Montag, 16. November 2020

Die Naturschutzverbände (ver)zweifeln am neuen Regionalplan

Das ist der neueste Flyer der Umweltverbände zum Thema Regionalplan-Fortschreibung.
Zugegeben: Es ist keine leichte Kost sondern sehr komplex.
Und man könnte bemängeln, dass auf Ebene des Regionalverbandes bis hin zu den Kommunen keine sichtbaren Anstrengungen unternommen werden, das Thema für die Bürger zu durchleuchten.
Eher hat man den Eindruck der bereitwilligen Vernebelung....

Die Erstellerin, Barbara Herzig vom BUND Saulgau, schreibt zum Flyer: 

"Die globalen Umwelt-, Klima- und Biodiversitätskrisen erfordern unser konsequentes, tatkräftiges Handeln. Leider scheint dies bei vielen EntscheidungsträgerInnen in der Politik, gerade auch in der Kommunalpolitik, noch nicht ausreichend angekommen zu sein.. ..
Grüne Lippenbekenntnisse hören wir oft, tatsächliche Umsetzung von nachhaltigen Lösungen sehen wir noch viel zu selten.
"

Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben will die Fortschreibung des Regionalverbandes so schnell wie möglich durchziehen, im Sommer 2021 soll er verabschiedet werden, weil dann Hr. Regionaldirektor Franke endgültig in Rente geht.
Ungeachtet akuter Problemstellungen wie  Klimakrise, Artensterben, Flächenfraß und Dürre hält er mit seinen Getreuen am "Wachstumsdenken" der letzten Jahrzehnte fest und riskiert damit,  wertvolle Ressourcen unwiederbringlich zu zerstören.

In der letzten Sitzung erklärte Regionaldirektor Franke tatsächlich: "Wir hätten ja wirklich furchtbar gerne mehr Klimaschutz eingebaut - aber es gibt keine Gesetze dafür!"
Ja ist Klimaschutz denn verboten und wir haben`s  noch nicht gemerkt?

Auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg findet sich dagegen folgende Erklärung:

"Des Weiteren sieht das Gesetz vor, dass die unvermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels mit Hilfe einer landesweiten Anpassungsstrategie zu begrenzen sind. Denn selbst wenn es uns gelingt, den Klimawandel weitgehend aufzuhalten, sind weitreichende ökologische und ökonomische Folgen zu erwarten. Wir müssen deshalb in verschiedenen Handlungsfeldern rechtzeitig Vorkehrungen planen und umsetzen. Die Landesregierung hat die Anpassungsstrategie Baden-Württemberg 2015 verabschiedet.

Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und die allgemeine Verpflichtung jedes einzelnen, im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Verwirklichung der Klimaschutzziele beizutragen, sind weitere Elemente des Klimaschutzgesetzes."






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