Samstag, 31. Oktober 2020

Hintergrundwissen: Das Aktionsbündnis Grünzug Salem macht weiter!

 Neue Infos vom "Aktionsbündnis Grünzug Salem" zur Fortschreibung des Regionalplans

Brief an das Regierungspräsidium Tübingen vom  25. April 2020

Um unsere rechtlichen Bedenken abklären zu lassen haben wir diesen Brief verfasst, in dem unsere Bedenken und Recherchen in sehr komprimierter Form dargelegt werden.
Nach unserer Auffassung hat die vom Regionalverband vorgelegte Planung diverse Mängel, darunter auch einen fundamentalen Formfehler. 
Verantwortlich für diesen Formfehler ist der fehlende Landschaftsrahmenplan innerhalb der Fortschreibung des Regionalplans und die somit fehlende Gesamtabwägung. Diese ist jedoch vom Gesetzgeber gefordert. 
Laut BNatSchG § 9 sind vollständige Angaben über den vorhandenen und zu erwartenden Zustand der gesetzlichen Schutzgüter (§ 1) zu machen, eine Konfliktanalyse durchzuführen und Entwicklungsziele für die Schutzgüter zu erarbeiten. Aus den Einzelzielen ist eine schlüssige Zielkonzeption zu erarbeiten, d. h. die Einzelziele sind gegeneinander abzuwägen und ggf. sind Prioritäten zu setzen. Die Ziele sind bei der Regionalplanung zu beachten und Abweichungen zu begründen (§ 9 (5) BNatSchG). D. h. solange keine eigenständige Landschaftsrahmenplanung mit einem abgestimmten Gesamtkonzept vorliegt, fehlt die wichtigste Abwägungsgrundlage und die Fortschreibung der Regionalplanung ist formfehlerhaft. 
Die vom Regionalverband im Zuge der Landschaftsrahmenplanung in Auftrag gegebenen Fachbeiträge nur für Umweltgüter sind hierfür nicht ausreichend. 
Da der Landschaftsrahmenplan erst durch die Übernahme in die Regionalplanung seine Rechtsgültigkeit erhält, erscheint eine Aufstellung nach der Fortschreibung widersinnig. Die Erstellung des Landschaftsrahmenplans ist eine der Kernaufgaben der Regionalplanung, weshalb wir der Ansicht sind, dass sein Fehlen die Rechtsgültigkeit der Fortschreibung infrage stellt.
Aus diesem Grund erbitten wir zu diesem kritischen Punkt Ihre Rechtsauffassung. 

Des Weiteren möchten wir Ihren Blick auf die spezielle Situation in Salem lenken. Auch hier weist der Planentwurf nach unserem Dafürhalten kritische Punkte auf, zu denen wir gerne Ihre rechtliche Auffassung hören würden.
Wie Sie dem diesem Anschreiben angehängten Sammeleinwand entnehmen können, spricht sich das Aktionsbündnis Grünzug Salem gegen die Ausweisung von 27 ha VRG für Industrie und Gewerbe in Salem Neufrach aus, siehe hierzu auch https://aktionsbündnis-salem.de/.
Nach unseren intensiven Studien der Unterlagen des RVBO erscheint es uns äußerst wichtig, die Beurteilung nicht nur im Hinblick auf die lückenhaft erstellten und nicht vernetzten Umweltgutachten zu gründen, sondern die Gesamtfortschreibung zu betrachten.

Klimatische Situation
Laut Klimafibel und Klimagutachten des RVBO handelt es sich bei genanntem Gebiet um eine Frischluftschneise. Das Bodenseebecken gehört nach Angaben des Klimaatlas‘ Baden-Württemberg zu den am schlechtesten belüfteten Regionen, daher ist ein Zufluss von Kaltluft über die Flusstäler der Region von übergeordneter Bedeutung für diesen Verdichtungsbereich.

Während der Vorstellung des Regionalplans wurde von Verbandsdirektor Franke immer wieder auf das klimakritische Schussental hingewiesen, dessen Kaltluftbewegungen sich zum Bodensee hin ausrichten und die auf keinen Fall durch weitere Siedlungsbereiche blockiert werden dürfen. Das Salemer Tal ist genauso betroffen. Im Klimagutachten des RVBO REKLIBO Band 2 werden als wichtige Kaltluftbecken das Schussental, das Salemer Tal und das Wilhelmsdorfer Becken erwähnt.

Im Band 3 des Gutachtens steht ausdrücklich: „Im Mündungsbereich des Deggenhauseraachtals befinden sich auf engem Raum die Siedlungskörper von Stefansfeld, Neufrach und Mimmenhausen, außerdem das Gewerbegebiet um den Bahnhof Salem. Diese stark versiegelten Flächen durchziehen das Becken hier auf seiner ganzen Breite und bilden eine Art künstlichen Querriegel.“
 

 
Abbildung 1: REKLIBO Band 3, Abb. 50: Bergwindsystem, intensiver Kaltluftstrom

Die Behinderung des Kaltluftstroms würde durch die Erweiterung des Industriegebiets noch einmal signifikant verstärkt werden. Das widerspricht der Vorsorgefunktion des Regionalplans (vgl. Handlungshilfe “Klimawandelgerechter Regionalplan” von 2017).

Nach der Darstellung in Band 1 hat die Region Salem eine hohe Tageszahl an Talnebellagen. Daher ist eine gute Durchlüftung umso wichtiger, zumal Salem nur über schwache mittlere Windgeschwindigkeiten verfügt und eine hohe Tageszahl mit Wärmebelastungen ausweist. Das bereits bestehende Gewerbegebiet fungiert als großer Wärmespeicher, der nachts Wärme abstrahlt und die Kaltluftströme von den Hängen behindert. Dadurch kühlt die Luft in den umliegenden Teilorten nachts nicht mehr ausreichend ab.

Nach unserem Wissensstand wurde in der Fortschreibung des Regionalplans 1996 das genannte Gebiet als regionaler Grünzug ausgewiesen, um einer Zersiedelung des Salemer Tals entgegen zu wirken, und aufgrund der kritischen klimatischen Bedingungen. 
Diese Kriterien haben Stand heute sicherlich an Bedeutung gewonnen (Klimawandel, schlechtere Durchlüftung durch weitere Bebauung, Zusammenwachsen der Teilorte Buggensegel, Neufrach, Mimmenhausen, siehe hierzu Abbildung 2 unten). Deshalb hat die Ausweisung eines regionalen Grünzuges an dieser Stelle immens an Bedeutung gewonnen, die Rücknahme ist somit nicht plausibel.




Abbildung 2: Eigene Darstellung aufgrund der Daten aus dem Umweltinformationssystem (UIS) der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg

Somit stellt sich die Frage, warum Grünzüge, gerade in sensiblen Gebieten, in denen die Begründung für ihre Ausweisung in besonderem Maße gilt aufgehoben werden dürfen, ohne dass neuere Gutachten plausibel belegen, warum der Schutzstatus entfallen kann.

Verkehrssituation
Im Zuge der Planung zur Fortschreibung des Regionalplans beantragte die Verwaltung von Salem (ohne Gemeinderatsbeschluss) die Verlegung der Landesentwicklungsachse über Salem. Diese sogenannte Entwicklungsachse Ravensburg – Überlingen über Salem ist jedoch, anders als im Regionalplan dargestellt, verkehrstechnisch keine durchgehende, leistungsfähige Achse.

Ertüchtigung der Bahnlinie
Wir begrüßen ausdrücklich die Zielsetzung, zukünftige VRG am bestehenden Schienennetz zu entwickeln, um so eine Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene zu erlangen, insbesondere als in Salem überwiegend Produktions- und Logistikbetriebe mit erheblichem Gütertransport angesiedelt werden sollen. Ausdrücklich möchten wir aber darauf hinweisen, dass dieses Ziel in Salem nicht erreicht werden kann.

Das bestehende Schienennetz wird weit über den Zeitpunkt der Fortschreibung hinaus (sprich 2035) nicht die für eine entsprechende Leistungsfähigkeit nötige Zweigleisigkeit aufweisen. Weder im Plangebiet noch in der Anbindung nach außen (Pfullendorf, Sigmaringen, Stuttgart etc.) ist hier mit einer zeitnahen und effektiven Lösung für den Güterverkehr zu rechnen.

Die Ausweisung des VRG in Salem ohne Anbindung an ein Schienennetz, das für den Güterverkehr nur unzureichend entwickelt werden kann, wird nicht zu einer Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene führen. Da Salem auch über keine leistungsfähige Straßenanbindung des Gewerbegebietes verfügt, wird das zwangsläufig zu einem höchst umstrittenen Straßenneubau führen.

Ortsumfahrung Bermatingen – Neufrach
Auch die Planer im RVBO scheinen sich der eingeschränkten Leistungsfähigkeit der bestehenden Schienen- und Straßenanbindung durchaus bewusst zu sein. So wurden die OU Bermatingen und Neufrach, obwohl nicht Bestandteil des BVWP und 2015 aus dem Impulsprogramm des Landes gestrichen, als Vorschlag in den Textteil der Fortschreibung aufgenommen.
Dieses Vorgehen steht für uns im Widerspruch zu § 2 ROG Abs.2 Nr.6: „Die erstmalige Inanspruchnahme von Freifläche für Siedlungs- und Verkehrszwecke ist zu verringern, insbesondere durch […] Entwicklung vorhandener Verkehrsflächen.“




Abbildung 3: Eigene Darstellung auf Grundlage Open Street Map

Auch wird Salem nicht an die geplante Hinterlandtrasse der B31neu angeschlossen, da die zukünftige Ortsumfahrung Bermatingen-Neufrach nicht nach Westen in Richtung Überlingen weitergeführt wird, sondern im Salemer Industriegebiet endet. Das hat zur Folge, dass der Verkehr von und nach Überlingen über Landesstraßen oder Gemeindestraßen und somit durch die Nachbar- und Teilorte Salems geführt werden muss.
Die Entfernung des Industriegebiets zur zukünftigen B31 (Anschluss südwestlich von Ittendorf) beträgt 9 km. - Die Entfernung von Neufrach nach Überlingen über die Landesstraße via Mühlhofen beträgt 13 km, über die geplante OU Neufrach-Bermatingen jedoch 25 km. - 
Die kürzeste und derzeit schnellste Strecke mit 12 km bleibt immer noch die über das Hinterland durch Neufrach, Mimmenhausen, Stefansfeld, Tüfingen und Deisendorf. In den Salemer Teilorten sind aber gerade diese Durchfahrten bereits extrem belastet. Einen Vorgeschmack auf die geplante Entwicklung erhalten die Bürger regelmäßig bei Sperrungen der B31 aufgrund von Bautätigkeiten, bei denen dann die Ausfahrt aus den Hofeinfahrten schon zum Wagnis wird.

Die Zielvorgabe des LEP ist es, Siedlung und Gewerbe an der vorhandenen Infrastruktur auszurichten, um weiteren Flächenverbrauch zu minimieren. Da Salem jedoch weder über eine leistungsfähige Schienen- noch Straßenanbindung verfügt, konterkariert die Ausweisung als VRG für Gewerbe die Zielsetzung des LEP.

Landwirtschaftliche Situation
Ausdrücklich möchten wir an dieser Stelle nochmals auf den Bereich Boden und Klima hinweisen. Laut Unterlagen des RVBO weist das Gebiet einen hohen bis sehr hohen Anteil organischer Feuchtböden nach der Bodenkarte BK 50 bei einem Moor- und Auenbodenanteil von jeweils mindestens 10 % auf.
Zudem handelt es sich um gute bis sehr gute landwirtschaftliche Böden der Vorrangstufe die seit vielen Jahren von ortsansässigen Landwirten genutzt werden und für deren wirtschaftliches Überleben von großer Bedeutung sind. Der zuständige Landwirt und Vorsitzende des Ortsverbandes des BLHV untermauert die Bodenqualität, wenn er von überdurchschnittlich hohen Erträgen spricht.

Unsere Landwirte leiden schon lange unter schwierigen Betriebsbedingungen: stark steigende Pachtpreise, längere Anfahrtswege zu den Feldern, zunehmende Zersplitterung der zu bewirtschaftenden Böden. Zusätzlich würden den Betrieben mit der Versiegelung von weiteren 27 ha nicht nur sehr ertragreiche Böden entzogen, sondern sie werden i. d. R. weitere Flächen „opfern“ müssen, um den Bedarf an vorgeschriebenen Ausgleichsflächen bei baulichen Eingriffen zu befriedigen.  
Hier wird einfach Wirtschaft gegen Landwirtschaft ausgespielt, ohne zu berücksichtigen, dass das in Rede stehende Gebiet bereits ökonomisch sinnvoll und mit nachhaltigem Ertrag genutzt wird. Dies durch Industriebetriebe zu ersetzen, deren Nachhaltigkeit und Rentabilität im Vorfeld noch völlig unklar ist, und weitere Industriebrachen zu riskieren, ist auch ökonomisch nicht zielführend.
Im Gegensatz zum Regionalplanentwurf von 1996 weist die nun vorliegende Gesamtfortschreibung keine gesondert ausgewiesenen Vorranggebiete für die Landwirtschaft aus und ist auch aus diesem Grund unserer Auffassung nach nicht rechtskonform in der Abwägung aller Schutzgüter.

Höherstufung
Verflechtungsbereich
Die Höherstufung Salems zum Unterzentrum sehen wir extrem kritisch bezüglich des Verflechtungsbereiches. Im LEP wird als Ziel formuliert: „Unterzentren sollen als Standorte von Einrichtungen und Arbeitsplätzen so entwickelt werden, dass sie auch den qualifizierten, häufig wiederkehrenden Bedarf eines Verflechtungsbereichs der Grundversorgung decken könnten. 

Die Verflechtungsbereiche sollen im Ländlichen Raum mindestens 10.000 Einwohner umfassen.“
Sowohl Salem als Flächengemeinde, als auch der GVV Salem, Frickingen und Heiligenberg werden in diesem Zusammenhang immer wieder genannt. Wir zweifeln jedoch an dieser Aussage, da die Anbindung an andere nah gelegene Orte (MZ Pfullendorf, MZ Überlingen, UZ Markdorf) mindestens genauso stark ausgeprägt ist. Bei den Orten des GVV handelt es sich um Flächengemeinden, die sich am jeweils nächsten größeren Ort orientieren, selbst die Salemer Teilorte orientieren sich differenziert. So sind Mittelsten- und Oberstenweiler typischerweise nach Markdorf ausgerichtet, Mimmenhausen, Stefansfeld und Tüfingen dagegen nach Überlingen etc.
Hinzu kommt, dass die genannten MZ und UZ im Gegensatz zu Salem über umfassende Schulstandorte verfügen, wodurch ein Teil der Bevölkerung dahin orientiert bleibt.

Einzelhandel
Im Einzelhandelskonzept Salem 2011 ist festgehalten:
„Der Salemer Einzelhandel ist einem hohen regionalen Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Dies gilt sowohl für mittel- und langfristige Bedarfsgüter als auch für die des kurzfristigen Bedarfes (v. a. Nahrungs- und Genussmittel, Drogeriewaren). Bedeutendste Angebotsstandorte im unmittelbaren Umfeld der Gemeinde Salem sind zum einen das Mittelzentrum Überlingen sowie das Unterzentrum Markdorf. Neben den beiden Innenstädten dürfte vor allem das Einkaufszentrum „la Piazza“ in Überlingen von der Salemer Bevölkerung aufgesucht werden. Mit Fahrzeiten von 10 bis 15 Minuten sind diese zudem vergleichsweise schnell zu erreichen.“

Salem würde direkt mit dem nahen UZ Markdorf in Konkurrenz treten, soweit es um den Einzelhandel geht. Dazu kann man anmerken, dass dieser in Markdorf noch weitgehend existent ist, wenn auch hier immer wieder von einzelnen Leerständen die Rede ist. In Salem ist jedoch der Großteil der ehemaligen Geschäfte vor allem in der ehemaligen Geschäftsstraße Bahnhofstraße weggebrochen und wurde nicht ersetzt. Bei den restlichen Geschäften ist absehbar, dass noch weiterer Schwund erfolgen wird.

Zusammenfassend sind wir der Meinung, dass insbesondere die mangelnde Verkehrsanbindung, die klimatischen Bedingungen sowie die Situation unserer Landwirte eine Ausweisung Salems als VRG für Industrie und Gewerbe der Zielsetzung des LEP zuwiderläuft und nicht weiterverfolgt werden sollte. Im vorgelegten Regionalplanentwurf vermissen wir – nicht nur im Hinblick auf Salem – einen zukunftsweisenden, nachhaltigen Umgang mit unseren Lebensgrundlagen.

Über eine Beantwortung der rechtlich kritischen Punkte Ihrerseits würden wir uns sehr freuen,
Mit freundlichen Grüßen
Für das Aktionsbündnis Grünzug Salem

Ulrike Lenski Friedrich Vogel Dr. Suzan Hahnemannn Petra Karg Birger Hetzinger Silke Ortmann

Antrag Sportstättenkonzept - Antrag von 13 Gemeinderäten aus verschiedenen Fraktionen vom 28.1.20

13 Gemeinderäte unterschiedlicher Fraktionen unterschrieben den ausformulierten Antrag der Freien Wähler. Damit wurde endlich ein Thema auf den Weg gebracht, das immer wieder in Sitzungen gefordert, aber nie von Bürgermeister Härle unterstützt und aufgegriffen worden war.

Er hatte schon seine eigenen Pläne fertig gestellt, die er umsetzen wollte sobald eine entsprechende Förderung in Aussicht stände.
Damit konnte er den Gemeinderat aber nicht überzeugen, denn uns allen schien es  kein wirkliches Gesamtkonzept sondern ein Zusammenstückeln verschiedener Ideen zu sein.

Zudem legt der Gemeinderat großen Wert darauf, insbesondere Schule und Vereine frühzeitig in die Planung mit einzubeziehen. Daher die Forderung nach einer begleitenden Projektgruppe.



Sehr geehrter Herr Bürgermeister Härle!

 Der Gemeinderat hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder mit dem Thema Sportanlagen im Zentralbereich beschäftigt. Dieses Thema wird berührt von den Planungen zur Neuen Mitte und Freizeitanlage Schloss-See(Gastronomie), von Straßenplanungen(Umfahrung Neufrach/Lage neuer Sportplatz) von der Thematik Gemeinschaftsschule (Sport als Schulprofil) und natürlich auch vom Aspekt Vereinsförderung/Zukunft der Vereinslandschaft in Salem( Erweiterung und Sanierung der Turnhalle oder Bau einer neuen Halle). Jedes Mal bei diesen Diskussionen hat der Gemeinderat die Verwaltung gebeten, ein Gesamtkonzept für das Thema Sportanlagen im Zentralbereich vorzulegen. Leider wurde dieser wiederholten Bitte, die ohne förmlichen Antrag an die Verwaltung gerichtet wurde, nicht entsprochen.

Die Zustimmung zur Errichtung des neuen Bandenspielfeldes an der Schule wurde erteilt, weil dieses Feld variabel aufgestellt werden kann, und so kein Hindernis sein soll bei eventuellen Planspielen für den Standort neu angelegter Spielfelder /Hallenstandort/Hallenerweiterung.

Das Ricotenfeld, mitfinanziert vom Rot-Weiß-Salem mit erheblichen finanziellen Mitteln  wurde in einen Mehrzweckplatz umgebaut (Schotterplatz mit Sandauflage). Diese Investition von mehreren 10.000 € wurde vom Gemeinderat weder beraten noch veranlasst. Auch wurden die Nutzer des Platzes nicht in die Planungen mit einbezogen.

Die Planungen für eine Skate/Pump/Dirt-bike-Anlage sind weit fortgeschritten, bei kontrovers geführten Diskussionen über die Kosten/Nutzen-Bilanz dieses Prestige-Projektes.

Aus gegebenem Anlass (Brief Rot-Weiß Salem an den Gemeinderat, Brief Schloss-See-Gemeinschaft an den Gemeinderat) stellen wir den Antrag zur Erstellung eines Gesamtkonzeptes für den Bereich Sportanlagen im Zentralbereich.

Dieses Konzept soll folgende Punkte berücksichtigen:

         Eine Zusammenarbeit mit allen betroffenen Beteiligten (Schule/Vereine/Jugend) und dem Gemeinderat

        Eine umfassende Planung für den Punkt Sportanlagen im Zentralbereich der Gemeinde Salem (Sportanlagenplaner/Sportstättenbauer/Landschaftsplaner)

        Als Priorität eine umsetzbare Lösung für einen Allwetter-Spiel- und Trainingsplatz für Rot-Weiß-Salem und gleichzeitig einer Lösung für die Anforderungen der Schloß-See-Fest-Gemeinschaft, weiterhin Platz anbieten zu können für einen Rummel während des Schloss-See-Festes

        Das Haupt-Augenmerk soll auf der Sanierung und Erweiterung unserer Turnhalle liegen. Dies soll in enger Absprache mit der Schule, den Vereinen und dem Gemeinderat stattfinden.

         Wir bitten um die Einrichtung einer begleitenden Projektgruppe

Salem, 28.01.2020


Freitag, 30. Oktober 2020

Anfrage Jugendarbeit - unterschrieben von 5 Gemeinderäten der GOL und FW vom 19.10.18

 Das Thema  "Dirtbikeanlage" landete 2018 recht unvermittelt auf dem Gemeinderatstisch.

Die Anfangs- Idee: für 350.000,- (erster Ansatz, denn wo sind Toiletten, Stellplätze für Fahrräder und Autos, überdachter Treffpunkt usw. in der Kostenrechnung zu finden) sollten den Jugendlichen eine höchst professionelle Anlage bekommen, wie sie bisher nur in München und in Zürich zu finden sei....

Wir waren von Anfang an sehr dafür, dass auch die Jugend berücksichtigt würde in ihren Bedürfnissen, denn in Salem Mitte sahen wir keine großen Ansätze dafür.
Jedoch waren die Bedürfnisse der Jugend noch völlig unklar. (siehe unsere Anfrage vom 19.10.18, auf die wir nie eine Antwort bekamen) 

Herr Härle verwies ständig auf eine "langjährige Jugendbedarfsanalyse" von Frau Merdowich , die der Gemeinderat aber auch nach mehrmaligen Anforderungen nicht ausgehändigt  bekam.
Als Fr. Merdowich diese Analyse schließlich im Gemeinderat vorstellte, war die Enttäuschung groß - man hatte eher den Eindruck eines kurzfristig und schnell zusammengeschusterten Allerleis, und nicht den einer seriösen Analyse.

Der Kostenansatz der Dirtbikeanlage stieg bis Oktober 2019 auf über 600.000 €. 
Aufgrund der Rückmeldungen aus GOL und Freien Wählern wurden die Kosten diskutiert.
Eine  vorgeschlagene "Deckelung" der Kosten auf 500.000 € wurde nur von 6 Gemeinderäten der beiden Fraktionen getragen.
Dennoch versprach Bürgermeister Härle eine Reduzierung der Kosten, indem vorerst nur die Leerrohre für eine Flutlichtanlage verlegt würden.


19.10.18

 

 Sehr geehrter Herr Härle,

 

Wir finden es ganz wunderbar, dass Sie das Thema Jugend auf den Tisch gebracht haben, denn wir sind nach wie vor der Meinung, dass es angesichts der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung von Salem Mitte (hier: die Zeppelin-Studie) noch einen sehr großen Handlungsbedarf gibt.

Dort wurde überdeutlich gezeigt, dass Kultur und Jugendarbeit die wichtigsten Anliegen der Bürger überhaupt waren. Im bisherigen Planungsumfang ist das so nicht zu finden.

 Es ist auch eine gute Idee eine Beteiligung der Jugend anzustreben, denn soweit  wir informiert sind, gibt es bisher keinerlei Grundlagen auf die man sich berufen könnte.

Wie viele Jugendliche leben denn in Salem und wie viele davon haben bei Ihnen vorgesprochen?

 

Wir vermuten mal, dass es noch sehr viel mehr Wünche  aus der Jugend heraus gibt  - teure und weniger teure, vielleicht auch ganz andere? - und möchten auf jeden Fall sicherstellen, dass ein Großteil der Jugendlichen "bedient" wird und nicht nur eine kleine Gruppierung.

 

Zudem sehen wir unsere Aufgabe als Salemer Gemeinderat in erster Linie darin,  den örtlichen Bedarf zu decken. Ein Prestigeobjekt,  das möglicherweise  an den Bedürfnissen der örtlichen Jugend vorbei geplant würde,  wäre eine Fehlentscheidung.

 

Wir bedauern es sehr, dass Sie bereits im Blättle auf Hochglanzseiten Werbung machen, ohne dass  Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit (dieser in der Prioritätenliste immerhin mit 500.000,- /ohne Baugrund veranschlagten) Anlage hinreichend beleuchtet wurden.

 

Wir wollen  mehr erfahren über den angestrebten Prozess mit den Jugendlichen, wir wollen vorab etwas über das Konzept erfahren.

Wie sieht denn  ihre Vorstellung für eine sinnvolle Jugendbeteiligung aus?

- Wie sollen die Jugendlichen angesprochen bzw. erreicht werden.

- Wie soll sichergestellt werden, dass sich möglichst alle Jugendlichen von Salem einbringen
   können?

- Welche Grundlagen und Rahmenbedingungen werden dem Projekt vorgegeben?

- Sind Exkursionen zu Referenzprojekten (unterschiedliche Projekte von und für Jugendliche -
   auch außerhalb des  Sportsektors) geplant? 
   Werden z.B.  Jugendvertreter solcher Projekte eingeladen, um den Salemer Jugendlichen
   diese vorzustellen?

- wie stellen Sie sich den weiteren Ablauf der Jugendbeteiligung vor -  zeitlich, inhaltlich und
   personell
- Werden Sozial Media miteinbezogen z.B. Einrichtung einer digitalen Pinnwand  

- wie erfolgt die Dokumentation und Diskussion der Zwischenergebnisse, gibt es einen  freien  
  Zugang dazu

 

Wann erfolgt eine  Diskussion über die weitere Vorgehensweise im Gemeinderat?

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Petra Karg

Henriette Fiedler

Stephanie Straßer

Klaus Bäuerle

Ulrike Lenski

 



Erstellung eines Verkehrsgutachtens zur Klärung der Verkehrsströme in Salem - Antrag der GOL vom 1.8.20

Die Salemer Bürger hatten bereits 2008 per Bürgerentscheid das geplante MTU-Logistikzentrum abgelehnt.  Der wohl gewichtigste  Grund dagegen  war das befürchtete zusätzliche Verkehrsaufkommen. Inzwischen wurde die damals für die MTU vorgesehene Fläche vollständig mit Gewerbegebiet überbaut. 

Das Gewerbegebiet ist in den letzten 20 Jahren um das 4-fache gewachsen. Mit dem Ergebnis einer  bereits deutlich spürbaren Mehrbelastung durch Verkehr für die Bürger.
Nun steht eine weitere Erweiterung zum „Schwerpunkt für Industrie – und Gewerbe“ aufgrund der Regionalplan-Fortschreibung bis 2035 an. Das entspricht wiederum einer Verdoppelung der vorhandenen Fläche bei voraussichtlich noch stärkerer Intensität der Bebauung

Am 29.9.20 wurde der Antrag der GOL im Gemeinderat verhandelt.
Im Südkurier war über die Gemeinderatssitzung zu lesen: 


Nicht erwähnt wurde Ulrike Lenski , die diesen Aussagen  als Mitglied des Regionalverbandes widersprach (Sie ist Fraktionsvorsitzende der Grünen im Regionalverband: Der RV führe zwar eine Prüfung der Straßenverhältnisse durch, diese seien jedoch nur auf den baulichen  Zustand der Straßen bezogen. Eine Belastung der Anwohner werde nicht geprüft. Genau dieser Aspekt ist für die GOL jedoch wichtig.
 

Des weiteren wies sie darauf hin, dass Hr. Franke das mit "keinerlei Verpflichtung" ganz anders dargestellt hatte, als er 2019 im Gemeinderat von Salem  sprach. Auch Ralf Gagliardi bestätigte das und ich wies auf den Artikel des Südkurier hin, in dem Hr. Franke diese Aussage anlässlich der Ablehnung in Uhldingen-Mühlhofen bestätigte.














Es stimmt, bisher gab es diesen Fall der Zwangsausführung  noch nie, aber der Regionalverband stand auch noch nie so sehr unter Flächendruck wie heute. 

Inzwischen hat Fr. Santini vom Südkurier noch einmal bei Hr. Regionaldirektor Franke nachgefragt.

Seine Antwort hat uns jedoch nicht zufriedengestellt, da er mit seiner neuen Aussage eine nicht wirklich nachvollziehbare Kehrtwende um 180° vollzog. Geht es ihm tatsächlich um eine offene Information der Bürger oder wird hier, wie leider schon mehrmals zuvor, eine  allgemeine Vernebelungs- und Hinhaltetaktik gefahren?

 

 


Ergebnis der Diskussion: Herr Bürgermeister Härle wird Hr. Regionaldirektor Franke um die Erstellung des beantragten Gutachtens bitten. Sollte der Regionalverband sich dafür nicht zuständig fühlen , so kommt die Aufgabe zurück zur Verwaltung in Salem.

Wir haben ausdrücklich gefordert und im Protokoll hinterlegt: wir wollen das Gutachten vor der Erstellung eines Flächennutzungsplanes vorliegen haben. Nur unter diesem Vorbehalt können wir zustimmen.

Unter dieser Voraussetzung gab es einen einstimmigen Beschluss.

Update vom 24.11.2020: auf Nachfrage gab Hr. Härle in der GR Sitzung bekannt, dass Hr. Franke sich "nicht zuständig fühle" für diese Aufgabe und er selbst als Bürgermeister "fühle sich auch nicht zuständig" (das fühlt sich für Bürger bekannt an, 2017 "fühlte Hr. Härle sich auch nicht zuständig" zur Unterrichtung seines Gemeinderates)


Antrag vom 1.8.20

Antrag der Fraktion der GoL

Erstellung eines Verkehrsgutachtens zur Klärung der Verkehrsströme in Salem innerhalb des Fortschreibungszeitraums bis 2035

 

Inhalt: Darlegung der verkehrsbedingten Auswirkungen

·         Des geplanten Schwerpunktes für Industrie und Gewerbe
(zusätzlicher Berufs- und Schwerlastverkehr)

·         Der geplanten Aufstufung zum Unterzentrum Salem
(Als Unterzentrum soll Salem zentrale Funktionen für das Umland wahrnehmen, was zusätzlichen Verkehr aus den Nachbargemeinden nach Salem führt)

·         Des geplanten Wohnbaus in verstärktem  Umfang
(Salem wird nicht als Schwerpunkt für Wohnbau entwickelt, soll aber deutlich mehr Wohnflächen zur Bebauung zugesprochen bekommen als andere Gemeinden)


Ausgangssituation

Die Salemer Bürger hatten bereits 2008 per Bürgerentscheid das geplante MTU-Logistikzentrums abgelehnt.  Der wohl gewichtigste  Grund dagegen  war das befürchtete zusätzliche Verkehrsaufkommen. Inzwischen wurde die damals für die MTU vorgesehene Fläche vollständig mit Gewerbegebiet überbaut.
Das Gewerbegebiet ist in den letzten 20 Jahren um das 4-fache gewachsen. Mit dem Ergebnis einer  bereits deutlich spürbaren Mehrbelastung durch Verkehr für die Bürger.

Nun steht eine weitere Erweiterung zum „Schwerpunkt für Industrie – und Gewerbe“ aufgrund der Regionalplan-Fortschreibung bis 2035 an. Das entspricht wiederum einer Verdoppelung der vorhandenen Fläche bei voraussichtlich noch stärkerer Intensität der Bebauung. Dadurch wird ein großflächiger und äußerst  massiver Flächenverbrauch angekurbelt, der einen bisher ungeklärten  Zuwachs an Verkehr mit sich bringen wird. Dieser zusätzliche  Berufs- und Schwerlastverkehr wird die Bürger  über einen langen Zeitraum stark belasten, denn eine Verlagerung  -  insbesondere des Gütertransportes  - auf die Schiene ist zwar  versprochen,  ist  jedoch im Zeitraum der aktuell  begonnenen Regionalplan- Fortschreibung  keinesfalls realistisch.

 Bis zu einer Realisierung  ist zu befürchten,  dass der Verkehr aus dem Industrie- und Gewerbegebiet über die bereits heute überlasteten Ortsdurchfahrten  abfließen wird.

 Speziell diese  Hauptachsen sind betroffen

-aus Richtung Überlingen A81: L 200 a und die  Stefansfelder Straße

- aus Richtung Uhldingen B31:  L 201, Bodenseestraße und Bahnhofstraße in Mimmenhausen

- aus Richtung FN/Markdorf : L 205 und  Markdorfer Straße in Neufrach , Bugo- und
  Valchinsteinstr. In Buggensegel

- aus Richtung Pfullendorf/Heiligenberg: Heiligenberger Straße bzw. Weildorfer Straße

 Gleichzeitig soll Salem die Funktion eines Unterzentrums übernehmen und dadurch zentrale Funktionen für das Umland wahrnehmen. Das bedeutet mehr Verkehr Richtung Heiligenberg und Frickingen, denn diese Orte sollen von Salem bedient werden.

Und nicht zu vergessen:  Salem soll bei der Vergabe von Wohnbebauung überproportional bedacht werden. Nicht nur mehr Flächen als üblich werden dementsprechend zur Bebauung freigegeben, diese werden voraussichtlich auch eine wesentlich  höhere  Intensität der Bebauung haben als bisher.

Salem ist seit 1974 um 45% gewachsen. In den durch die oben genannten Hauptverkehrswege betroffenen Ortsteilen wuchs die Einwohnerzahl sogar um 65% wobei die Infrastruktur immer die Gleiche blieb.  Weitere Bebauung ist vor allem im Umfeld der 3 großen Ortsteile Neufrach / Stefansfeld und Mimmenhausen zu erwarten
All diese Planungen deuten auf eine starke Strukturveränderung hin,  die Salems  Ortsdurchfahrten  massiv mit zusätzlichem Verkehr überschwemmen wird.

Was das ganz konkret für die Lebensqualität bedeutet erfahren die Bürger schon heute regelmäßig , wenn  das Salemer Straßennetz noch zusätzlich den überregionalen Verkehr der B31 aufnehmen muss. Salem ist die einzig mögliche Umleitungsstrecke, wenn die B31 gesperrt wird. Das kommt  erschwerend dazu.

  

Für die Entwicklung der neuen Mitte  wurde 2015 ein Verkehrsgutachten bei  BS Ingenieure Ludwigsburg in Auftrag gegeben, das allerdings  ausschließlich auf die neue Mitte ausgerichtet war.

Trotzdem gab es schon 2015 , innerhalb dieser stark begrenzten Untersuchung, klare Anzeichen für Probleme an den neuralgischen Punkten

·         Bodenseestraße/Schloßseeallee  „Stufe D“ ausreichend.

·         An der Stefansfelder Straße/Schloßseeallee „Stufe C“ zufriedenstellend.

 


Es fehlt eine schlüssige Analyse, die die Verkehrsflüsse des entstehenden Verkehrs vor der Umsetzung der Maßnahmen aufzeigt.  

Wir fordern daher zum Schutz unserer bereits heute  massiv betroffenen Bürger ein  umfängliches  Verkehrsgutachten im Vorfeld.

 


Mittwoch, 28. Oktober 2020

Presseerklärung zu den gestiegenen Kosten Rathaus und zur fehlenden Einplanung von Mitteln für die Kläranlage

Gemeinsame Pressemitteilung von Gemeinderäten der GOL und der Freien Wähler

Nach der Berichterstattung vergangene Woche über die Gemeinderatssitzung in Salem vom 14.07. fühlen wir als Gemeinderäte uns verpflichtet, die Leser über einige weiter Details der Sitzung, die im Südkurier keine oder in unseren Augen zu wenig Würdigung fanden, zu informieren. Wir wählen das Mittel des Leserbriefes, da dem Gemeinderat im Gegensatz zum Bürgermeister bis zu Wahl im September im Amtsblatt keine Möglichkeit der Stellungnahme gegeben ist.
 
Punkt 1. „Rathausneubau als finanzielle Punktlandung“:
Auch wir sind erleichtert, dass die Kosten für das neue Rathaus mit Tiefgarage den Kostenvoranschlag von 2017 mit nunmehr 18,1 Millionen nicht gesprengt haben. Von der ersten Vorstellung des Projekts im Prinz Max 2014 bis zur Kostenschätzung der Fachplaner 2017 gab es immerhin eine Kostensteigerung um 6 Millionen Euro.
 
In den Wettbewerbsunterlagen des Rathauses 2016 war eine vom Gemeinderat beschlossene Kostenobergrenze einzelner Kostengruppen festgelegt worden, die schon 2017 um 3 Millionen überschritten worden war, trotz unserer Proteste.
 
Dazu kommt eine gewisse Ernüchterung angesichts der praktischen Ausführung. Es war im Gemeinderat der Wunsch nach einer "Nachhaltiger Bauweise" kommuniziert worden - was wir bekommen haben ist ein Rathaus, das gerade mal den gesetzlich geforderten Mindeststandart in der Aussenhülle erfüllt. Hier wurde an einer Stelle gespart, an der wir es - im Gegensatz zu anderen Stellen - nicht für angebracht halten.
 
Sehr spannend wird es dann werden, wenn die Gesamtkosten des Projektes offengelegt werden: die Außenanlagen sind bei den 18,1 Millionen noch gar nicht dabei.
2014 war die Rede von 2,7 Millionen, nach vorliegenden Vergaben werden wir sicher über 6 Millionen kommen.
 
Und insgesamt 24 Millionen Euro sind eine stolze Größe für eine Gemeinde wie Salem, die in besten Zeiten ein Gewerbesteueraufkommen von 6 Millionen im Jahr hatte.
Mag sein, dass 2/3 des Gemeinderates alles abgesegnet hat. Doch jedem Gemeinderat und jedem Bürger muss es erlaubt sein, sich trotzdem Gedanken darüber zu machen, ob dieses Vorhaben wirklich so viel Geld wert war.
 
Wenn dann auch noch, sozusagen als Einstimmung zur Kostenaufstellung, das Bild von der Entwicklung aus einer Bürgerbeteiligung heraus bemüht wird, dann fällt es uns wirklich schwer diese Aussage kommentarlos hinzunehmen. Ein kurzer Blick auf die Ergebnisse der Bürgerwerkstatt und der Zeppelinstudie lässt erkennen, dass die Bürger ganz andere Wünsche hatten. Grundlage des Gebauten war nicht der Wunsch der Bürger, sondern das Streben des Bürgermeisters um Salem "groß" zu machen. Natürlich hat auch der Bürgermeister das Recht auf seine eigenen Visionen - nur macht eine Bürgerbeteiligung eben keinen Sinn, wenn im Nachhinein der Eindruck entsteht, dass, dass es sich nie wirklich um einen ergebnisoffenen Prozess gehandelt hat, sondern die eigenen Ziele konsequent verfolgt wurden.
 
Was jetzt in der neuen Mitte steht, das ist genau das, was Salem laut Regionalplan gebraucht hat um stärker entwickelt zu werden - Der Schwerpunkt für Industrie und Gewerbe lässt grüßen.
Nur kam dieser wichtigste aller Aspekte überhaupt nie auf den Tisch - die neue Mitte, als zentrale Voraussetzung für die Höherstufung Salem vom Kleinzentrum zum Unterzentrum, war punktgenau fertig, als 2019 der Regionalplan auf den Gemeinderats-Tisch kam.
 
Nun ist es leider nicht so, dass Salem von jetzt an wunschlos glücklich mit der Neuen Mitte wäre.
Dieses Jahr noch zehren wir von den Rücklagen, nächstes Jahr dann kippen unsere Finanzen in den roten Millionen Bereich. Das war schon vor Corona klar, jetzt wird sich noch zeigen welche Auswirkungen Corona zusätzlich haben wird.
 
Berichterstattung über Kläranlage Salem
Ende dieses Jahres läuft die Genehmigung der Kläranlage aus, die momentan permanent an ihre Belastungsgrenze stößt . Wir müssen mindestens 2 Millionen für eine sofortige Sanierung bereitstellen – dafür wird es keinen Cent öffentliche Förderung geben. Im Haushaltsplan sind für die nächsten Jahre gerade mal 50.000 pro Jahr veranschlagt. 
 
Erst nach der Machbarkeitsstudie wissen wir dann, wie viele Millionen uns der notwendige neue Kläranlagenbau kosten wird. Die Studie als Grundlage unsere Ratsdebatte arbeitete mit Zahlen von 2018- es ist davon auszugehen, dass diese Zahlen weder Stefansfeld Nord noch das Wachstum der Neuen Mitte oder gar die visionären Gewerbegebietserweiterungen abbilden. In der uns vorgelegten Studie wurde von einer zur jetzigen Auslastung minimalen Erhöhung der Grundlagenwerte ausgegangen - ganz sicher am tatsächlichen Bedarf vorbei. 
 
Diese Zahlen und Grundlagenermittlung und die Folgen davon auch finanziell wurde vom Gemeinderat in der Sitzung ca. 2 Stunden lang diskutiert - das sollte der Bürger schon wissen. Wir stehen vor Investitionen von 3 bis zu 10 Mio. € die nächsten 3-8 Jahre und in unserer 5 -Jahresplanung ist nichts enthalten.
 
Und wie steht es mit unserer Verpflichtung als Gemeinde dem Klimawandel zu begegnen? Auch das wird nicht umsonst zu haben sein. Beim Beitritt zum European Energy Award jedenfalls wurden schon die relativ bescheidenen Beitrittskosten sehr heiß diskutiert.
Alles Vorgänge aus den Sitzungen, die unsre Salemer Bürger eigentlich erwarten, aus der Tageszeitung zu erfahren. Wir Gemeinderäte sehen es nicht als unsere Aufgabe über Leserbriefe in Erscheinung zu treten - aber in diesem Fall scheint uns Information aus unserer Richtung doch geboten.
Unterzeichner : Henriette Fiedler, Stephanie Strasser, Petra Karg, Ulrike Lenski, Ralf Gagliardi
 
 
 
https://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis/salem/neues-salemer-rathaus-immerhinbr-sechs-millionen-euro-teurer;art372491,10572623

Dienstag, 27. Oktober 2020

Teilnahme am European Energy Award - Antrag der GOL vom 3.3.2020

Schon lange war uns die Gemeinde Frickingen ein leuchtendes Beispiel im Klimaschutz.
Nachdem die "Energiegemeinde Frickingen " beim European Energy Award so gut abschnitt und wir verschiedene Projekte mit großem Interesse betrachtet hatten, fanden wir es an der Zeit endlich mitzuspielen. Leider positionierte sich Bürgermeister Härle in der Gemeinderatssitzung dagegen.

Sein äußerst langatmiger Bericht über Salems Spitzenreiter-Position, infolge derer Salem es einfach "nicht nötig hätte" hier Geld auszugeben,  konnte nur CDU, SPD und FDP überzeugen. (siehe auch ganz unten Bürgermeinung von Fritz Vogel)
GOL und FW waren der Meinung, dass da schon noch ziemlich viel Luft nach oben wäre, die man mit Hilfe des Programms füllen könnte.

Ulrike Lenski formulierte sehr schön: Aufgrund der drängenden Probleme reicht es nicht mehr "gut" zu sein - wir müssen immer schneller besser werden. 

Und zudem: die Gemeinde hat eine Vorbildfunktion zu erfüllen.



- Antrag der Fraktion –

1. Sachverhalt

Bereits 2013 hat der Landtag den Rahmen für den Klimaschutz im Land verbindlich geregelt. Er legte erstmals verbindliche Ziele zur Treibhausgasminderung fest. So sollte der CO2-Ausstoß des Landes bis 2020 gegenüber dem Wert von 1990 um mindestens 25 Prozent sinken, bis zum Jahr 2050 wird eine Minderung um 90 Prozent angestrebt. Das Ziel für 2020 wird voraussichtlich um ca. die Hälfte verfehlt.

Bei der Realisierung einer erfolgreichen Klimaschutzpolitik kommt der kommunalen Ebene eine besondere Bedeutung zu. Die Gemeinden und Landkreise üben im Bereich Klimaschutz und Energieeffizienz eine Vorbildfunktion für ihre Einwohner aus und können die Rahmenbedingungen für die auf ihrer Gemarkung verursachten Treibhausgas-Emissionen maßgeblich mitgestalten.

Die Einführung eines kommunalen Energie-Management-Systems zählt seit dem 1.01.2019 zu den strategischen Förderschwerpunkten des Landes BW.

Salem verfügt derzeit über kein derartiges Konzept.

Anfängliche Hinweise auf eine mögliche Beschäftigung mit dieser Thematik finden wir, zumindest in Form von Schlagwörtern, im sogenannten „Leitbild 2020“ (ganz unten!):

-       „Verkehr vermeiden“

-       „Umweltschonende Mobilität fördern“

-       „Rad- und Fußwegenetz ergänzen“

-       „Die Gemeinde übernimmt Vorbildfunktion beim Ausbau regenerativer Energien.“

 

2. Antrag

2.1      Die Fraktion der GoL beantragt die Befassung mit der Teilnahme am „European Energy Award“ (eea) mit dem Ziel, einen entsprechenden Beschluss herbeizuführen.

2.2      Hierzu wird die Verwaltung um Aufbereitung der notwendigen Daten für eine Beschlussfassung gebeten, insbesondere der überschlägig zu erwartenden Kosten und Fördermittel für die ersten 4 Jahre.

2.3      Beschlussantrag: Die Verwaltung wird ersucht, die Teilnahme am European Energy Award zu veranlassen und die hierzu angebotenen Förderungen beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zu beantragen.

 

3. Begründung

Der eea ist ein Instrument zur fortlaufenden Umsetzung, Steuerung und Kontrolle der klimarelevanten Aufgaben auf kommunaler Ebene. Im Rahmen des (i.d.R. 4-jährigen) Prozesses bis zur Erst-Zertifizierung werden die lokalen Möglichkeiten und Potenziale ermittelt und die Umsetzung von effektiven Maßnahmen zum Schutz des Klimas vorangetrieben.

Es werden die 6 folgenden Maßnahme-Bereiche bearbeitet:

1.    Entwicklungsplanung / Raumordnung

2.    Kommunale Gebäude und Anlagen

3.    Versorgung, Entsorgung

4.    Mobilität

5.    Interne Organisation

6.    Kommunikation, Kooperation

Da alle relevanten Bereiche zirkulär nach dem Schema „analysieren – planen – durchführen – prüfen“ bearbeitet werden, erscheint uns die Teilnahme an diesem Programm als nachhaltig und zielführend.

Die Teilnahme von Kommunen wird auch 2020 über das Programm „Klimaschutz plus“ des Umweltministerium BW gefördert.

Zahlreiche Kommunen, auch im BSK, sind bereits zertifiziert oder auf dem Weg dorthin: Frickingen, Deggenhausertal, Oberteuringen, Langenargen, Meckenbeuren, FN, TT. Ebenso sind die Landkreise BSK und RV selbst bereits „Gold zertifiziert“.

Unterm Strich muss klar sein: Allein die Teilnahme am eea-Prozess ist noch keine Garantie für ein schnelles Vorankommen im Sinne eines nachhaltigen Klimaschutzes, da alle Entscheidungen über Zeitpunkt und Intensität der Maßnahmen bei der Kommune bleiben. Jedoch liefert der eea uns geeignete Instrumente, um wirksame und öffentlich wahrnehmbare Verbesserungen voranzubringen.

Das im Rahmen der Teilnahme zu bildende lokale „Energie-Team“ setzt sich zusammen aus Vertreter*innen der Verwaltung, der Eigenbetriebe und des GR, sowie ggf. aus externen Sachverständigen und (hierauf legen wir besonderen Wert) engagierten und fachkundigen Bürgern. Dies sorgt für eine Bündelung von Kompetenzen und begünstigt die Verankerung in der Bevölkerung.

 

[  Hinweis: Eine gute Zusammenfassung gibt folgendes Informationsvideo:

www.european-energy-award.de/service/videos-und-clips/

Eine Bürgerstimme dazu: Zur Energiepolitik der Gemeinde Salem

 Mit knapper GR Mehrheit wurde dem Antrag auf Beteiligung am European Energy Award entsprochen.  Der ablehnende Teil des GR war der Meinung dass man auf Gemeindeebene schon genug zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz getan habe. Dem möchte ich hier widersprechen und führe als Beispiel die Energieversorgung der Neuen Mitte an.

Mit viel Publicity wurde letztes Jahr das BHKW der Neuen Mitte Salems eingeweiht. Die Vertreter der Thüga, Herr Härle und die Energieagentur RV lobten in höchsten Tönen die Heizungsanlage. Mal ist von 40% Einsparung der Primärenergie die Rede mal nur von 20%. Von hocheffizient bis klimaschonend ist die Rede.

Die schönen Zahlen täuschen. Die Einsparung bezieht sich nur auf die Billiglösung, nämlich reines Verbrennen von Erdgas im Heizkessel. Nur weil das BHKW neben Wärme noch Strom erzeugt ist es noch lange kein Ersatz für alternative  nachhaltige Heiztechnik. Die Alternativen wären Solarenergie und Umweltwärme. Holz - auch eine Form der Solarenergie - ist in den Wäldern der Salemer Gemeinde reichlich vorhanden und Umweltwärme könnte man auch trotz Einschränkungen im Wasserschutzgebiet aus Wasser, Luft und Erdreich gewinnen. Stand der Technik sind heute bereits Eisspeicher als effektive Energiespeicher.  Beispiele für nachhaltige Wärme-  und teilweise auch Stromversorgung in großen Wohnanlagen gibt es genug. Das reicht von einfachen Hackschnitzelanlagen bis hin zu komplexen Anlagen die mittels Photovoltaik und Elektrolyseuren speicherbares Methan erzeugen.

Was Thüga außerdem verschweigt: Die CO2 Einsparung des BHKW wird von Jahr zu Jahr geringer. Die angeblich so hohe Einsparung basiert auf dem Strommix vergangener Jahre. Mit dem zunehmenden Anteil an grünem Strom wird die Gesamtbilanz des BHKW immer schlechter. 2030 sollen laut EEG 65 % des Stroms aus regenerativen Quellen kommen. Der Vorteil des BHKW, nämlich Kraftwerkstrom mit hohem CO2 Anteil zu ersetzten ist dann obsolet. Und das BHKW verstärkt sogar den CO2 Ausstoß. Von 2000 bis 2019 ist der CO2 Anteil aller deutscher Stromerzeuger von 644 g/kWh auf 401 g/kWh gesunken und das vor allem wegen zunehmendem Anteil an Strom aus nachhaltigen Quellen und trotz Abschaltung von Kernkraftwerken. Der Strom des Erdgas- BHKW konkurriert in Zukunft mit grünem Strom.

Tatsächlich werden über die Lebensdauer des BHKW, vermutlich bis zum Jahr 2050, in dem wir CO2 neutral sein wollen, tausende Tonnen CO2 freigesetzt. Hinzu kommt, dass das angeblich so saubere Erdgas/Methan ein gewaltiger Klimakiller ist. Beim Fördern, beim Transport, bei der Stilllegung  alter Quellen entstehen im niedrigen Prozentbereich Verluste. Durch die stärkere Klimawirksamkeit von mindestens Faktor 30 gegenüber CO2 ist in der Gesamtbilanz Erdgas gefährlicher als Kohle oder Dieselöl.  Und dieser Effekt würde sich noch drastischer auswirken, wenn möglicherweise aus politischen Gründen LNG aus den USA importiert würde. Dort wird durch umweltschädigendes Fracking Erdgas aus dem Boden gepresst und dann unter hohem Energieeinsatz für den Schiffstransport verflüssigt. Was dann bei uns am BHKW ankommt  hat eine so schlechten Ökobilanz, dass sie auch ein BHKW nicht kompensieren wird.

Die Hoffnung, fossiles Erdgas durch nachhaltige Energieträger zu ersetzen wird sich nicht erfüllen. In die bestehende Anlage kann Wasserstoffes bestenfalls in geringen Mengen zugemischt werden. Biogas ist ökologisch fragwürdig und teuer. Die Herstellung von Methan aus Wasserstoff ist so verlustreich, dass sich eine nachgeschaltete Verbrennung verbietet.

Ich will die neue Heizanlage nicht mies machen. Ein BHKW ist zumindest besser als der beste Heizkessel. Aber es gibt bessere Alternativen.  

Deshalb begrüße ich die Initiative für den EEA. Die Möglichkeiten für energiesparende und resourcenschonende Maßnahmen sind in der Gemeinde noch lange nicht ausgeschöpft, die Mehrkosten dafür sind überschaubar und eine gute Investition für unsere Zukunft und in der Verwaltung gibt es sicher Mitarbeiter, die sich mit Engagement für eine sinnvolle Sache einsetzen wollen.

 Fritz Vogel