Freitag, 27. November 2020

Keine erneute Diskussion notwendig? - Teil 2: Welche Änderungen bringt die 2. Offenlage der Fortschreibung des Regionalplans für Salem?

Und schon wieder hat er`s getan: unter unserem Artikel in Salem aktuell erschien erneut ein Statement des Bürgermeisters. Ein aus demokratischer Sicht äußerst bedenklicher Vorgang, sind doch die Fraktionen im Gemeinderat ausschließlich selbst verantwortlich für die Inhalte ihrer Artikel.  Zumindest hatte er dieses Mal darauf verzichtet den Artikel zu verzögern, um sein Statement zu schreiben.

Hier nun der Artikel:

Eine direkte Änderung ergibt sich für Salem in der Stärke der Wohnbebauung. Im Gegensatz zur ersten Offenlage, in welcher nur die Neue Mitte als Siedlungsbereich ausgewiesen wurde, werden nun gleich drei Teilorte, nämlich Stefansfeld, Mimmenhausen und Neufrach als Siedlungsbereiche festgelegt. Siedlungsbereiche werden mit höheren Flächenzuschlägen bedacht, um die Siedlungstätigkeit gezielt in diese Gebiete zu lenken. Bemerkenswert, Bermatingen wurde im zweiten Entwurf als Siedlungsbereich gestrichen, d.h. die Entwicklung konzentriert sich verstärkt auf Salem. Ebenso verhält es sich bei den Entwicklungsachsen und den regional bedeutsamen Schwerpunkten für Industrie und Gewerbe.

Regionale Entwicklungsachsen wurden aus der Planung genommen. Hier ist eine Konzentration auf die Landesentwicklungsachse über Salem zu verzeichnen.

Die regional bedeutsamen Schwerpunkte für Industrie und Gewerbe Kressbronn mit 26 ha und Uhldingen-Mühlhofen 11 ha, mussten im Zuge der zweiten Offenlage ebenfalls aus der Planung gestrichen werden. D.h. der Druck aus der Region wird nun verstärkt auf den regional bedeutsamen Schwerpunkt für Industrie und Gewerbe Salem ausgerichtet sein.

Insgesamt übernimmt Salem mit der Verlegung der Landesentwicklungsachse über Salem, der Einstufung als Unterzentrum, der Ausweisung als Siedlungsbereich der Teilorte Neufrach, Stefansfeld und Mimmenhausen und der Ausweisung des VRG für Industrie und Gewerbe eine wesentliche Rolle bei der Entlastung der ersten Reihe am Bodensee. Eine Rolle, für die die erforderliche Infrastruktur nicht gegeben ist. Der RVBO verweist hierzu auf die Anbindung an die Schiene. Festzuhalten ist, dass für den Zeitraum der Fortschreibung weder eine leistungsfähige Schienenverbindung noch ein leistungsfähiges Straßennetz zur Verfügung steht.

Vor dem Hintergrund dieser Fakten stellt sich der GOL Fraktion die Frage, ob eine erneute Diskussion tatsächlich nicht notwendig ist.

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Für die Fraktion GOL

Ulrike Lenski

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