investoren werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Sonntag, 1. November 2020

Antrag auf Unterrichtung über umgesetzte Maßnahmen im Bereich Sozialer Wohnungsbau / günstige Mietwohnungen vom 1.11.2020

Antrag vom 1.11.20

laut §13(2) der Geschäftsordnung
(schriftliche Unterrichtung oder bis spätestens  24.11.20 auf TO)

Antrag auf schriftliche Unterrichtung der Fraktion der GoL

Offizielle Anfrage an die Verwaltung

In Salem wurden in den letzten Jahren 2 große Baugebiete ausgewiesen, die auf Grund ihrer Rahmenbedingungen größtenteils Wohnraum im hohen bis sehr hohem Preissegment schufen.
Da wir alle wissen, dass es in Salem nicht nur "Besserverdienende" gibt, gab es auch  stets Bestrebungen zum Ausgleich.

  •         - In der neuen Mitte wurde von Anfang an eine gute soziale Durchmischung gefordert.
  •        - Im Baugebiet Stefansfeld wurde auf Vermittlung der Freien Wähler die Kreisbaugenossenschaft Bodenseekreis e.G. ins Boot geholt, indem man ihnen 2 Grundstücke für Mehrfamilienhäuser zu vergünstigten Konditionen (30% Nachlass) anbot.
  •         - Ebenso gab es das Angebot eines Investors 40% der Wohnungen für 10 Jahre 5% unter der ortsüblichen Miete anzubieten.

 Nun möchten wir gerne wissen, was umgesetzt wurde, um den zukünftigen Handlungsbedarf abzuschätzen.

Der letzte offizielle Wissensstand des Gemeinderates stammt aus dem nicht-öffentlichen Teil der  Gemeinderatssitzung vom 27.10.2016. Wir möchten mit diesem (selbstverständlich nicht personalisierten) Wissen öffentlich arbeiten.

 

 1.       Neue Mitte

 

Laut der Sitzungsvorlage vom 27.10.2016  war damals von 4 Losen die Rede, in denen mietpreisgebundener Wohnraum anzubieten wäre.

Es gab insgesamt 16 Lose. D. h. 12 Lose wurden ohne Auflagen an Investoren vergeben.

Mietpreisgebundener Wohnraum bedeutet laut der Sitzungsvorlage: entsprechend den Vorgaben des Landeswohnraumförderprogramms muss ein Teil der Wohnungen vermietet werden und darf mit 15jähriger Bindefrist nur zu 33% unter der ortsüblichen Vergleichsmiete vermietet werden.
Die Vermietung darf nur über Wohnberechtigungsscheine erfolgen.

  • Investor 1 hatte sich verpflichtet 15-20% der geplanten Wohnungen in 2 Losen im Eigentum zu behalten und als mietpreisgebundenen Wohnraum zu vermieten. Bei insg.  29 geplanten Wohnungen in diesen 2 Losen hätte das 4-6 Wohnungen betroffen.
     Er trat in dieser Sitzung mit dem Wunsch an die Gemeinde heran, den Wert auf 10 %, also auf 3 von 29 Wohnungen zu senken.

 

  •           Investor 2 hatte sich verpflichtet 20% der geplanten Wohnungen in 2 Losen im Eigentum zu behalten und als mietpreisgebundenen Wohnraum zu vermieten.
    Bei insg. 50 geplanten Wohnungen in diesen 2 Losen hätte das 10 Wohnungen betroffen.
    Er trat in dieser Sitzung mit dem Wunsch an die Gemeinde heran, die Wohnungen zu vergünstigten Preisen zu verkaufen.

Frage: Wir haben im Gemeinderat keine Rückmeldung bekommen was schließlich konkret umgesetzt wurde.

Uns interessiert:

·         Wie viele Wohnungen wurden innerhalb der 16 Lose insgesamt gebaut.

·         Wie viele mietpreisgebundene Wohnungen (stimmen die genannten Konditionen oben?) bitte ganz konkret in Zahlen ,  wurden von Investor 1

·         und von Investor 2 jeweils umgesetzt –

·         wurden diese von Menschen mit Wohnberechtigungsscheinen bezogen?

 

 2.       Stefansfeld

Die Kreisbaugenossenschaft Bodenseekreis e.G. hatte  am 6.10.2018  2 Grundstücke für Mehrfamilienhäuser zu vergünstigten Konditionen (am 5.11.2018  Bitte um 30% Nachlass) übernommen.

Frage: Seither haben wir keine konkreten Bauabsichten vernommen.

Gibt es eine Absprache mit der Verwaltung diesbezüglich?

Wann soll  der Bau begonnen werden?

  

Ein Investor wollte 40% der Wohnungen für 10 Jahre 5% unter der ortsüblichen Miete  anbieten.

 Frage: Die Wohnungen sind gebaut, gibt es einen Nachweis für die Umsetzung der Maßnahme im versprochenen Umfang?

 

 3.       Zukunft

Fragen:

·         Wie viele Wohnberechtigungsscheine wurden denn für  Salem bisher ausgestellt?
Für uns wäre das ein guter Anhaltspunkt

 

·         ist der Soziale Wohnbau /  der Bau preisgünstiger Mietwohnungen oder sonstiger Alternativkonzepte ein Thema, das die Verwaltung von Salem auf dem Schirm hat?
Gibt es weitere konkrete  Überlegungen in dieser Richtung?

 

·         Ist man in Gesprächen / in Verbindung mit entsprechenden Ideen?
Womöglich sogar in sinnvoller Verbindung mit ökologischen Modellen?
Wäre es nicht sinnvoll sich hierzu frühzeitig Ideen und gangbare Wege  gemeinsam mit dem Gemeinderat aufzeigen zu lassen, es gibt schon viele gute Ideen.

 

 Im Namen der GOL

Petra Karg, Fraktionsvorsitzende


Aufstellungsbeschluß Bebauungsplan Dorfbachstraße in Rickenbach

In Rickenbach soll innerorts ein neues Baugebiet entstehen. Schön an der Planung ist die eingeräumte Möglichkeit, das alte Landwirtschaftsgebäude zu erhalten. Weniger schön ist die geplante Fällung der Riesenbäume.

GR Gagliardi gab in der Gemeinderatssitzung zu bedenken, dass das Thema Klimaschutz nicht über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus berücksichtigt wird. Er weist darauf hin, dass es bereits viele Bebauungspläne gibt, in denen KfW 60 vorgeschrieben ist. Er sprach  sich dafür aus, bei dieser Planung innovative Ideen umzusetzen, und so die Chance für ein „Modellprojekt“ zu nutzen.

Das größte Problem scheint in der direkten Nachbarschaft des örtlichen Betriebes Senft  zu liegen, der direkt an den hintersten Zipfel des Bebauungsplanes anstößt.(Östlich der Straße)

Dort soll nämlich am Hang ein Mehrfamilienhaus entstehen.
Und aufgrund der bestehenden Emissionen des angrenzenden Betriebes Senft  geht das nur mit einem sehr massiven Bauriegel in Form eines hohen Garagengürtels, der das Mehrfamilienhaus "schützen" soll.

Ergebnis der Diskussion im Gemeinderat:

- die Ziele des Klimaschutzes sollen in den Textteil eingearbeitet werden

- der Bebauungsplanentwurf  soll  so in die frühzeitige Anhörung gehen.
Mit dem Ziel für  Gemeinderat und Verwaltung anhand der Eingaben eventuell notwendige Änderungen zu prüfen.
Hr. Härle betont, dass in der  Sitzung erst der Aufstellungsbeschluss gefasst wird, sodass der Gemeinderat in den weiteren Verfahrensschritten noch die Möglichkeit hat, auf die Gestaltung des Bebauungsplanes Einfluss zu nehmen.

Meine Ablehnung beruht auf der Meinung, dass der Aufstellungsbeschluss erst dann gefasst werden sollte, wenn der Sachverhalt mit Hr. Senft  direkt geklärt wurde und aktuellste Daten vorliegen. Außerdem hätte ich gerne vorher gewußt in welcher Form Klimaziele eingearbeitet werden.

Herr Senft hat inzwischen Widerspruch eingelegt, da die aufgeführten Emissions- Messungen nicht dem aktuellen Stand entsprechen. Er verwies auch darauf,  dass er seine Betriebsgenehmigung noch nicht voll ausschöpft, somit also noch mehr störende Lärm- und Geruchsbelastung in Zukunft möglich wird. Das wiederum müssten potentielle Anwohner ertragen.