Sehr geehrter Her Bürgermeister Härle, liebe Kolleginnen und Kollegen,
Hiermit stellen wir den Antrag zur Geschäftsordnung,
Punkt 3, Prüfung auf Ausweisung von lokalen Gewerbeflächen in den Teilorten Stefansfeld, Mimmenhausen, Neufrach, Weildorf und Beuren
von der Tagesordnung zu nehmen, und erst wieder dem Gemeinderat vorzulegen, wenn die Fortschreibung des Regionalplans in rechtskräftiger Form vorliegt und wir wissen, ob der Grünzug an unser jetziges Gewerbegebiet angrenzend Bestand hat oder zurückgenommen wird.
Begründung: Wir sehen keine Notwendigkeit, zum jetzigen Zeitpunkt über Flächen zu diskutieren, die wir so vielleicht nie beanspruchen müssen.
Grundstücksverhandlungen gehören, wie bisher von der Verwaltung immer proklamiert, zu den empfindlichsten Verhandlungsgegenständen und sollten mit der gebotenen Sorgfalt vorbereitet und vorberaten werden. Die Ausweisung neuer Gewerbeflächen gehört in ein geregeltes Verfahren, nach unserem bisherigen Verständnis müsste es dafür eine Änderung des FNP geben. Da dieser Plan sowieso zur Fortschreibung ansteht, sehen wir hier die direkte Zuständigkeit für eine neue Zuordnung von Gewerbeflächen. Außerdem weiß keiner von uns, wie die Fachplaner des Regionalverbandes letztendlich über den Fortbestand des Grünzuges angrenzend an unser Gewerbegebiet in Neufrach entscheiden. Wir halten eine Erweiterung am dortigen Standort für den lokalen plausibilisierten Bedarf nach wie vor für möglich.
Wir weisen darauf hin, dass wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass nicht störende, oder ins Umfeld passende Gewerbebetriebe nach jeweiliger genauer Prüfung durchaus auch ihre Berechtigung außerhalb des zentralen Gewerbegebietes haben sollen.
Wir beauftragen die Verwaltung außerdem, uns mitzuteilen, wie viel Gelände angrenzend ans jetzige Gewerbegebiet der Gemeinde gehört, wieviel davon als Überschwemmungsfläche ausgewiesen ist und wieviel bereits überplant ist.
Für Die Fraktionen FWV und GOL
Henriette Fiedler
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