Freitag, 30. April 2021

 Das gestrige Urteil ist ein Meilenstein des Klimaschutzes in Deutschland!😍💪😍

hier  können Sie das  Video zur Pressekonferenz anschauen und an unsrer Freude teilnehmen!!!!

Lisa Göldner von Greenpeace moderiert das Video

Es handelt sich um 4 Verfassungsbeschwerden die beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seit 2018 eingereicht wurden. Die 4 Klagen wurden gemeinsam behandelt.. Es ging darum, die Klimapolitik der Bundesregierung verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen.

Geklagt haben Jugendliche und Erwachsene aus dem Inland aber auch aus dem Ausland, unterstützt von mehreren Umweltorganisationen z.B. der BUND Deutschland, der Solarenergieförderverein Dtl., die deutsche Umwelthilfe, German Watch, Protect the Planet und Greenpeace.

Aus Sicht der Kläger:innen ist die Klimapolitik in Deutschland nicht dazu geeignet die dramatischsten Folgen des Klimawandels aufzuhalten und somit die Grundrechte der Kläger:innen zu schützen.

- den Start machen die 3 Rechtsanwält:innen mit ihren Statements

Felix Ekhardt: das ist heute die 1. Umweltklage, die vor dem Verfassungsgericht Erfolg hat und von daher ist das Urteil bahnbrechend!... Das Bundesverfassungsgericht hat der deutschen Politik eine schallende Ohrfeige verpasst, hat klargemacht das Paris-Ziel, die 1,5° Grenze... ist grundrechtlich und ist durch das Staatsziel Umweltrecht verbindlich!

Roda Verheyen: Die Zeit für politische Klimaziele ist vorbei! Klimaziele gehören nicht in den reinen Ermessensspielraum des Gesetzgebers, sie haben sich an der Wissenschaft zu orientieren und an den Grundrechten.... Klimaleugner haben ab heute keine Chance mehr!... Der Bestandschutz für Althergebrachtes ist auch vorbei... De facto dürfen heutige Generationen keinen zu großen Schluck aus der Pulle nehmen auf Kosten der weiteren Generationen! Das Grundgesetz wurde generationengerecht ausgelegt.... Der Bundesgesetzgeber muss einen schlüssigen Reduktionspfad vorgeben bis zur Treibhaus-Neutralität.

Remo Klinger: Klimaschutz ist Grundrechtschutz... Im Grunde hat das Bundesverfassungsgericht ein Grundrecht auf Zukunft, für künftige Generationen geschaffen und damit einen Meilenstein gesetzt wie wir ihn  so in der Geschichte des BVG noch nicht gehört haben.....Wenn wir so weitermachen bis 2030 wie`s bisher im Klimaschutzgesetz steht, dann brauchen wir für das 2° Ziel schon - und das ist nun das Mindeste das wir erreichen müssen - ab 2030 Null-Emission. Dann hätten die zukünftigen Generationen ab 2030 nichts mehr zur Verfügung....... dass Verteilungskämpfe vor uns stehen die unglaublich werden!... d.h. Die Ziele bis 2030 müssen deutlich verschärft werden damit danach noch irgendetwas übrigbleibt!

- dann kommen die 4 Kläger:innen zu Wort. 

Stellvertretend kommt hier Louisa Neubauer zu Wort:
Es ist ein unfassbar großer Tag für viele, aber an dieser Stelle auch insbesondere für hunderttausende von Menschen, die seit über 2 Jahren in Dtl aber auch darüber hinaus für ihre Zukunft streiten.
Wir wurden belächelt, wir wurden ausgelacht, wir wurden degradiert, wir wurden diskreditiert. man hat uns erklärt wir sollten Profis machen lassen.....wir haben uns über 2 Jahre anhören müssen, dass das was wir machen eigentlich eine Zumutung ist und alles andere als rechtens...
Und nun wurde uns heute Recht zugesprochen, und es wurde nicht nur gesagt, dass Klimaschutz unser Grundrecht ist sondern auch, dass der Staat die Pflicht hat uns zu schützen durch ausreichenden und vor allem durch generationsgerechten Klimaschutz.
Gerechter Klimaschutz ist nicht "nice to have" sondern er ist unser Grundrecht und das wissen wir ab heute offiziell...

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen