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Freitag, 7. Mai 2021

Brief vom Aktionsbündnis Grünzug Salem

Sehr geehrte Gemeinderätinnen,
sehr geehrte Gemeinderäte,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,


in den vergangenen Wochen und Monaten wurde viel und heftig über die zukünftige Entwicklung der Gewerbeflächen in Salem diskutiert.
Dabei hat sich eine deutliche Mehrheit des Gemeinderates gegen einen Schwerpunkt für Industrie und Gewerbe (I&G), für den bisherigen Standort im Gewerbegebiet in Neufrach, für den Erhalt des Grünzugs sowie für eine Ansiedlung von lokalem Gewerbe entsprechend einem nachvollziehbaren Bedarf ausgesprochen.
Angesicht der immer knapper werdenden nutzbaren Flächen im Spannungsfeld von Natur, Klima, Landwirtschaft und wirtschaftlicher Entwicklung ist es nur konsequent, dass eine schrittweise Minimierung der Flächeninanspruchnahme für Industrie und Gewerbe , Verkehr und Wohnungsbau erfolgen muss. Diese Entwicklung führt hin zu einer Kreislaufwirtschaft in 2050. Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofes hat gezeigt, dass Klimaschutz und Flächensparen keine leeren Bekenntnisse bleiben dürfen, sondern genau aufzuzeigen ist, wie die nachfolgenden Generationen entlastet werden können. Im Folgenden wollen wir zeigen wie unseres Erachtens ein sinnvoller Flächenverbrauch ermittelt werden kann und zu welchen Konsequenzen das für Industrie und
Gewerbe in Salem führt.


Die Bemühungen Deutschlands zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens schlagen sich im
Klimaschutzgesetz und im Klimaschutzplan2050 nieder.
Zum Flächenverbrauch äußert sich der Klimaschutzplan wie folgt:
Der Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche (Flächenverbrauch) soll im Einklang mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie bis 2020 auf 30 Hektar pro Tag reduziert und danach weiter gesenkt werden, so dass spätestens bis zum Jahr 2050 der Übergang zur Flächenkreislaufwirtschaft erreicht ist und - in Übereinstimmung mit dem „Fahrplan für ein ressourceneffizientes Europa“ der EU - „nettonull“ beträgt.


Baden-Württemberg leistet für diese Ziele seinen Beitrag im Verhältnis seiner Fläche zur Gesamtfläche Deutschlands mit daraus resultierenden 3 ha/Tag, die allerdings bereits 2020 nicht ganz erreicht wurden.
Wenn wir den Flächenansatz entsprechend auf Salem anwenden und dabei annehmen, dass der
Flächenverbrauch bis 2050 stetig bis auf null abfällt, lässt sich daraus der zulässige Flächenverbrauch zwischen 2020 und 2035 berechnen. Das wären 21,6 ha.

Für die folgenden 15 Jahre bis 2050 stände noch einmal eine Fläche von 7 ha zur Verfügung. Es lässt sich über diesen Ansatz streiten, zumal weder der Bund noch das Land konkrete Zwischenziele definiert haben, aber sicher ist, dass wenn nicht jetzt mit Flächeneinsparungen begonnen wird, künftige Generationen umso größere Lasten zu tragen haben.
 

Genau das hat das Bundesverfassungsgericht letzte Woche in seinem Urteil zum Klimaschutzgesetz angemahnt und die Politik zu Nachbesserungen aufgefordert.
Nach dem jüngsten BGH-Urteil ist ein solches Vorgehen und damit auch der Regionalplan in seinem jetzigen Entwurf einklagbar.
 

21,6 ha entsprechen dem maximalen Flächenverbrauch an Siedlungs- und Verkehrsflächen in Salem. Wenn davon für Verkehrsflächen (Radwege, etc.) 10% und für Erholung, Freizeit, Sport etwa 5% entfallen, bleiben vom Rest etwa 2/3 für Wohnsiedlung also 12,2 ha und 1/3 für Gewerbe also 6,1 ha.
Diese 6,1 ha erscheinen erschreckend wenig im Vergleich zu den großzügigen  Flächeninanspruchnahmen der vergangenen 10- 20 Jahre als auch gegenüber den 27,1 ha laut Regionalplan. Der Regionalplan geht aber von einem überproportional hohen Zuschlag für den Schwerpunkt für Industrie und Gewerbe aus.

 

Mit dem GR-Beschluss vom 23.2.2021 hat sich Salem aber für ein „lokales Gewerbegebiet “ und gegen ein Schwerpunktgebiet für Industrie und Gewerbe entschieden. Damit ändert sich die Grundlage für die bisherige Flächenberechnung des Regionalplans gravierend. Beschränkt man sich nämlich auf die lokalen Salemer Bedarfe, ergibt die Berechnung analog dem im Acocella Gutachten des RVBO beschriebenen GIFPRO Verfahren anhand der sozialversicherungspflichtigen Einwohner eine erheblich reduzierte Flächeneinschätzung der bis 2035 als notwendig angesehenen Gewerbeflächen.
Das GIFPRO Standard Verfahren liefert eine Netto-Bedarfsfläche von 9,2 ha bis 2035

Dieser Wert dürfte auch für die Bruttofläche gelten, weil die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mangels entsprechender Informationen in unserer Annahme zu hoch gegriffen ist. Für Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes z.B. müssen keine Gewerbeflächen zur Verfügung gestellt werden. Außerdem werden durch Verlagerung freigewordene Flächen in dem Berechnungsverfahren nicht berücksichtigt. Diese können jedoch gerade bei der Verlagerung von lokalem Gewerbe erheblich sein.
Das genauere GIFPRO Vallee Verfahren liefert eine Netto-Bedarfsfläche von 7,2 ha.
Für den Bruttowert gilt das gleiche wie für das Ergebnis des GIFPRO Standard Verfahrens. Details zur Berechnung finden sich im Anhang.
Die Ergebnisse nach den beiden GIFPRO Verfahren liegen nicht weit auseinander. Mit etwa 8 ha Bedarf liegen die auf industriellen Erfahrungswerten basierenden Verfahren nicht allzu weit vom Flächensparziel von Bund und Land entfernt 

Hinzu kommen in Zukunft noch gewerbeflächensparende Effekte wie:
- Einsparung von Büroflächen durch vermehrtes Homeoffice
- Verbessertes betriebliches Mobilitätsmanagement mit damit verbundener Reduktion von
Parkflächen
- Digitalisierung löst Hardwareanwendungen ab und reduziert Arbeitsraum
- Dezentralisierung der Produktion durch Ausbreitung des 3D-Drucks
 

Zusammen mit der konsequenten Anwendung der bauplanerischen Vorgaben könnten die benötigten Gewerbeflächen der nächsten 15 Jahre mit den heute zur Verfügung stehenden freien Flächen bedient werden. Eine grobe Recherche unsererseits zeigt allein im erschlossenen Bereich des Gewerbegebiets eine Gesamtfläche von etwa 6 ha. Dabei darf es keine Rolle spielen, ob diese Grundstücke in Gemeindehand sind oder nicht. Das neue Gewerbegebiet in Überlingen entstand auf einer Reservefläche der Firma Diehl, die von der Stadt zurückgekauft wurde.


Wenn wir die Ankündigungen des erneuerten Koalitionsvertrags der Regierungsparteien Baden-
Württembergs ernst nehmen, dann sind möglicherweise selbst die hier vorgelegten Zahlen zum zulässigen Flächenverbrauch Makulatur und müssen weiter reduziert werden. Der Vertrag spricht von einem Flächensparziel von 2,5 ha/Tag und von einem netto null Verbrauch bereits im Jahr 2035.
Um dieses Ziel zu erreichen sollen den Kommunen effektive Instrumente für den sparsamen Umgang mit Flächen in die Hand gegeben werden.
Eine Auswahl dieser Instrumente zeigt der Anhang 2. So könnte auch der Flächenzertifikatehandel wieder eine Rolle spielen, der den Flächenverbrauch unter den Kommunen so regelt, dass Kommunen, die zu viele Flächen beanspruchen, diese über teure Zertifikate beschaffen müssen.


Das Aktionsbündnis Grünzug Salem befürwortet eine Weiterentwicklung Salems für nachfolgende Generationen. Unsere Recherchen zu Freiflächen, unsere Berechnungen zu den von Bund und Land vorgegebenen Flächeninanspruchnahmen und auch unsere Vorschläge, sich einem modernen Flächenmanagement zu öffnen, sollen die diesbezügliche Diskussion konkretisieren.
Im Spannungsfeld aller Nutzungsformen sollte die Bedeutung eines gesunden Bodens oberste Priorität für die CO2-Speicherung, für die Abpufferung von Wetterextremen (Hitze und Niederschlag) und nicht zuletzt für die regionale Versorgung der eigenen Bevölkerung mit Nahrungsmitteln haben. Nach vielen Jahren sorgloser Flächenversiegelung muss ein intelligentes Flächenmanagement, ein Weg zur
Flächenkreislaufwirtschaft hin bis zum Ansatz des „cradle to cradle“ stattfinden. Dies ist keine Utopie, dies ist unmittelbare Notwendigkeit und in manchen Gemeinden schon Realität.


hier kann der ganze Brief heruntergeladen werden

Montag, 12. April 2021

Salem aktuell - Antwort auf Hr. Härles Vorlage

Aktionsbündnis Grünzug Salem will bei der Gewerbeentwicklung Flächen sparen

Im Salem aktuell vom 9.4.21 fordern Bürgermeister Härle und seine Verwaltung klarere Beschlüsse zur Gewerbeentwicklung.

Am 23. Februar hat sich der Salemer Gemeinderat in seiner Sitzung gegen die Ausweisung eines Vorranggebietes für Industrie und Gewerbe ausgesprochen und für eine bedarfsgerechte, mit plausibilisierten Fakten belegte Entwicklung des Gewerbegebietes für die Salemer Betriebe.

Außerdem wurde u.a. der Antrag des Bürgermeisters zur Fortschreibung des Regionalplanes und zur Rücknahme des Grünzuges abgelehnt.

In diesen beiden Entscheidungen sieht Herr Härle einen Widerspruch, den er dann allerdings selbst herbeigeführt hätte. Dem hat das Aktionsbündnis Grünzug Salem ausdrücklich widersprochen. Auch die Kommunalaufsicht sieht in ihrer Stellungnahme keinen Widerspruch in den Beschlüssen.

Der wesentliche Punkt des Gemeinderatsbeschlusses vom 23.2. ist die Reduzierung des Flächenbedarfs auf die nachvollziehbaren, lokalen Bedürfnisse. Damit ändert sich die Berechnungsgrundlage für den Bedarf im Regionalplan. Denn die im Regionalplan vorgesehenen 27,2 ha neue Gewerbefläche basieren tatsächlich gar nicht auf dem lokalen Bedarf, sondern waren von Anfang an deutlich überdimensioniert und für den gesamten Bodenseekreis gedacht.

Mit diesem Beschluss, zuallererst einmal Flächen zu sparen, hat die Mehrzahl der Gemeinderäte auf lokaler Ebene bereits das Regierungsprogramm, das Schwarz-Grün vor wenigen Tagen beschlossen hat, vorweggenommen.

"Ganz zu Anfang steht: Es gilt, das Klima zu schützen, die Schöpfung und die Artenvielfalt zu bewahren und so die natürlichen Lebensgrundlagen auch für die kommenden Generationen zu sichern“.

Nun panisch an den Ortsrändern nach neuen Flächen zu suchen, schürt lediglich Ängste in der Bevölkerung. Der nach dem Acocella Gutachten errechnete Bedarf lässt sich bspw. auch über den Rückkauf bereits vergebener, aber ungenutzter Flächen, die Umnutzung von Industriebrachen oder Ausnutzung von Leerständen decken. Zudem sind derzeit keine Nachfragen zu Gewerbeflächen im Gemeinderat bekannt. Statt also jetzt bereits nach neuen Gewerbeflächen an den Ortsrändern zu suchen, wäre der Bürgermeister gut beraten, endlich eine Aufstellung über den plausibilisierten lokalen Bedarf sowie das noch vorhandene Potenzial zu machen. Viele Unternehmen haben mit mobilem Arbeiten und Homeoffice die Zeichen der Zeit längst erkannt und reduzieren ihren Bürobedarf drastisch. Die Schaffung einer Stelle für professionelles Flächenmanagement hätte der Gemeinde hier sicher gutgetan. Übrigens auch für den überhitzten Wohnungsmarkt, dem immer noch erstaunlich viele leere Häuser und Wohnungen gegenüberstehen.

Das Gebot der Stunde lautet auf jeden Fall: Flächen sparen. Diese Einsicht lässt sich leider auch mit gutem Willen nicht aus dem Text in Salem aktuell herauslesen.

 

Für das Aktionsbündnis Grünzug Salem
Suzan Hahnemann

 

Dieser Brief wurde mit folgendem Begleitschreiben an das Rathaus übermittelt :

Das Aktionsbündnis Grünzug Salem hat eine Stellungnahme zu dem Artikel „Ortsränder anstatt zentrales Gewerbegebiet“ verfasst. Wir haben den Artikel so sachlich und unpolitisch wie möglich gehalten, mussten aber dennoch einige Positionen klarstellen.

Bitte veröffentlichen Sie unsere Stellungnahme in der nächsten Ausgabe des „Salem aktuell“.

Vorsorglich weisen wir daraufhin, dass die Punkte 2c, d sowie 3a des Redaktionsstatuts (Betrifft die Politische Neutralität) auch für die Verwaltung bindend und Berichte wie der genannte daher nicht statthaft sind.

Mittwoch, 24. März 2021

Auch das Aktionsbündnis sieht das bisschen anders...

Aktionsbündnis Grünzug Salem sieht keinen Widerspruch beim Gemeinderatsbeschluss vom 23.Februar

Am 23.Februar hat sich der Salemer Gemeinderat in seiner Sitzung gegen die Ausweisung eines Vorranggebietes für Industrie und Gewerbe ausgesprochen und für eine bedarfsgerechte, mit plausibilisierten Fakten belegte Entwicklung des Gewerbegebietes für die Salemer Betriebe.

Außerdem wurde u.a. der der Antrag des Bürgermeisters zur Fortschreibung des Regionalplanes und zur Rücknahme des Grünzuges abgelehnt.

In diesen beiden Entscheidungen sehen die Verwaltung und der Regionalverband einen Widerspruch, weil damit für Punkt 1 nicht ausreichend Flächen ausgewiesen werden können. Dem widerspricht das Aktionsbündnis Grünzug Salem ausdrücklich.

Der wesentliche Punkt des Gemeinderatsbeschlusses vom 23.2. ist die Reduzierung des Flächenbedarfs auf die nachvollziehbaren, lokalen Bedürfnisse. Damit ändert sich die Berechnungsgrundlage für den Bedarf im Regionalplan. Denn die im Regionalplan vorgesehenen 27,2 ha neuer Gewerbefläche basieren tatsächlich gar nicht auf dem lokalen Bedarf, sondern waren von Anfang an deutlich überdimensioniert und für den gesamten Bodenseekreis gedacht.

Folgt man nämlich der Berechnungsmethodik des Acocella-Gutachtens, das als Grundlage für die Bedarfszahlen des Regionalplanentwurfs verwendet wurde, ergibt sich ein ganz anderes Bild. Tatsächlich benötigt Salem durch die Beschränkung auf den lokalen Bedarf nur noch ca. 9,5 ha neuer Gewerbeflächen, also ca. ein Drittel des im Regionalplan prognostizierten Bedarf! Und das ist eine Fläche, die mit etwas gutem Willen auch ohne die Rücknahme des Grünzuges mit den noch freien Flächen und sonstigen Restflächen auf dem Gemeindegebiet realisierbar sein sollte.

Montag, 8. Februar 2021

Welche Auswirkungen bringt die zweite Auflage des Regionalplans für Salem?

 
Das Aktionsbündnis Grünzug Salem diskutierte mit Gemeinderäten
 

Für Montag, 1.2.21, hatte das Aktionsbündnis Grünzug Salem alle Gemeinderäte zu einer virtuellen Diskussionsveranstaltung über die Auswirkungen des überarbeiteten Regionalplans eingeladen. Immerhin 12 Personen aus dem Salemer Rat waren der Einladung gefolgt. 

Gleich zu Anfang stellte Hans Hinderer, der die Veranstaltung professionell moderierte, klar, dass man nur einen Meinungsaustausch unter sich wolle und keine Meinungsäußerungen der einzelnen Gemeinderäte veröffentlicht würde. Es folgten drei Impulsreferate zu den Themen: „Was bedeutet der Schwerpunkt für Industrie und Gewerbe?“, „Wie kommt der RVBO zu seiner Bevölkerungsprognose?“ und „Wieviel zusätzlicher (Schwerlast-)Verkehr wird künftig durch die Teilorte rollen?“

 

Die ganze Pressemitteilung können Sie hier lesen:  Pressemitteilung des ABÜ Grünzug Salem

Die Impulsvorträge können hier angesehen werden: Impulsvorträge
Es lohnt sich reinzuschauen!

Leider gab es auch hier wieder einmal Probleme mit der Veröffentlichung in Salem aktuell.
Die Verwaltung schrieb: "
gerne veröffentlichen wir in Salem-aktuell Informationen zu Veranstaltungen von Vereinen oder Ähnliches. Politische Inhalte sind allerdings den Gemeinderatsfraktionen vorbehalten. Auch Parteien dürfen nur völlig neutral über etwaige Veranstaltungen berichten. Ihren Text können wir deshalb leider nicht veröffentlichen. Alternativ könnten Sie aber die Bürger darüber informieren, dass die virtuelle Diskussion stattgefunden hat und dann auf weitere Informationen auf der Homepage verweisen."

Worauf aus dem ABÜ folgende schriftliche Anfrage kam: "Ich habe den Text für Salem aktuell gegenüber der Pressemitteilung absichtlich gekürzt und mich auf die reinen Fakten beschränkt. Also bspw. die Inhalte der Impulsreferate nicht widergegeben. Können Sie mir freundlicherweise mitteilen, was ich noch weglassen muss, damit der Text in Salem aktuell abgedruckt werden kann?"

Mittwoch, 20. Januar 2021

 

Das Aktionsbündnis Grünzug Salem geht einen anderen Weg: Einladung zum Gespräch ging  an die Gemeinderäte von Salem

 Sehr geehrte Gemeinderät*innen

 der nachgebesserte Regionalplan steht zur Offenlegung aus:  https://www.rvbo.de/Planung/Fortschreibung-Regionalplan  

Für den Bodenseekreis haben sich nicht unerhebliche Veränderungen ergeben. So ist die Fläche für Voranggebiete für Industrie und Gewerbe von 159,8 ha auf 118,2 ha reduziert worden, während das VRG in Neufrach immer noch 27,1 h umfasst. Neu ist auch der Verlauf einer geplanten Umgehungsstraße Bermatingen/Neufrach und ebenfalls neu ist die Vorgabe für die Wohndichte in Neubaugebieten. Stark betont wird die Ausrichtung der Entwicklungsachse von Friedrichshafen über Salem nach Überlingen und Stockach. Bis 2035 rechnet der Regionalverband mit einem Bevölkerungszuwachs (als Rechengröße für die Flächenbemessung)  für Salem von über 800 Einwohnern.

All dies wird in den nächsten Jahren deutlich spürbare Veränderungen für die Salemer Bevölkerung mit sich bringen.

Das Aktionsbündnis Grünzug Salem hat sich mit  dem Regionalplanentwurf und mit der aktualisierten Fassung auseinandergesetzt und würde gerne seine Position darstellen  und mit Ihnen  diskutieren.

Dazu  laden wir Sie zu einer Zoom Konferenz ein...

 

Mit freundlichen Grüßen

Für das Aktionsbündnis

Silke Ortmann, Antje Möller, Hans-Georg Hinderer, Birger Hetzinger, Suzan Hahnemann, Fritz Vogel

Zweite Offenlage des Regionalplans wirft Oberschwaben beim Klimaschutz zurück und hat starke Auswirkungen auf Salem

Pressemitteilung des Aktionsbündnis Grünzug Salem
  
Maximal 1,5 Grad Erderwärmung bis zur Jahrtausendwende, dieses Limit wurde 2015 von fast allen Regierungen der Welt beim Klimagipfel in Paris beschlossen. Erreichbar ist das nur, wenn alle mitmachen und den CO2-Ausstoß auf jährlich zwei Tonnen pro Person begrenzen. Davon sind wir noch weit entfernt. Jeder Einwohner Deutschlands) ist aktuell mit durchschnittlich neun bis zehn Tonnen dabei. Bleibt das so, dann wird die 1,5-Grad-Grenze bereits in weniger als zehn Jahren gerissen. Wichtige Stellschrauben sind unser Umgang mit Energie, Flächen und Rohstoffen. Wohnen und Arbeiten, Mobilität und Konsum spielen hier eine große Rolle.

Der neue Regionalplan für die Landkreise Ravensburg, Sigmaringen und den Bodenseekreis muss helfen, hier so zu drehen, dass Nachhaltigkeit und Klimaschutz keine Lippenbekenntnisse bleiben. Konkret bedeutet das, dass wir unseren Flächenverbrauch bis zum Jahr 2035 auf maximal 1.500 Hektar für Wohnen, Arbeiten, Verkehr und Kiesabbau begrenzen. Der aktuelle Entwurf des Regionalplans sieht hierfür aber über 2.700 Hektar vor – deutlich zu viel! 

Allein im unversiegelten Boden werden auf 2.700 Hektar bei vorsichtiger Schätzung jährlich 500.000 Tonnen CO2 gebunden berechneten die hiesigen „Scientists For Future“. Gleichzeitig gehen aufgrund der Planungen Wälder, Wiesen und Felder, die als CO2 Senken gelten, verloren. "Wir werden unsere Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsziele krachend verfehlen, wenn diese Pläne verwirklicht werden" so Ulfried Miller, Regionalgeschäftsführer des BUND in Ravensburg.

Geht es nach den Planern beim Regionalverband, steht in Salem nicht nur der geschützte Grünzug zur Disposition. Dieser bietet sowohl beste landwirtschaftliche Böden und ist auch für die Durchlüftung des Salemer Tals von großer Bedeutung – also konkreter Klimaschutz. In der zweiten Offenlage wurden für Salem jetzt zusätzlich zu den gut 27 Hektar Gewerbegebiet noch weitere gut 12 Hektar für den Wohnungsbau vorgesehen. So gut das für die Entspannung des überhitzten Wohnungsmarktes in Salem ist, muss hier jetzt bedarfsgerecht gebaut werden. Eine zweite „Neue Mitte“, die fast ausschließlich eine finanziell potente Klientel von auswärts bedient, darf es nicht geben. Stattdessen muss es eine gute durchdachte Quartiersentwicklung mit Mehrfamilien­häusern, großzügigen Gemeinschaftsanlagen, begrünten oder mit Photovoltaikanlagen versehenen Dächern geben. Verdichtetes Leben und Arbeiten ist das Gebot der Stunde.

Ebenso gravierend für Salem und die Nachbargemeinden ist, dass die Entwicklungsachse Überlingen – Ravensburg nun direkt durch Salem führt – ohne Anbindung an eine der Bundesstraßen. Das bedeutet im Zusammenhang mit mehr Gewerbe und mehr Wohnen   zusätzlich eine deutliche Erhöhung des Verkehrs von Privat-KFZ wie auch Schwerlast durch unsere bereits jetzt schon sehr belasteten Ortsdurchfahrungen.



Freitag, 4. Dezember 2020

Aktionsbündnis Grünzug Salem warnt: In der Diskussion um den Regionalplan werden Äpfel und Birnen verwechselt.

Eine Pressemitteilung des Aktionsbündnis Grünzug Salem 

In einer der letzten Ausgabe des Salem aktuell (Ausgabe Nr. 46 vom 6.11.20) hat Herr Eglauer sich für die SPD-Fraktion positiv über den Regionalplan und die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes um 27,4 ha geäußert, weil damit dem heimischen Gewerbe der nötige Platz für Wachstum gesichert werde. Leider ist das nur die halbe Wahrheit. Die geplanten 27,4 ha gehören nämlich zu den „regionalbedeutsamen Gewerbeschwerpunkten“ und nicht zu den lokalen Gewerbeflächen. Von ersteren hat Salem fast ein Viertel der gesamt im Bodenseekreis ausgewiesenen Fläche erhalten, von dem zweiteren Null. Faktisch müssen sich damit auch regionale Unternehmen aus Salem auf Raum im regionalbedeutsamen Schwerpunkt bewerben – und konkurrieren hier auf Dauer sicher auch mit nicht ortsansässigen Bewerbern.

Damit aber nicht genug: wer die Neuauflage des Regionalplans genau liest, findet dort jetzt folgenden Grundsatz:

„(6) Im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung soll sichergestellt werden, dass innerhalb der Vorranggebiete für Industrie und Gewerbe in ausreichendem Umfang Industriebetriebe gemäß § 9 BauNVO ausgewiesen werden. Insbesondere für bereits an anderer Stelle vorhandene, störende Betriebe soll eine Verlagerung in regionalbedeutsame Schwerpunkte für Industrie und Gewerbe im jeweiligen Teilraum ermöglicht werden.“

Wenn Salem – wie im Regionalplan weiterhin vorgesehen – zum Schwerpunkt für Industrie und Gewerbe aufgestuft wird, wird es nicht lange dauern, bis Bedarfe der Nachbargemeinden aus dem Kreis auf Flächen in unserem Salemer Gewerbegebiet gedeckt werden müssen, weil Salem dann als Unterzentrum auch entsprechende Pflichten hat.

Salem verlöre dann nicht nur den klimatisch bedeutsamen Grünzug, sondern „gewänne“ im Gegenzug auch noch „störende“ Betriebe, d.h. solche mit vielen Emissionen hohem Lärmaufkommen u.ä.  – von dem zusätzlichen (Schwer-)Verkehrsaufkommen ganz zu schweigen. Sicher möchte ein Großteil der Salemer Bürgerschaft dies nicht.

 

Suzan Hahnemann für das Aktionsbündnis Grünzug Salem

Montag, 16. November 2020

Die Naturschutzverbände (ver)zweifeln am neuen Regionalplan

Das ist der neueste Flyer der Umweltverbände zum Thema Regionalplan-Fortschreibung.
Zugegeben: Es ist keine leichte Kost sondern sehr komplex.
Und man könnte bemängeln, dass auf Ebene des Regionalverbandes bis hin zu den Kommunen keine sichtbaren Anstrengungen unternommen werden, das Thema für die Bürger zu durchleuchten.
Eher hat man den Eindruck der bereitwilligen Vernebelung....

Die Erstellerin, Barbara Herzig vom BUND Saulgau, schreibt zum Flyer: 

"Die globalen Umwelt-, Klima- und Biodiversitätskrisen erfordern unser konsequentes, tatkräftiges Handeln. Leider scheint dies bei vielen EntscheidungsträgerInnen in der Politik, gerade auch in der Kommunalpolitik, noch nicht ausreichend angekommen zu sein.. ..
Grüne Lippenbekenntnisse hören wir oft, tatsächliche Umsetzung von nachhaltigen Lösungen sehen wir noch viel zu selten.
"

Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben will die Fortschreibung des Regionalverbandes so schnell wie möglich durchziehen, im Sommer 2021 soll er verabschiedet werden, weil dann Hr. Regionaldirektor Franke endgültig in Rente geht.
Ungeachtet akuter Problemstellungen wie  Klimakrise, Artensterben, Flächenfraß und Dürre hält er mit seinen Getreuen am "Wachstumsdenken" der letzten Jahrzehnte fest und riskiert damit,  wertvolle Ressourcen unwiederbringlich zu zerstören.

In der letzten Sitzung erklärte Regionaldirektor Franke tatsächlich: "Wir hätten ja wirklich furchtbar gerne mehr Klimaschutz eingebaut - aber es gibt keine Gesetze dafür!"
Ja ist Klimaschutz denn verboten und wir haben`s  noch nicht gemerkt?

Auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg findet sich dagegen folgende Erklärung:

"Des Weiteren sieht das Gesetz vor, dass die unvermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels mit Hilfe einer landesweiten Anpassungsstrategie zu begrenzen sind. Denn selbst wenn es uns gelingt, den Klimawandel weitgehend aufzuhalten, sind weitreichende ökologische und ökonomische Folgen zu erwarten. Wir müssen deshalb in verschiedenen Handlungsfeldern rechtzeitig Vorkehrungen planen und umsetzen. Die Landesregierung hat die Anpassungsstrategie Baden-Württemberg 2015 verabschiedet.

Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und die allgemeine Verpflichtung jedes einzelnen, im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Verwirklichung der Klimaschutzziele beizutragen, sind weitere Elemente des Klimaschutzgesetzes."






Samstag, 31. Oktober 2020

Hintergrundwissen: Das Aktionsbündnis Grünzug Salem macht weiter!

 Neue Infos vom "Aktionsbündnis Grünzug Salem" zur Fortschreibung des Regionalplans

Brief an das Regierungspräsidium Tübingen vom  25. April 2020

Um unsere rechtlichen Bedenken abklären zu lassen haben wir diesen Brief verfasst, in dem unsere Bedenken und Recherchen in sehr komprimierter Form dargelegt werden.
Nach unserer Auffassung hat die vom Regionalverband vorgelegte Planung diverse Mängel, darunter auch einen fundamentalen Formfehler. 
Verantwortlich für diesen Formfehler ist der fehlende Landschaftsrahmenplan innerhalb der Fortschreibung des Regionalplans und die somit fehlende Gesamtabwägung. Diese ist jedoch vom Gesetzgeber gefordert. 
Laut BNatSchG § 9 sind vollständige Angaben über den vorhandenen und zu erwartenden Zustand der gesetzlichen Schutzgüter (§ 1) zu machen, eine Konfliktanalyse durchzuführen und Entwicklungsziele für die Schutzgüter zu erarbeiten. Aus den Einzelzielen ist eine schlüssige Zielkonzeption zu erarbeiten, d. h. die Einzelziele sind gegeneinander abzuwägen und ggf. sind Prioritäten zu setzen. Die Ziele sind bei der Regionalplanung zu beachten und Abweichungen zu begründen (§ 9 (5) BNatSchG). D. h. solange keine eigenständige Landschaftsrahmenplanung mit einem abgestimmten Gesamtkonzept vorliegt, fehlt die wichtigste Abwägungsgrundlage und die Fortschreibung der Regionalplanung ist formfehlerhaft. 
Die vom Regionalverband im Zuge der Landschaftsrahmenplanung in Auftrag gegebenen Fachbeiträge nur für Umweltgüter sind hierfür nicht ausreichend. 
Da der Landschaftsrahmenplan erst durch die Übernahme in die Regionalplanung seine Rechtsgültigkeit erhält, erscheint eine Aufstellung nach der Fortschreibung widersinnig. Die Erstellung des Landschaftsrahmenplans ist eine der Kernaufgaben der Regionalplanung, weshalb wir der Ansicht sind, dass sein Fehlen die Rechtsgültigkeit der Fortschreibung infrage stellt.
Aus diesem Grund erbitten wir zu diesem kritischen Punkt Ihre Rechtsauffassung. 

Des Weiteren möchten wir Ihren Blick auf die spezielle Situation in Salem lenken. Auch hier weist der Planentwurf nach unserem Dafürhalten kritische Punkte auf, zu denen wir gerne Ihre rechtliche Auffassung hören würden.
Wie Sie dem diesem Anschreiben angehängten Sammeleinwand entnehmen können, spricht sich das Aktionsbündnis Grünzug Salem gegen die Ausweisung von 27 ha VRG für Industrie und Gewerbe in Salem Neufrach aus, siehe hierzu auch https://aktionsbündnis-salem.de/.
Nach unseren intensiven Studien der Unterlagen des RVBO erscheint es uns äußerst wichtig, die Beurteilung nicht nur im Hinblick auf die lückenhaft erstellten und nicht vernetzten Umweltgutachten zu gründen, sondern die Gesamtfortschreibung zu betrachten.

Klimatische Situation
Laut Klimafibel und Klimagutachten des RVBO handelt es sich bei genanntem Gebiet um eine Frischluftschneise. Das Bodenseebecken gehört nach Angaben des Klimaatlas‘ Baden-Württemberg zu den am schlechtesten belüfteten Regionen, daher ist ein Zufluss von Kaltluft über die Flusstäler der Region von übergeordneter Bedeutung für diesen Verdichtungsbereich.

Während der Vorstellung des Regionalplans wurde von Verbandsdirektor Franke immer wieder auf das klimakritische Schussental hingewiesen, dessen Kaltluftbewegungen sich zum Bodensee hin ausrichten und die auf keinen Fall durch weitere Siedlungsbereiche blockiert werden dürfen. Das Salemer Tal ist genauso betroffen. Im Klimagutachten des RVBO REKLIBO Band 2 werden als wichtige Kaltluftbecken das Schussental, das Salemer Tal und das Wilhelmsdorfer Becken erwähnt.

Im Band 3 des Gutachtens steht ausdrücklich: „Im Mündungsbereich des Deggenhauseraachtals befinden sich auf engem Raum die Siedlungskörper von Stefansfeld, Neufrach und Mimmenhausen, außerdem das Gewerbegebiet um den Bahnhof Salem. Diese stark versiegelten Flächen durchziehen das Becken hier auf seiner ganzen Breite und bilden eine Art künstlichen Querriegel.“
 

 
Abbildung 1: REKLIBO Band 3, Abb. 50: Bergwindsystem, intensiver Kaltluftstrom

Die Behinderung des Kaltluftstroms würde durch die Erweiterung des Industriegebiets noch einmal signifikant verstärkt werden. Das widerspricht der Vorsorgefunktion des Regionalplans (vgl. Handlungshilfe “Klimawandelgerechter Regionalplan” von 2017).

Nach der Darstellung in Band 1 hat die Region Salem eine hohe Tageszahl an Talnebellagen. Daher ist eine gute Durchlüftung umso wichtiger, zumal Salem nur über schwache mittlere Windgeschwindigkeiten verfügt und eine hohe Tageszahl mit Wärmebelastungen ausweist. Das bereits bestehende Gewerbegebiet fungiert als großer Wärmespeicher, der nachts Wärme abstrahlt und die Kaltluftströme von den Hängen behindert. Dadurch kühlt die Luft in den umliegenden Teilorten nachts nicht mehr ausreichend ab.

Nach unserem Wissensstand wurde in der Fortschreibung des Regionalplans 1996 das genannte Gebiet als regionaler Grünzug ausgewiesen, um einer Zersiedelung des Salemer Tals entgegen zu wirken, und aufgrund der kritischen klimatischen Bedingungen. 
Diese Kriterien haben Stand heute sicherlich an Bedeutung gewonnen (Klimawandel, schlechtere Durchlüftung durch weitere Bebauung, Zusammenwachsen der Teilorte Buggensegel, Neufrach, Mimmenhausen, siehe hierzu Abbildung 2 unten). Deshalb hat die Ausweisung eines regionalen Grünzuges an dieser Stelle immens an Bedeutung gewonnen, die Rücknahme ist somit nicht plausibel.




Abbildung 2: Eigene Darstellung aufgrund der Daten aus dem Umweltinformationssystem (UIS) der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg

Somit stellt sich die Frage, warum Grünzüge, gerade in sensiblen Gebieten, in denen die Begründung für ihre Ausweisung in besonderem Maße gilt aufgehoben werden dürfen, ohne dass neuere Gutachten plausibel belegen, warum der Schutzstatus entfallen kann.

Verkehrssituation
Im Zuge der Planung zur Fortschreibung des Regionalplans beantragte die Verwaltung von Salem (ohne Gemeinderatsbeschluss) die Verlegung der Landesentwicklungsachse über Salem. Diese sogenannte Entwicklungsachse Ravensburg – Überlingen über Salem ist jedoch, anders als im Regionalplan dargestellt, verkehrstechnisch keine durchgehende, leistungsfähige Achse.

Ertüchtigung der Bahnlinie
Wir begrüßen ausdrücklich die Zielsetzung, zukünftige VRG am bestehenden Schienennetz zu entwickeln, um so eine Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene zu erlangen, insbesondere als in Salem überwiegend Produktions- und Logistikbetriebe mit erheblichem Gütertransport angesiedelt werden sollen. Ausdrücklich möchten wir aber darauf hinweisen, dass dieses Ziel in Salem nicht erreicht werden kann.

Das bestehende Schienennetz wird weit über den Zeitpunkt der Fortschreibung hinaus (sprich 2035) nicht die für eine entsprechende Leistungsfähigkeit nötige Zweigleisigkeit aufweisen. Weder im Plangebiet noch in der Anbindung nach außen (Pfullendorf, Sigmaringen, Stuttgart etc.) ist hier mit einer zeitnahen und effektiven Lösung für den Güterverkehr zu rechnen.

Die Ausweisung des VRG in Salem ohne Anbindung an ein Schienennetz, das für den Güterverkehr nur unzureichend entwickelt werden kann, wird nicht zu einer Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene führen. Da Salem auch über keine leistungsfähige Straßenanbindung des Gewerbegebietes verfügt, wird das zwangsläufig zu einem höchst umstrittenen Straßenneubau führen.

Ortsumfahrung Bermatingen – Neufrach
Auch die Planer im RVBO scheinen sich der eingeschränkten Leistungsfähigkeit der bestehenden Schienen- und Straßenanbindung durchaus bewusst zu sein. So wurden die OU Bermatingen und Neufrach, obwohl nicht Bestandteil des BVWP und 2015 aus dem Impulsprogramm des Landes gestrichen, als Vorschlag in den Textteil der Fortschreibung aufgenommen.
Dieses Vorgehen steht für uns im Widerspruch zu § 2 ROG Abs.2 Nr.6: „Die erstmalige Inanspruchnahme von Freifläche für Siedlungs- und Verkehrszwecke ist zu verringern, insbesondere durch […] Entwicklung vorhandener Verkehrsflächen.“




Abbildung 3: Eigene Darstellung auf Grundlage Open Street Map

Auch wird Salem nicht an die geplante Hinterlandtrasse der B31neu angeschlossen, da die zukünftige Ortsumfahrung Bermatingen-Neufrach nicht nach Westen in Richtung Überlingen weitergeführt wird, sondern im Salemer Industriegebiet endet. Das hat zur Folge, dass der Verkehr von und nach Überlingen über Landesstraßen oder Gemeindestraßen und somit durch die Nachbar- und Teilorte Salems geführt werden muss.
Die Entfernung des Industriegebiets zur zukünftigen B31 (Anschluss südwestlich von Ittendorf) beträgt 9 km. - Die Entfernung von Neufrach nach Überlingen über die Landesstraße via Mühlhofen beträgt 13 km, über die geplante OU Neufrach-Bermatingen jedoch 25 km. - 
Die kürzeste und derzeit schnellste Strecke mit 12 km bleibt immer noch die über das Hinterland durch Neufrach, Mimmenhausen, Stefansfeld, Tüfingen und Deisendorf. In den Salemer Teilorten sind aber gerade diese Durchfahrten bereits extrem belastet. Einen Vorgeschmack auf die geplante Entwicklung erhalten die Bürger regelmäßig bei Sperrungen der B31 aufgrund von Bautätigkeiten, bei denen dann die Ausfahrt aus den Hofeinfahrten schon zum Wagnis wird.

Die Zielvorgabe des LEP ist es, Siedlung und Gewerbe an der vorhandenen Infrastruktur auszurichten, um weiteren Flächenverbrauch zu minimieren. Da Salem jedoch weder über eine leistungsfähige Schienen- noch Straßenanbindung verfügt, konterkariert die Ausweisung als VRG für Gewerbe die Zielsetzung des LEP.

Landwirtschaftliche Situation
Ausdrücklich möchten wir an dieser Stelle nochmals auf den Bereich Boden und Klima hinweisen. Laut Unterlagen des RVBO weist das Gebiet einen hohen bis sehr hohen Anteil organischer Feuchtböden nach der Bodenkarte BK 50 bei einem Moor- und Auenbodenanteil von jeweils mindestens 10 % auf.
Zudem handelt es sich um gute bis sehr gute landwirtschaftliche Böden der Vorrangstufe die seit vielen Jahren von ortsansässigen Landwirten genutzt werden und für deren wirtschaftliches Überleben von großer Bedeutung sind. Der zuständige Landwirt und Vorsitzende des Ortsverbandes des BLHV untermauert die Bodenqualität, wenn er von überdurchschnittlich hohen Erträgen spricht.

Unsere Landwirte leiden schon lange unter schwierigen Betriebsbedingungen: stark steigende Pachtpreise, längere Anfahrtswege zu den Feldern, zunehmende Zersplitterung der zu bewirtschaftenden Böden. Zusätzlich würden den Betrieben mit der Versiegelung von weiteren 27 ha nicht nur sehr ertragreiche Böden entzogen, sondern sie werden i. d. R. weitere Flächen „opfern“ müssen, um den Bedarf an vorgeschriebenen Ausgleichsflächen bei baulichen Eingriffen zu befriedigen.  
Hier wird einfach Wirtschaft gegen Landwirtschaft ausgespielt, ohne zu berücksichtigen, dass das in Rede stehende Gebiet bereits ökonomisch sinnvoll und mit nachhaltigem Ertrag genutzt wird. Dies durch Industriebetriebe zu ersetzen, deren Nachhaltigkeit und Rentabilität im Vorfeld noch völlig unklar ist, und weitere Industriebrachen zu riskieren, ist auch ökonomisch nicht zielführend.
Im Gegensatz zum Regionalplanentwurf von 1996 weist die nun vorliegende Gesamtfortschreibung keine gesondert ausgewiesenen Vorranggebiete für die Landwirtschaft aus und ist auch aus diesem Grund unserer Auffassung nach nicht rechtskonform in der Abwägung aller Schutzgüter.

Höherstufung
Verflechtungsbereich
Die Höherstufung Salems zum Unterzentrum sehen wir extrem kritisch bezüglich des Verflechtungsbereiches. Im LEP wird als Ziel formuliert: „Unterzentren sollen als Standorte von Einrichtungen und Arbeitsplätzen so entwickelt werden, dass sie auch den qualifizierten, häufig wiederkehrenden Bedarf eines Verflechtungsbereichs der Grundversorgung decken könnten. 

Die Verflechtungsbereiche sollen im Ländlichen Raum mindestens 10.000 Einwohner umfassen.“
Sowohl Salem als Flächengemeinde, als auch der GVV Salem, Frickingen und Heiligenberg werden in diesem Zusammenhang immer wieder genannt. Wir zweifeln jedoch an dieser Aussage, da die Anbindung an andere nah gelegene Orte (MZ Pfullendorf, MZ Überlingen, UZ Markdorf) mindestens genauso stark ausgeprägt ist. Bei den Orten des GVV handelt es sich um Flächengemeinden, die sich am jeweils nächsten größeren Ort orientieren, selbst die Salemer Teilorte orientieren sich differenziert. So sind Mittelsten- und Oberstenweiler typischerweise nach Markdorf ausgerichtet, Mimmenhausen, Stefansfeld und Tüfingen dagegen nach Überlingen etc.
Hinzu kommt, dass die genannten MZ und UZ im Gegensatz zu Salem über umfassende Schulstandorte verfügen, wodurch ein Teil der Bevölkerung dahin orientiert bleibt.

Einzelhandel
Im Einzelhandelskonzept Salem 2011 ist festgehalten:
„Der Salemer Einzelhandel ist einem hohen regionalen Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Dies gilt sowohl für mittel- und langfristige Bedarfsgüter als auch für die des kurzfristigen Bedarfes (v. a. Nahrungs- und Genussmittel, Drogeriewaren). Bedeutendste Angebotsstandorte im unmittelbaren Umfeld der Gemeinde Salem sind zum einen das Mittelzentrum Überlingen sowie das Unterzentrum Markdorf. Neben den beiden Innenstädten dürfte vor allem das Einkaufszentrum „la Piazza“ in Überlingen von der Salemer Bevölkerung aufgesucht werden. Mit Fahrzeiten von 10 bis 15 Minuten sind diese zudem vergleichsweise schnell zu erreichen.“

Salem würde direkt mit dem nahen UZ Markdorf in Konkurrenz treten, soweit es um den Einzelhandel geht. Dazu kann man anmerken, dass dieser in Markdorf noch weitgehend existent ist, wenn auch hier immer wieder von einzelnen Leerständen die Rede ist. In Salem ist jedoch der Großteil der ehemaligen Geschäfte vor allem in der ehemaligen Geschäftsstraße Bahnhofstraße weggebrochen und wurde nicht ersetzt. Bei den restlichen Geschäften ist absehbar, dass noch weiterer Schwund erfolgen wird.

Zusammenfassend sind wir der Meinung, dass insbesondere die mangelnde Verkehrsanbindung, die klimatischen Bedingungen sowie die Situation unserer Landwirte eine Ausweisung Salems als VRG für Industrie und Gewerbe der Zielsetzung des LEP zuwiderläuft und nicht weiterverfolgt werden sollte. Im vorgelegten Regionalplanentwurf vermissen wir – nicht nur im Hinblick auf Salem – einen zukunftsweisenden, nachhaltigen Umgang mit unseren Lebensgrundlagen.

Über eine Beantwortung der rechtlich kritischen Punkte Ihrerseits würden wir uns sehr freuen,
Mit freundlichen Grüßen
Für das Aktionsbündnis Grünzug Salem

Ulrike Lenski Friedrich Vogel Dr. Suzan Hahnemannn Petra Karg Birger Hetzinger Silke Ortmann