Sonntag, 1. November 2020

Aufstellungsbeschluß Bebauungsplan Dorfbachstraße in Rickenbach

In Rickenbach soll innerorts ein neues Baugebiet entstehen. Schön an der Planung ist die eingeräumte Möglichkeit, das alte Landwirtschaftsgebäude zu erhalten. Weniger schön ist die geplante Fällung der Riesenbäume.

GR Gagliardi gab in der Gemeinderatssitzung zu bedenken, dass das Thema Klimaschutz nicht über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus berücksichtigt wird. Er weist darauf hin, dass es bereits viele Bebauungspläne gibt, in denen KfW 60 vorgeschrieben ist. Er sprach  sich dafür aus, bei dieser Planung innovative Ideen umzusetzen, und so die Chance für ein „Modellprojekt“ zu nutzen.

Das größte Problem scheint in der direkten Nachbarschaft des örtlichen Betriebes Senft  zu liegen, der direkt an den hintersten Zipfel des Bebauungsplanes anstößt.(Östlich der Straße)

Dort soll nämlich am Hang ein Mehrfamilienhaus entstehen.
Und aufgrund der bestehenden Emissionen des angrenzenden Betriebes Senft  geht das nur mit einem sehr massiven Bauriegel in Form eines hohen Garagengürtels, der das Mehrfamilienhaus "schützen" soll.

Ergebnis der Diskussion im Gemeinderat:

- die Ziele des Klimaschutzes sollen in den Textteil eingearbeitet werden

- der Bebauungsplanentwurf  soll  so in die frühzeitige Anhörung gehen.
Mit dem Ziel für  Gemeinderat und Verwaltung anhand der Eingaben eventuell notwendige Änderungen zu prüfen.
Hr. Härle betont, dass in der  Sitzung erst der Aufstellungsbeschluss gefasst wird, sodass der Gemeinderat in den weiteren Verfahrensschritten noch die Möglichkeit hat, auf die Gestaltung des Bebauungsplanes Einfluss zu nehmen.

Meine Ablehnung beruht auf der Meinung, dass der Aufstellungsbeschluss erst dann gefasst werden sollte, wenn der Sachverhalt mit Hr. Senft  direkt geklärt wurde und aktuellste Daten vorliegen. Außerdem hätte ich gerne vorher gewußt in welcher Form Klimaziele eingearbeitet werden.

Herr Senft hat inzwischen Widerspruch eingelegt, da die aufgeführten Emissions- Messungen nicht dem aktuellen Stand entsprechen. Er verwies auch darauf,  dass er seine Betriebsgenehmigung noch nicht voll ausschöpft, somit also noch mehr störende Lärm- und Geruchsbelastung in Zukunft möglich wird. Das wiederum müssten potentielle Anwohner ertragen.






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