Keine erneute Diskussion notwendig? Teil 1
Ist eine neuerliche Diskussion zum Thema Regionalplanung tatsächlich nicht notwendig, wie SPD-GR Arnim Eglauer ausführte, da es für Salem keine Änderungen seit der ersten Offenlage gäbe? Oder handelt es sich hier um den Versuch, die kritische Auseinandersetzung über Zukunftsentscheidungen für Salem im Keim zu ersticken?
Für die GOL nahm Ulrike Lenski als Mitglied des Regionalverbandes (RVBO) an dessen Sitzung teil. Sie bestätigt: Richtig ist, Salem soll wie gehabt als Unterzentrum eingestuft, die Landesentwicklungsachse weiterhin über Salem gelegt und das Vorranggebiet (VRG) für Industrie und Gewerbe mit 27,1 ha ausgewiesen werden.
Falsch ist jedoch, dass ohne das Vorranggebiet für Salem kein einziger qm zur Verfügung gestanden hätte, da der RVBO neben den „VRG für Industrie und Gewerbe“ zur Deckung der überregionalen Bedarfe auch 400 ha für das Verbandsgebiet zur Deckung der lokalen Bedarfe der Kommunen ausweist. Hier wäre auch Salem versorgt worden.
Insgesamt ist festzuhalten, dass der Regionalplan in der Fassung der zweiten Offenlage direkte und indirekte Änderungen für Salem beinhaltet, die gravierende Auswirkung haben. „Salem übernimmt noch stärker als zuvor eine tragende Rolle bei der Entlastung des Bodenseeufers.“, denn während der übergeordnete Landesentwicklungsplan eine Entlastung der ersten Reihe am Bodensee fordert und diese durch Entwicklung der Region Pfullendorf sieht, will der RVBO diese Entlastung des Bodenseeufers über die Entwicklung der sog. 2. Reihe des Bodenseehinterlands sichern.
Herr Bürgermeister Härle steht innerhalb des Verbandes hinter dieser Position. Den Antrag der grünen Fraktion im RVBO zur Streichung der Standorte Friedrichshafen, Tettnang und Salem VRG für Industrie und Gewerbe lehnt er mit der Begründung ab, dass es hierdurch zu einer nicht tragbaren Unterdeckelung der regionalen Bedarfe im Bodenseekreises käme. Konträr dazu spricht er im Gemeinderat von lokalen Bedarfen für heimisches Gewerbe und der “kommunalen Planungshoheit“, welche dem Gemeinderat gestattet, diese Betriebe aus zu wählen.
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