Südkurier hier
Die Bodenseegürtelbahn soll endlich elektrisch fahren – mit welchen Mitteln der Kreistag jetzt kämpft
Der Beschluss war einstimmig,
die Forderung klar. Die Abgeordneten des Kreistags wünschen sich einen
schnellen Ausbau der Bahnstrecke zwischen Friedrichshafen und
Radolfzell. Während auf Landesebene Zustimmung herrscht, ziert man sich
noch im Bund.
Ziel des Kreistages: die Bodenseegürtelbahn zwischen Friedrichshafen und Radolfzell soll in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen werden, damit endlich Zuschüße vom Bund dafür fließen können. Bisher galt die Strecke beim Verkehrsministerium als zu "unwichtig" als Infrastrukturprojekt. Die SPD weist zurecht darauf hin, dass es sich hier um eine Fehleinschätzung handelt- dieser Abschnitt ist ein wichtiges Verbindungsstück zwischen Ulm und Basel.
Auch im Kreis Konstanz hatte man eine ähnliche Resolution eingebracht. Am Verkehrsministerium des Landes liegt es jedenfalls nicht, dort wird bereits seit Jahren gefordert, dass die Bodenseegürtelbahn ertüchtigt werden muss. Die Strecke muss elektrifiziert werden und wenigstens Teilbereiche 2-gleisig ausgebaut werden.
im Kommentar schrieb Benjamin Schmidt hier Baut endlich diese Bahn aus!
Noch immer muss die hiesige
Politik für den Ausbau der Bodenseegürtelbahn kämpfen. Die neue
Bundesregierung geht hoffentlich endlich von der Bremse.
Und dann gibt es ja auch noch diese Paukenschlag-Pressemitteilung des BUND:
Der Bundesverkehrswegeplan ist verfassungswidrig hierEin Rechtsgutachten belegt, dass der Bundesverkehrswegeplan die EU-rechtlichen Vorgaben zur Strategischen Umweltprüfung nicht erfüllt. Der BUND Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, sich für eine Neubewertung der baden-württembergischen Straßenbauprojekte einzusetzen.
Hintergrund:
Das vom BUND in Auftrag gegebene Gutachten zeigt auf, dass der Bundesverkehrswegeplan erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt. Er ist weder mit dem Ziel der Klimaneutralität noch mit Artikel 20a des Grundgesetzes vereinbar. Dieser besagt, dass der Staat auch für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen künftiger Generationen sowie der Tiere verantwortlich ist. Das Pariser Klimaabkommen sieht eine Begrenzung auf deutlich unter zwei Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau vor. Der BVWP 2030 hat die Ziele des Pariser Klimaabkommens aber gar nicht berücksichtigt, sondern orientierte sich an anderen Maßgaben. Es ist auch nicht erkennbar, dass eine Einhaltung der Minderungsziele für den Verkehrssektor bei Realisierung der im Bundesverkehrswegeplan vorgesehenen Straßenprojekte gelingen kann. Es ist deshalb fraglich, ob dieser Plan noch bindend für die einzelnen Fernstraßenprojekte einen Bedarf vorgeben kann.
Weitere Informationen: