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Donnerstag, 7. Oktober 2021

Gemeinde Frickingen geht Nachhaltigkeit jetzt mit extra Stelle an

 Südkurier hier

Die Gemeinde Frickingen erhält professionelle Unterstützung auf ihrem Weg zu mehr Nachhaltigkeit. Sie hat jetzt den Zuschlag für eine Koordinatorenstelle für kommunale Entwicklungspolitik bekommen, die vom Bund finanziert wird. In der jüngsten Gemeinderatssitzung stellte Birgit Bergmüller, Leiterin Kultur und Tourismus, das Projekt vor. Die Vollzeit-Stelle wird zum 1. Januar 2022 ausgeschrieben und ist auf zwei Jahre befristet. Gesucht wird ein Koordinator, der Nachhaltige Entwicklung, Internationale Beziehungen, Politikwissenschaft oder Soziologie studiert hat.

Ziel des Projekts ist es, ein Konzept für die Entwicklung und Energiepolitik Frickingens zu erarbeiten, das sich an der Agenda 2030 ausrichtet. Die Kommune soll dabei unterstützt werden, die Nachhaltigkeitsziele umzusetzen, die von den Vereinten Nationen im Rahmen der Agenda 2030 aufgestellt wurden.

Diese globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung umfassen sowohl ökologische als auch ökonomische und soziale Belange. Wie Birgit Bergmüller erklärte, sei es Teil des Projektes, mit nachhaltigen Netzwerkpartnern regionaler Organisationen und Firmen zusammenzuarbeiten, um den Nachhaltigkeitsgedanken möglichst weit zu streuen. Gefordert ist ferner der Aufbau einer Partnerschaft und Zusammenarbeit mit einer Kommune des globalen Südens.

Die vorhandenen energiepolitischen Strukturen innerhalb Frickingens sollen in Kooperation mit dem Energieteam genutzt und die Bevölkerung eingebunden werden. Durch Aktionen wolle man bei Kindern und Jugendlichen ein entsprechendes Bewusstsein schaffen. Wie Birgit Bergmüller betonte, erkenne das Bundesministerium mit der Unterstützung über die Koordinatorenstelle klar die bisher umgesetzten Maßnahmen der Energiegemeinde an.

Beantragt bei Engagement Global, der zentralen Anlaufstelle, um entwicklungspolitisches Engagement zu unterstützen, wird das zwei Jahre dauernde Projekt vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finanziert. Bürgermeister Jürgen Stukle führte aus, es sei ein Zuschuss von bis zu 153 000 Euro bewilligt worden. Der Eigenanteil der Gemeinde belaufe sich auf rund 17 000 Euro, verteilt auf zwei Haushaltsjahre.


Samstag, 1. Mai 2021

 Ein Paradigmenwechsel und ein RIESENERFOLG der Klimabewegung

 

Videoaufzeichnung des Eil-Webinars, moderiert vom Europapolitiker Michael Bloss:
Was bedeutet das Urteil in den Klima-Verfassungsbeschwerden für die deutsche und europäische Klimapolitik

hier zum Anschauen


Welch eine geniale Aufzeichnung! Man sitzt ungläubig grinsend vor dem Bildschirm und betrachtet lauter genauso ungläubig grinsende, strahlende Menschen. 
Am Donnerstag den 29.4.2021 wurde Geschichte geschrieben!
Ja wir alle hatten auf einen Klima-Fortschritt nach den Wahlen gehofft und dann nochmal nach den nächsten Wahlen - aber einen solchen grundlegenden Fortschritt aufgrund eines Gerichtsurteils, wer hatte daran geglaubt?

Es wurde auch gesagt: das Gericht hat so entschieden, weil der Zeitgeist einfließen musste.
Die Mehrheit der Deutschen ist bereit für mehr Klimaschutz, die Gesetzgebung hinkte in unverantwortlichem Maße hinterher. 

Danke an alle, die viel Lebenszeit und Lebensenergie dafür verwenden mussten, diese notwendige Korrektur herbei zu führen! Danke an alle Aktivisten, oft genug Minderjährige, die sich über so viele Jahre hinweg anfeinden lassen mussten!
Jetzt heißt es selbstbewusst vorwärts zu gehen und eine Korrektur auch dort einzufordern, wo die größten Widerstände zu erwarten sind, weil man bequemerweise im "Weiter so" verhaftet bleiben möchte: in den Kommunal-Gremien.

Das Urteil bedeutet: Nachhaltiger Klimaschutz muss Pflichtaufgabe für jede Kommune werden und ab sofort gilt ein Klimavorbehalt für jedes Vorhaben! Und für jede Gemeinde! Mit jedem weiteren Jahr wird das  Gewicht des Klimaschutzes ansteigen.

Und nun stehen wir da mit unserer ungeliebten Regionalplan-Fortschreibung.
Alle unsere  Klima-Einwände wurden vom Regionalverband großzügig verworfen - was im krassen Widerspruch zur jetzigen Rechtsprechung steht. Die wiederholte Aussage von  Hr. Franke, der Regionalverband müsse sich nicht an Aussagen aus "bloßen Hochglanzbroschüren" orientieren, wurde als Willkür entlarvt. 

Wie stellt sich der Regionalverband nun das weitere Vorgehen vor? Setzt er darauf, dass er das Werk nun besonders schnell verabschieden muss, um noch unterm Radar "durchzurutschen"? Das werden wir nicht zulassen. Der Klageweg hat sich nun weiter geöffnet für uns!

Freitag, 30. April 2021

 Das gestrige Urteil ist ein Meilenstein des Klimaschutzes in Deutschland!😍💪😍

hier  können Sie das  Video zur Pressekonferenz anschauen und an unsrer Freude teilnehmen!!!!

Lisa Göldner von Greenpeace moderiert das Video

Es handelt sich um 4 Verfassungsbeschwerden die beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seit 2018 eingereicht wurden. Die 4 Klagen wurden gemeinsam behandelt.. Es ging darum, die Klimapolitik der Bundesregierung verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen.

Geklagt haben Jugendliche und Erwachsene aus dem Inland aber auch aus dem Ausland, unterstützt von mehreren Umweltorganisationen z.B. der BUND Deutschland, der Solarenergieförderverein Dtl., die deutsche Umwelthilfe, German Watch, Protect the Planet und Greenpeace.

Aus Sicht der Kläger:innen ist die Klimapolitik in Deutschland nicht dazu geeignet die dramatischsten Folgen des Klimawandels aufzuhalten und somit die Grundrechte der Kläger:innen zu schützen.

- den Start machen die 3 Rechtsanwält:innen mit ihren Statements

Felix Ekhardt: das ist heute die 1. Umweltklage, die vor dem Verfassungsgericht Erfolg hat und von daher ist das Urteil bahnbrechend!... Das Bundesverfassungsgericht hat der deutschen Politik eine schallende Ohrfeige verpasst, hat klargemacht das Paris-Ziel, die 1,5° Grenze... ist grundrechtlich und ist durch das Staatsziel Umweltrecht verbindlich!

Roda Verheyen: Die Zeit für politische Klimaziele ist vorbei! Klimaziele gehören nicht in den reinen Ermessensspielraum des Gesetzgebers, sie haben sich an der Wissenschaft zu orientieren und an den Grundrechten.... Klimaleugner haben ab heute keine Chance mehr!... Der Bestandschutz für Althergebrachtes ist auch vorbei... De facto dürfen heutige Generationen keinen zu großen Schluck aus der Pulle nehmen auf Kosten der weiteren Generationen! Das Grundgesetz wurde generationengerecht ausgelegt.... Der Bundesgesetzgeber muss einen schlüssigen Reduktionspfad vorgeben bis zur Treibhaus-Neutralität.

Remo Klinger: Klimaschutz ist Grundrechtschutz... Im Grunde hat das Bundesverfassungsgericht ein Grundrecht auf Zukunft, für künftige Generationen geschaffen und damit einen Meilenstein gesetzt wie wir ihn  so in der Geschichte des BVG noch nicht gehört haben.....Wenn wir so weitermachen bis 2030 wie`s bisher im Klimaschutzgesetz steht, dann brauchen wir für das 2° Ziel schon - und das ist nun das Mindeste das wir erreichen müssen - ab 2030 Null-Emission. Dann hätten die zukünftigen Generationen ab 2030 nichts mehr zur Verfügung....... dass Verteilungskämpfe vor uns stehen die unglaublich werden!... d.h. Die Ziele bis 2030 müssen deutlich verschärft werden damit danach noch irgendetwas übrigbleibt!

- dann kommen die 4 Kläger:innen zu Wort. 

Stellvertretend kommt hier Louisa Neubauer zu Wort:
Es ist ein unfassbar großer Tag für viele, aber an dieser Stelle auch insbesondere für hunderttausende von Menschen, die seit über 2 Jahren in Dtl aber auch darüber hinaus für ihre Zukunft streiten.
Wir wurden belächelt, wir wurden ausgelacht, wir wurden degradiert, wir wurden diskreditiert. man hat uns erklärt wir sollten Profis machen lassen.....wir haben uns über 2 Jahre anhören müssen, dass das was wir machen eigentlich eine Zumutung ist und alles andere als rechtens...
Und nun wurde uns heute Recht zugesprochen, und es wurde nicht nur gesagt, dass Klimaschutz unser Grundrecht ist sondern auch, dass der Staat die Pflicht hat uns zu schützen durch ausreichenden und vor allem durch generationsgerechten Klimaschutz.
Gerechter Klimaschutz ist nicht "nice to have" sondern er ist unser Grundrecht und das wissen wir ab heute offiziell...

Mittwoch, 4. November 2020

Was macht Frickingen zum Vorbild?

 Wenn man die Frickinger Gemeindeseite besucht,  findet man gleich zu Anfang auch die "Energiegemeinde Frickingen"

https://www.frickingen.de/de/energiegemeinde-frickingen/aktuelles/

Hier lohnt es sich etwas zu schmöckern.
Insbesondere beim Thema Solardächer hat sich Frickingen hervorgetan. Bürger werden in der 3000- Mann Gemeinde  konsequent unterstützt, wenn sie diesen klimafreundlichen Weg der Energiegewinnung gehen wollen.
Auch beim Thema Holzbau ist die Gemeinde ganz vorne mit dabei.
Leider hat gerade die Abstimmung zur Bauweise des Kindergartens in Stefansfeld gezeigt, dass dieses Thema noch nicht wirklich in Salem angekommen ist.




Ausschnitte aus Artikeln des Südkuriers



 


 

Sonntag, 1. November 2020

Sanierung der Glasfassade am Bildungszentrum - Antrag der FW vom 26.2.20

Die Sanierung der Glasfassade am Bildungszentrum beschäftigt uns schon länger.   
Die Erste Sitzung zu diesem Thema fand bereits im Juli 2019 statt,  
Ergebnis: Vergabe der Planungsarbeiten.
Die Verwaltung hatte im Vorfeld einen Zuschußantrag gestellt

Im  Januar 2020 fragte die GOL nach, was denn nun mit der Glasfassade sei - der Zuschußantrag bedingte einen Baubeginn vor Mai und wir wollten nicht in der letzten möglichen Sitzung darüber abstimmen.

 

Am 11.2.2020 stand das Thema auf der Tagesordnung und wurde aus folgenden Gründen abgelehnt:

  • Unser GOL-Hauptanliegen war: Nachhaltigkeit der Planung, keine Sanierung ohne Verbesserung der Energieeffizienz; 
    Wir wünschten uns das Aufzeigen einer Alternative mit entsprechenden Kennwerten zum Vergleich
  • die  FW sahen das genauso.  Sie hatten noch zusätzlich architektonische Bedenken bei der Gestaltung , da sie den Glasbau vollständig erhalten wollten
    (siehe den Antrag im Anhang)
Am 6.3.20 gab es aufgrund der coronabedingt abgesagten Sitzung ein elektronisches Abstimmungsverfahren
  • Rückmeldungen: allgemeine Zustimmung zur Verschiebung der Maßnahme um 1 Jahr, um Zeit für eine neue Planung zu schaffen
  • GOL + FW  wiederholten ihre Bedenken  (siehe oben)
  • Peter Frick kommentierte er wolle der Planung -  trotz eigener Bedenken-  nicht im Wege stehen
Am 29.9.20  stand das Thema auf der Tagesordnung , dieselbe Planung wie im März wurde aufgelegt.

Darauf angesprochen sagte Hr. Härle: in der letzten Sitzung seien so viele gegensätzliche Maßnahmen vorgeschlagen worden, dass man nicht gewusst hätte wie weiter machen.

(Es gab einen schriftlichen Antrag :

Antrag Freie Wähler Salem - Sanierung Glasfassade BZ Salem vom 26.02.2020)

 

Hr. Härle betonte "man könne dieses Mal in Ruhe diskutieren und nächstes Mal dann entscheiden . So viel Zeit sei…." Im Verlauf der Sitzung  sagte Hr. Härle  dann unvermittelt: "wir haben so viele Infos, dass wir eigentlich auch gleich abstimmen können. Ich lasse jetzt abstimmen….."

 





Dienstag, 27. Oktober 2020

Presseerklärung der GOL zum Antrag Verkehrsgutachten vom 1.8.20

Unsere Presseerklärung in voller Länge

Die GOL sieht die Lebensqualität vieler Bürger Salems durch den massiv zunehmenden Verkehr gefährdet.
Aus dieser Sorge heraus hat die GOL einen Antrag auf ein Verkehrsgutachten eingereicht, welches die verkehrlichen Auswirkungen der geplanten Entwicklungen, insbesondere des geplanten Schwerpunktes für Gewerbe und Industrie, ermitteln soll.

Bereits 2008 sollte das Logistik-Zentrum der MTU im Gewerbegebiet entstehen. Die Bürger entschieden sich damals per Bürgerentscheid dagegen. Es gab heftige und die Bevölkerung spaltende Diskussionen um dieses Thema. Das Hauptargument gegen die Ansiedlung war- neben der Flächenversieglung - die drohende Verkehrsbelastung.
Heute im Jahr 2020 ist die Fläche des geplanten Logistik-Zentrums vollständig mit Gewerbegebiet überzogen. Der hierdurch entstandene Verkehr rollt bereits seit Jahren über unsere Straßen. Ein Blick auf die Karte zeigt, dass sich das Gewerbegebiet in 20 Jahren vervierfacht hat.

2019 stimmte der Gemeinderat in einer äußerst aufgeheizten Abstimmung für die vorgelegte Fortschreibung des Regionalplans. Bemerkenswert war, dass sich in der Abstimmung eine Patt-Situation ergeben hatte und infolge dessen die Abstimmung durch die Bürgermeisterstimme entschieden wurde.

Die Zustimmung zu der Planung bis 2035 umfasste für Salem vier wesentliche Punkte, die zusammen verkehrstechnisch massiv ins Gewicht fallen.
· Ausweisung eines Schwerpunktes für Industrie und Gewerbe mit fast 30 ha Fläche
bedingt zusätzlichen Berufs- und vor allem Schwerlastverkehr. Es entspricht de facto einer Verdopplung der Gewerbegebietsfläche bei zunehmender Intensität der Bebauung.
· Aufstufung zum „Unterzentrum Salem“
bedingt mehr Verkehr aus den Nachbargemeinden, da Salem zentrale Funktionen für das Umland wahrnehmen soll
· Ausweisung von Flächen für den Wohnbau in verstärktem (überproportionalen) Umfang bei mit Sicherheit höherer Intensität bedingt eine massive Zunahme des PKW- Verkehrs vor allem in den großen Ortsteilen Mimmenhausen , Neufrach und Stefansfeld , da dort der Schwerpunkt der künftigen Wohnbebauung liegen soll (laut Leitbild Salem 2020)
· Führung der Landesentwicklungsachse über Salem

Herr Direktor Franke vom Regionalverband verwies darauf, dass die Landesentwicklungsachse deshalb über Salem geführt werden solle, weil da nun mal die Schiene liege, die in Zukunft stark gefördert werde (im Gegensatz zum Straßenbau). Ein vorbildlicher Ansatz, der jedoch im Zeitraum der Fortschreibung keinerlei praktische Auswirkung haben dürfte.

Laut SK-Artikel vom November 2019 soll die Vorplanung der Bodenseegürtelbahn 2020 abgeschlossen werden. Mit dieser könne dann in die Verhandlungen gegangen werden. Erst danach würde mit der zeitintensiven Entwurfs- und Genehmigungsplanung begonnen werden und inwieweit dabei der Güterverkehr eine Rolle spielt, wurde überhaupt nicht erwähnt.
Sprich: die Flächen sollen schnell verfügbar sein, um der zügigen Bebauung in der Fortschreibungsphase bis 2035 zur Verfügung zu stehen. Die Aussage von Bürgermeister Härle dazu war: "Wir stehen in der Pflicht, das Gewerbe aus der Region aufzunehmen", das hört sich nicht nach behutsamer Flächeninanspruchnahme an.  

Die verkehrstechnische Lösung hinkt hier dem entstehenden Verkehr zeitlich hinterher, da sie zunächst entwickelt werden muss und ihre Umsetzung erst irgendwann in der nicht allzunahen Zukunft liegt, falls dann noch genügend Mittel zur Verfügung stehen.

Dass unsere Bürger, ebenso wie die unserer Nachbargemeinden, in der langen Zwischenphase den massiven Verkehrsanstieg in den Ortsdurchfahrten verkraften müssen, kam nie zur Sprache. Die Bebauung - und damit die Verkehrsbelastung - wuchs schon in den letzten Jahrzehnten massiv und stetig, während sich die Infrastruktur nicht wesentlich veränderte. Schon heute klagen viele Mitbürger über den Verkehrslärm und auch über Engstellen. Wer in einer der Ortsdurchfahrten die Straße überqueren oder aus einer Einfahrt auf die Straße fahren möchte, merkt, wie massiv der Verkehr während der letzten Jahre geworden ist.
 
 

Dienstag, 1. September 2020

Schulessen - Antrag der GOL vom 19.10.17

Sehr unbefriedigend verliefen die Diskussionen bezüglich unseres Antrags zum Schulessen. 

Ich habe 2017 notiert:

Uns wurde sehr schnell klar, dass das Grundproblem in Salem  ausschließlich  in der Art der Vergabe  wurzelt.

Die Verwaltung will möglichst wenig Arbeit in das Schulessen investieren und legt sich  daher von vorneherein  auf einen Dienstleistungskonzessionsvertrag  fest. Das bedeutet, dass der Dienstleister alles in die Hand nimmt - vor allem das Abrechnungssystem wird von ihm gestemmt.

Da aber nur sehr große Firmen diese Möglichkeit haben, fallen alle anderen durch den Rost.

Kleine Örtliche Unternehmen (wie Bsp. in Deggenhausertal)  haben damit nicht die geringste Chance einzusteigen.

Doch genau das war unser Anliegen!

Wir wollten kein Schulessen von Apetito,  das 700 km weit tiefgefroren durch die Lande gefahren wird. Wir wollten für unsere Schüler ein  gesundes und gut schmeckendes Essen, das vor Ort zubereitet wird.

Da die Verwaltung stur an diesem Dienstleistungskonzessionsvertrag  festhielt waren Verbesserung  nur im minimalen Umfang möglich.

 

Die "erfahrene Fachberatung" (Kostenansatz: 15.000 €), die von der Gemeinde engagiert wurde, erwies sich als komplette Fehlinvestition. 

Eine Ausschreibung im Sinne von mehr Regionalität hielt sie für "nicht umsetzbar", wobei bei manchem Gemeinderat der Verdacht aufkam, dass es vielleicht eher am Willen und dem Rückhalt der Verwaltung mangelte.

Besucher der Gemeinderatssitzung fragten jedenfalls anschließend nach "ob sie denn von Apetito gesponsort gewesen sei".....
Sie erklärte uns zudem, dass es in ihren Ausschreibungsmodalitäten  sowieso egal sei  wie das Essen schmecke  - der Bieter falle auch dann nicht raus,  wenn sein Probe-Essen nach Geschmack mit 0 Punkten bewertet würde.

 

Ist es das was wir uns von der Gemeinde für unsere Kinder wünschen?

 




Die Forderung wurde gestellt: in einem Jahr nochmals darüber reden