Freitag, 30. April 2021

 Das gestrige Urteil ist ein Meilenstein des Klimaschutzes in Deutschland!😍💪😍

hier  können Sie das  Video zur Pressekonferenz anschauen und an unsrer Freude teilnehmen!!!!

Lisa Göldner von Greenpeace moderiert das Video

Es handelt sich um 4 Verfassungsbeschwerden die beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seit 2018 eingereicht wurden. Die 4 Klagen wurden gemeinsam behandelt.. Es ging darum, die Klimapolitik der Bundesregierung verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen.

Geklagt haben Jugendliche und Erwachsene aus dem Inland aber auch aus dem Ausland, unterstützt von mehreren Umweltorganisationen z.B. der BUND Deutschland, der Solarenergieförderverein Dtl., die deutsche Umwelthilfe, German Watch, Protect the Planet und Greenpeace.

Aus Sicht der Kläger:innen ist die Klimapolitik in Deutschland nicht dazu geeignet die dramatischsten Folgen des Klimawandels aufzuhalten und somit die Grundrechte der Kläger:innen zu schützen.

- den Start machen die 3 Rechtsanwält:innen mit ihren Statements

Felix Ekhardt: das ist heute die 1. Umweltklage, die vor dem Verfassungsgericht Erfolg hat und von daher ist das Urteil bahnbrechend!... Das Bundesverfassungsgericht hat der deutschen Politik eine schallende Ohrfeige verpasst, hat klargemacht das Paris-Ziel, die 1,5° Grenze... ist grundrechtlich und ist durch das Staatsziel Umweltrecht verbindlich!

Roda Verheyen: Die Zeit für politische Klimaziele ist vorbei! Klimaziele gehören nicht in den reinen Ermessensspielraum des Gesetzgebers, sie haben sich an der Wissenschaft zu orientieren und an den Grundrechten.... Klimaleugner haben ab heute keine Chance mehr!... Der Bestandschutz für Althergebrachtes ist auch vorbei... De facto dürfen heutige Generationen keinen zu großen Schluck aus der Pulle nehmen auf Kosten der weiteren Generationen! Das Grundgesetz wurde generationengerecht ausgelegt.... Der Bundesgesetzgeber muss einen schlüssigen Reduktionspfad vorgeben bis zur Treibhaus-Neutralität.

Remo Klinger: Klimaschutz ist Grundrechtschutz... Im Grunde hat das Bundesverfassungsgericht ein Grundrecht auf Zukunft, für künftige Generationen geschaffen und damit einen Meilenstein gesetzt wie wir ihn  so in der Geschichte des BVG noch nicht gehört haben.....Wenn wir so weitermachen bis 2030 wie`s bisher im Klimaschutzgesetz steht, dann brauchen wir für das 2° Ziel schon - und das ist nun das Mindeste das wir erreichen müssen - ab 2030 Null-Emission. Dann hätten die zukünftigen Generationen ab 2030 nichts mehr zur Verfügung....... dass Verteilungskämpfe vor uns stehen die unglaublich werden!... d.h. Die Ziele bis 2030 müssen deutlich verschärft werden damit danach noch irgendetwas übrigbleibt!

- dann kommen die 4 Kläger:innen zu Wort. 

Stellvertretend kommt hier Louisa Neubauer zu Wort:
Es ist ein unfassbar großer Tag für viele, aber an dieser Stelle auch insbesondere für hunderttausende von Menschen, die seit über 2 Jahren in Dtl aber auch darüber hinaus für ihre Zukunft streiten.
Wir wurden belächelt, wir wurden ausgelacht, wir wurden degradiert, wir wurden diskreditiert. man hat uns erklärt wir sollten Profis machen lassen.....wir haben uns über 2 Jahre anhören müssen, dass das was wir machen eigentlich eine Zumutung ist und alles andere als rechtens...
Und nun wurde uns heute Recht zugesprochen, und es wurde nicht nur gesagt, dass Klimaschutz unser Grundrecht ist sondern auch, dass der Staat die Pflicht hat uns zu schützen durch ausreichenden und vor allem durch generationsgerechten Klimaschutz.
Gerechter Klimaschutz ist nicht "nice to have" sondern er ist unser Grundrecht und das wissen wir ab heute offiziell...

Dienstag, 27. April 2021

Gemeinderatssitzung am 26.4.21: Antrag auf Vertagung Tagesordnungspunkt Gewerbeflächen

Sehr geehrter Her Bürgermeister Härle, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Hiermit stellen wir den Antrag zur Geschäftsordnung,

Punkt 3, Prüfung auf Ausweisung von lokalen Gewerbeflächen in den Teilorten Stefansfeld, Mimmenhausen, Neufrach, Weildorf und Beuren

von der Tagesordnung zu nehmen, und erst wieder dem Gemeinderat vorzulegen, wenn die Fortschreibung des Regionalplans in rechtskräftiger Form vorliegt und wir wissen, ob der Grünzug an unser jetziges Gewerbegebiet angrenzend Bestand hat oder zurückgenommen wird.

 

Begründung: Wir sehen keine Notwendigkeit, zum jetzigen Zeitpunkt über Flächen zu diskutieren, die wir so vielleicht nie beanspruchen müssen.

Grundstücksverhandlungen gehören, wie bisher von der Verwaltung immer proklamiert, zu den empfindlichsten Verhandlungsgegenständen und sollten mit der gebotenen Sorgfalt vorbereitet und vorberaten werden. Die Ausweisung neuer Gewerbeflächen gehört in ein geregeltes Verfahren, nach unserem bisherigen Verständnis müsste es dafür eine Änderung des FNP geben. Da dieser Plan sowieso zur Fortschreibung ansteht, sehen wir hier die direkte Zuständigkeit für eine neue Zuordnung von Gewerbeflächen. Außerdem weiß keiner von uns, wie die Fachplaner des Regionalverbandes letztendlich über den Fortbestand des Grünzuges angrenzend an unser Gewerbegebiet in Neufrach entscheiden. Wir halten eine Erweiterung am dortigen Standort für den lokalen plausibilisierten Bedarf nach wie vor für möglich.

Wir weisen darauf hin, dass wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass nicht störende, oder ins Umfeld passende Gewerbebetriebe nach jeweiliger genauer Prüfung durchaus auch ihre Berechtigung außerhalb des zentralen Gewerbegebietes haben sollen.

Wir beauftragen die Verwaltung außerdem, uns mitzuteilen, wie viel Gelände angrenzend ans jetzige  Gewerbegebiet der Gemeinde gehört, wieviel davon als Überschwemmungsfläche ausgewiesen ist und wieviel bereits überplant ist.

 

Für Die Fraktionen FWV und GOL

Henriette Fiedler

 



Dienstag, 20. April 2021

Und noch ein Antrag: Flächennutzungsplan/ Landschaftsplan

 Antrag vom 20.4.2021

laut §13(2) der Geschäftsordnung
bis spätestens 11.5.21  auf TO

Antrag der Fraktion der GoL

 

Wir bitten darum folgendes Thema in der übernächsten Sitzung des Gemeinderates als Top aufzunehmen.

 

In der letzten Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes brachte Herr Bürgermeister Amann von Heiligenberg den Flächennutzungsplan zur Sprache. Er betonte, dass die Bürgermeister der 3 Gemeinden bereits sehr intensive Gespräche geführt hätten und dass das entsprechende Büro bereits ausgesucht sei und quasi bereitstehe um mit den Grundlagenerhebungen anzufangen.
Er zeigte sich verwundert, dass die Salemer Gemeinderäte noch nicht informiert waren.

Bitte setzen Sie diesen Punkt auf die Tagesordnung und informieren Sie uns über den Stand.
Wann und in welchem Rahmen hatten sie die offizielle Beauftragung des Büros vorgesehen? Haben die 3 Bürgermeister sich auch schon über den Landschaftsplan ausgetauscht, der laut Bundesnaturschutzgesetz als Grundlage des Flächennutzungsplans zu erstellen ist und dann als Bestandteil rechtsgültig wird?
Wir bitten darum, dass der Gemeinderat bei der Auswahl der Planungsbüros frühzeitig (also nicht erst anlässlich des Versandes der Sitzungsunterlagen) einbezogen wird.

Salem, den 20.4.21

Im Namen der GOL Salem

Petra Karg

 

Montag, 19. April 2021

Ein neuer Antrag der GOL: Hybride Sitzungen sollen ermöglicht werden

 verfasst wurde dieser Antrag von Birgit Zauner

 

- Antrag der Fraktion –

 

Datum:

19.04.2021

Betreff:

Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Salem

Thema:

Beschlussantrag Ratsitzungen ohne persönliche Anwesenheit im Sitzungsraum

 

1.    Sachverhalt

 

Im Mai 2020 wurde die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) mit dem neu eingefügten § 37 a GemO dahingehend geändert, dass die Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum möglich wird. Bis 31. Dezember 2020 galt diese Regelung auch ohne eine Änderung der Hauptsatzung. Ab Januar 2021 muss dafür die bisherige Hauptsatzung angepasst werden.

 

Erläuterung:

§ 37 a der GemO regelt insbesondere, dass Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum nur dann stattfinden dürfen, wenn eine Beratung und Beschlussfassung durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton mittels geeigneter Videokonferenz möglich ist. Dieses Verfahren darf ferner nur bei Gegenständen einfacher Art gewählt werden. Bei anderen Gegenständen ist die Wahl einer Videokonferenz nur dann möglich, wenn die Sitzung andernfalls aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden könnte.

 

Bei öffentlichen Sitzungen muss eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einen öffentlich zugänglichen Raum sichergestellt werden.

Die Gemeinde hat dafür zu sorgen, dass die technischen Anforderungen und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Sitzung einschließlich der Beratung und Beschlussfassung eingehalten werden.

 

2. Antrag

Der Gemeinderat möge eine Änderung der Hauptsatzung entsprechend §4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) beschließen, um künftig auch eine digitale bzw. hybride Sitzung einberufen zu können.

 

Deshalb soll § 10 der Hauptsatzung um einen Abs. 3 ergänzt werden:

§ 10, (3)

„Der Bürgermeister kann Sitzungen des Gemeinderats ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum, insbesondere in Form von Videokonferenzen, einberufen. Die Voraussetzungen für die Einberufung und die Durchführung dieser Sitzungen richtet sich nach den Bestimmungen des § 37 a Abs. 1 und 2 GemO.

Für die Sitzungen der Ausschüsse des Gemeinderats und der Ortsvorsteher gelten diese Regelungen entsprechend.“ 

(…) Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

3. Begründung

Die GOL hatte schon mehrmals mündlich auf die Notwendigkeit hingewiesen.

Die weiteren Auswirkungen der Corona-Pandemie sind nur schwer abschätzbar. Die Gemeinde Salem muss jedoch sicherstellen, unter allen Umständen handlungsfähig zu bleiben, ganz gleich wie sehr die Pandemie die Gremienarbeit einschränken könnte.

Dabei sind insbesondere ein Ausschluss von Mitgliedern des Gemeinderats aufgrund behördlicher Absonderung sowie Umlaufbeschlüsse ohne vorherige Beratung zu verhindern.

Die Sitzungsabsage am 13.04.2021 wurde auch damit begründet, dass trotz Vorsichtsmaßnahmen eine mögliche Verbreitung des Virus im Rathaus nicht ausgeschlossen werden konnte. Auch diese Situation könnte erneut eintreten. Es wäre also auch für die Mitarbeitenden der Verwaltung ein Vorteil sein, wenn sie in solchen Fällen für ihren Fachbereich digitale Teilnahme teilnehmen können.

Die derzeitigen Infektionszahlen machen es aus Sicht der Fraktion GoL notwendig, die Hauptsatzung entsprechend zu ändern, um eine Handlungsoption zu haben.

Sonntag, 18. April 2021

Drama-Inszenierung vom Feinsten in Salem!

Ein Rückblick auf turbulente Tage: 

 Nach der stürmischen Gemeinderatssitzung vom 24.2.21, in der sich 2/3 der Gemeinderäte von Salem gegen einen Schwerpunkt für Industrie und Gewerbe ausgesprochen hatten, ging es im gleichen Temo weiter. 

Herr Schober betitelte den Sitzungs-Bericht im Südkurier mit dem Aufreißer - Spruch: "Widersprüchlicher Beschluß des Gemeinderates erfordert nochmalige Behandlung des Themas"
Woraufhin wir uns gezwungen sahen, das Gutachten der Kommunalaufsicht einzuholen.Die Kommunalaufsicht widersprach Hr. Schober eindeutig und sprach von einem stimmigen Gesamtergebnis. Also bleibt festzuhalten: Viel Wind um nichts. 

Zur Erinnerung: der chaotische Ablauf der Gemeinderatssitzung war durch den Vorsitzenden Bürgermeister persönlich herbeigeführt worden, indem er (entgegen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bitte um frühzeitige Information) einen 5-Punkte Antrag über eine volle DinA4 Seite aus dem Ärmel gezaubert hatte. Er brachte diese Punkte in extrem schneller Abfolge zur Abstimmung, nachdem er sie kurz vorgelesen hatte. Für uns keine vertrauensvolle Basis für ein Miteinander, eher eine Bestätigung, dass man als Gemeinderat auf einen solchen "Überfall" besser extrem vorsichtig reagieren sollte.....


Nachdem nun also der Gemeinderats-Beschluß laut Kommunalaufsicht nicht angreifbar war, kam der nächste taktische Schachzug

Die CDU veröffentlichte einen Beitrag in Salem aktuell in dem stand: "Wir, die CDU-Fraktion, geben dem Bürgermeister und der Gemeindeverwaltung den Auftrag, die Standorte für eine weitere Entwicklung des Gewerbes herauszuarbeiten und im Gemeinderat vorzustellen" 

Und was soll man sagen: so schnell war noch nie ein Antrag bearbeitet worden! Manche unserer Anträge, die ganz formell im Gemeinderat gestellt worden waren, liegen immer noch in Warteschleife. 

Aber nicht nur, dass Hr. Härle persönlich sich darum kümmerte, wie wir aus den Sitzungsunterlagen ersehen konnten - das Ergebnis der Bürgermeister-Flächen-Suche wurde schon vor der Gemeinderatssitzung auf den Hochglanzseiten in Salem aktuell verkündet! Also bevor er überhaupt auch nur mit uns Gemeinderäten geredet hätte, wird hier ein höchst zwielichtiges "Ergebnis" der Bevölkerung präsentiert. Und verkündet wurde das nicht etwa in der neutraler Art und Weise, wozu ein Bürgermeister laut Gesetz verpflichtet ist. Nein hier wurde eindeutig die eigene politische Meinung in den Vordergrund gestellt und versucht die "Gegner" (also per se jeder der anderer Meinung ist als Hr. Härle) abzuwatschen.

GOL und Freie Wähler mussten sich in Salem aktuell gegen spekulative Unterstellungen und gegen die unprofessionelle Verwaltungsvorlage von Hr. Härle zur Wehr setzen, die GOL schrieb: "Keineswegs darf das Blättle also für öffentliche Spekulationen über mögliche Motive von Gemeinderäten oder sonstigen politischen Schlagabtausch genutzt werden.....Was allerdings überhaupt nicht vorgesehen und von keinem Redaktionsstatut gedeckt ist, sind Falschaussagen oder Unterstellungen gegenüber einzelnen Gemeinderäten oder Gruppierungen. Da dies in der letzten Ausgabe erneut und in unerträglichem Maße geschehen ist, haben wir folgende Richtigstellung verfasst, nachzulesen unter www.gruene-salem.de". 

Angesichts der Sitzungsvorlage stellt sich tatsächlich die Frage: nach welchen Gesichtspunkten wurden die benannten Flächen ausgesucht? Und wieso spricht Hr. Härle von Kaufsabsichten? Normalerweise werden potentielle Bauflächen erst mal gründlich begutachtet . Seit wann spielen Themen wie Wasser, Boden, Landschaftsbild, Naturschutz keine Rolle mehr? Weiß Hr. Härle nichts davon?
Und dann wäre da auch noch die Frage nach dem Regionalplan - der gilt doch noch gar nicht?
Wird Hr. Härle persönlich sich dafür einsetzen, dass der Gemeinderatsbeschluss von Salem nicht berücksichtigt wird, wie er öffentlich kundgetan hat? Die CDU hat die Mehrheit im Regionalverband - relativ wahrscheinlich geht deren Votum durch. Weiß Hr. Härle auch das nicht?  

Schließlich erschien dann ein Südkurier-Artikel der 3 bauwilligen Bürgermeister: "Angst vor Nullwachstum" aufgrund einer Pressemitteilung, unterschrieben von Hr. Härle.
"Bürgermeister aus Salem, Owingen und Heiligenberg machen sich für den Regionalplan stark".

hier  kann der Artikel für Abonennten abgerufen werden.

Und wieder sahen sich die Fraktionen gezwungen eine Gegendarstellung einbringen: "Wachstumspolitik von gestern" Die Stellungnahmen von Ulrike Lenski (GOL) und Henriette Fiedler(Freien Wähler) sowie Suzan Hahnemann (ABÜ) waren zusammen in einem Artikel in der Online-Ausgabe des Südkuriers zu finden. Heute stehen sie in der Print-Ausgabe.  hier

Sämtliche  genannten Stellungnahmen kann man auch im Blog des ABÜ`s  hier finden

 

Was soll man also zu diesem durchsichtig  inszenierten Drama sagen?
Viel Wind und viel Aufregung um gar nichts

Da will jemand seinen Willen durchsetzen und bauscht die Sache ganz gehörig auf. Und schreckt auch nicht davor zurück, mutwillig Ängste in der Bevölkerung zu wecken und weiter zu spalten. 

Und das nur um die eigenen Ziele durchzusetzen????
Moralisches Verhalten? Kompromissbereitschaft? Gesprächsbereitschaft ? Leider Fehlanzeige

"Angst vor Nullwachstum" contra "Wachstumspolitik von gestern"

Bürgermeister aus Salem, Owingen und Heiligenberg machen sich für den Regionalplan stark

hier gehts zum Artikel für Abonennten

"Die drei Bürgermeister Manfred Härle, Henrik Wengert und Frank Amann befürchten, dass der Bodenseekreis abgehängt wird, wenn nicht weitere Flächen für potenzielle Entwicklungen ausgewiesen werden. Den Gegnern des Regionalplans werfen sie „einen verklärten Blick auf die Realität“ vor."


BM Wengert versteigt sich im Artikel sogar zum uralten Angstspruch der Wachstumsideologen:
"Derzeit hätten die Kritiker des Regionalplans alle gerne Stillstand - aber Stillstand wäre ein Rückschritt".
Wobei die Gretchen-Frage ist, auf welche "Kritiker alle" er sich denn bezieht?
Uns ist eine entsprechende Forderung nicht bekannt aus den Reihen der Regionalplan-Kritiker...., immerhin hatte eine Überprüfung durch die Scientists for future ergeben, dass 1250 ha Flächeninanspruchnahme gerade noch vertretbar seien - lieber weniger natürlich.

1250 ha sind immer noch ganz schön viel Fläche, die der Landwirtschaft entzogen werden. Bei 30 ha Durchschnittsgröße eines Landwirtschaftlichen Betriebes sind das über 40 landwirtschaftliche Betriebe mit Äckern, Wiesen und Wegen, die einfach so zubetoniert werden. Das sollte für eine flächensparende, nachhaltige Entwicklung doch wohl ausreichen.

In welchem Zeitalter bewegen sich denn die Herren Bürgermeister gedanklich? 
Kein Wort von Klimaschutz und Nachhaltigkeitszielen....nehmen sie die Krisen der heutigen Zeit überhaupt wahr?
Unser Aktionsbündnis spricht sich auch nie gegen Wohnungsbau aus, sondern gegen Flächenfrass. Wirtschaft muss ökologisch und ökonomisch gedacht werden. Das haben die Wirtschaftsverbände vielleicht besser verstanden als die sich  als "überbesorgt" inszenierenden Bürgermeister.. 


Hier ist die Antwort von Ulrike Lenski auf die Bürgermeister-Offensive.
Sie ist Gemeinderätin in Salem und Mitglied sowohl des Kreistages als auch des Regionalverbandes

Die Stellungnahmen von Ulrike Lenski (GOL) und Henriette Fiedler(Freien Wähler) sowie Suzan Hahnemann  waren am 17.4.21 in der Online-Ausgabe des Südkuriers zu finden.
hier geht`s zum Artikel

In ihrem Schreiben sprechen die drei Bürgermeister von Ideologien und davon, dass die Gegner einen verklärten Blick auf die Realität hätten. Sie bemängeln zudem, dass nur 14,73 Prozent der ausgewiesenen Flächen für Industrie- und Gewerbeansiedlung im Regionalplan auf den Bodenseekreis entfallen.

Stellt sich die Frage, wer hier einen verklärten Blick auf die Realität hat.
Diejenigen, die sich mutig der Wirklichkeit stellen und Wege suchen, den großen Herausforderungen unserer Zeit, dem Klimawandelt und dem Artenschwund, zu begegnen? Oder sind es nicht vielmehr diejenigen, die mit verklärtem Blick einfach weiter machen wollen wie bisher und eine Wachstumspolitik von gestern fordern.
Eine Politik, die uns zu diesem dramatischen Spannungsfeld geführt hat, in dem wir uns heute befinden, denn:  

Die Entwicklung kommt nicht von ungefähr. Hervor zu heben ist, dass die sogenannte Unterdeckung im Bereich der Gewerbeflächen im Bodenseekreis der herausragenden Bodenseelandschaft geschuldet ist. Aus diesem Grund postulierte der Landesentwicklungsplan bereits 2002 eine klare Entlastung der Bodenseeuferregion. Pfullendorf und Sigmaringen wurden als Entlastungsregion genannt. Seit 20 Jahren war klar, wohin die Reise geht. Hat das je zu Konsequenzen im Flächenverbrauch geführt? Wenn wir einen Blick auf unsere Gewerbegebiete werfen, stellen wir fest, nein!

Die Herangehensweise der Bürgermeister lautet: „Wir legen den Bedarf an Gewerbefläche fest und dann muss dieser gedeckt werden. Wenn dafür Grünzüge aufgehoben, landwirtschaftliche Nutzfläche mit wertvollen Böden versiegelt, Naherholungsgebiete und Frischluftschneisen geopfert und in Landschaftsschutzgebiete eingegriffen werden muss, dann ist das ihrer Ansicht nach halt so. Diese Herangehensweise ist nicht zukunftsorientiert. In Zukunft werden wir uns fragen müssen, wie können wir mit minimalen Flächeneinsatz Wachstum generieren. Wie müssen Gewerbegebiete vom Flächenverbrauch, von der Mobilität, von der energetischen Versorgung her neu gedacht werden.

Gleiches gilt für den Wohnungsbau, bei dem die Bürgermeister die Sorge äußern, dass dieser in Zukunft nicht mehr bezahlbar sein werde. Dabei lassen sie außen vor, dass es genau ihre Politik der herkömmlichen Neubaugebiete oder hochpreisigen Stadtvillen war, die in der Vergangenheit keinen bezahlbaren Wohnraum generiert hat. Auch hier müssen wir Wohngebiete in ihrer Gesamtkonzeption neu zu denken. Verdichteter Bauweise, sinnvolle Anlage von Gemeinschaftsgrün, energetischen Versorgung, es braucht hier attraktive und intelligente Lösungen. So sehen es die Befürworter eines Regionalplans, der die Flächenverbräuche reduziert. Im Übrigen fordern diese, und das sei an dieser Stelle ausdrücklich betont, kein Nullwachstum!

Immer wieder wird von den Bürgermeistern hervorgehoben, dass es sich beim Regionalplan lediglich um ein Angebot handelt, durch die kommunale Planungshoheit die letzte Entscheidung beim Gemeinderat läge. Im gleichen Atemzug heben sie jedoch die Notwendigkeit der Flächenausweisung in großem Umfang und ihren unbedingten Willen, diese in Anspruch zu nehmen, hervor. Wie wenig sie dabei die kommunale Planungshoheit schätzen, tun sie dadurch kund, dass sie sich dafür aussprechen, die Entscheidung der Gemeinderäte Salem und Friedrichshafen im Regionalplan nicht um zu setzten.

Samstag, 17. April 2021

GOL-Artikel in Salem aktuell vom 15.4.21

 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der heutige Text bezieht sich auf Seite 2 und 3 der letzten Ausgabe von Salem Aktuell, sowie auf die dahinterliegenden Tatsachen. Darüber hinaus unterstützen wir uneingeschränkt die Aussagen aus dem heutigen Fraktionsbeitrag der FWV.

Vorab: Das Mitteilungsblatt der Gemeinde dient der reinen Information der Bürger über Gemeindeangelegenheiten durch die Verwaltung. Es gehört ausdrücklich nicht zur Meinungspresse, daher ist der Verwaltung an dieser Stelle absolute politische Neutralität auferlegt (salem-baden.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Satzungen/Redaktionsstatut.pdf)

Keineswegs darf das Blättle also für öffentliche Spekulationen über mögliche Motive von Gemeinderäten oder sonstigen politischen Schlagabtausch genutzt werden.

Den Fraktionen steht jeweils nur maximal eine Drittelseite zum Berichten zur Verfügung, während der gesamte übrige redaktionelle Teil von der Verwaltung gestaltet und verantwortet wird. 

Mit diesem Ungleichgewicht haben wir uns arrangiert. Sozusagen als Ausgleich hierfür steht den Fraktionen (und nur diesen) das Recht zu, sich im Rahmen ihrer Beiträge auch politisch zu positionieren. Wir empfinden dies sogar als unsere Pflicht. Schließlich sollen Sie, liebe Bürger, wissen, wofür sich ihre Vertreter einsetzen und wofür nicht.

Soweit so gut.

Was allerdings überhaupt nicht vorgesehen und von keinem Redaktionsstatut gedeckt ist, sind Falschaussagen oder Unterstellungen gegenüber einzelnen Gemeinderäten oder Gruppierungen. Da dies in der letzten Ausgabe erneut und in unerträglichem Maße geschehen ist, haben wir folgende Richtigstellung verfasst, nachzulesen unter www.gruene-salem.de.

Aus Platzgründen hier nur die Kernpunkte:

Es existiert keine „Abkehr des Gemeinderates von der bisherigen Zentralisierung zurück in die Teilorte“ und auch kein dahingehender „Richtungswechsel“, über den ein Bürgermeister sich Sorgen machen müsste.

Kein Mitglied des GR sieht „… eine Bebauung, vergleichbar mit der Fa. Innosystec oder der Fa. Seeger in unmittelbarer Nachbarschaft zur Wohnbebauung…“  vor.

Im Artikel wird der Eindruck erweckt, es gäbe GemeinderätInnen, welche sich gegen die bereits erfolgte Ansiedlung von namentlich genannten Salemer Betrieben geäußert hätten. Auch dies ist nicht wahr.

Näheres, auch wie die Beschlüsse vom 23.03. zustande gekommen sind, lesen Sie bitte auf unserer Webseite. Übrigens: Gemeinderatssitzungen sind nach wie vor öffentlich und in Präsenz, leider bislang ohne öffentliche Übertragung. Hierfür setzen wir uns ein. Sprechen Sie uns gerne persönlich an, auch Kritik ist ausdrücklich erwünscht!

Für die GoL: R. Gagliardi

 
Gleichzeitig erschien auch der Artikel der Freien Wähler
 

 Die erneute Anmerkung der Verwaltung folgte ebenso sicher wie das Amen in der Kirche...
 
Wäre es nicht sinnvoller, vor einer Veröffentlichung auf den Hochglanzseiten erst mal die Sitzung abzuwarten, um die Meinung der Gemeinderäte zu hören?