Montag, 10. Mai 2021

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der GoL und der FWV

Antrag vom 10.5.2021, laut §13(2) der Geschäftsordnung bis spätestens 15.6.21 auf TO
Wir bitten darum folgenden Antrag in der übernächsten Sitzung des Gemeinderates als Top aufzunehmen.

Antrag auf Korrektur der Stellungnahme der Gemeinde Salem innerhalb des Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben zum zweiten Anhörungsentwurf
Die Fraktionen der FWV und der GOL beauftragen die Verwaltung in der oben genannten Stellungnahme Punkt 2, der wie folgt lautet:

“ Die Gemeinde Salem bekennt sich zum Gewerbegebiet Salem - Neufrach und befürwortet eine Beibehaltung und Weiterentwicklung des zentralen Gewerbestandortes. Eine dafür notwendige Rücknahme des Regionalen Grünzugs zwischen Neufrach und Buggensegel lehnt die Gemeinde ab.“
zu korrigieren in:
“ Die Gemeinde Salem bekennt sich zum Gewerbegebiet Salem - Neufrach und befürwortet eine Beibehaltung des zentralen Gewerbestandortes. Eine, für die lokalen Bedarfe notwendige Rücknahme des Regionalen Grünzugs zwischen Neufrach und Buggensegel auf Basis der weißen Flächen, wird akzeptiert.“


Zur Begründung:

In der Sitzung vom 23.02.2021 beantragten die Fraktionen der FWV und der GOL, dem Status als VRG für Industrie und Gewerbe zu widersprechen und stattdessen eine Entwicklung an Hand der plausibilisierten lokalen Bedarfe (an diesem Standort) um zu setzten.
Die, für das Vorranggebiet vorgesehenen 27 ha, leiten sich aus den Bedarfen des gesamten Bodenseekreises ab. Somit ist für die lokalen Bedarfe, welche sich aus den Bedarfen der Gemeinde Salem ergeben, von einem deutlich geringeren Flächenansatz aus zu gehen.
In der Fortschreibung des Regionalplans werden lokale Flächenbedarfe über die sog. weißen Flächen ausgewiesen. Sollte der Beschluss zur Ablehnung des VRG für Industrie und Gewerbe vom Regionalverband umgesetzt werden, gehen unsere Fraktionen davon aus, dass für die lokalen Bedarfe an dieser Stelle eine deutlich reduzierte Rücknahme des Grünzuges über die weißen Flächen erfolgt.
Die Möglichkeit, Grünzüge für lokale Bedarfe zurück zu nehmen, hatten wir im Vorfeld über eine entsprechende Anfrage an das Regierungspräsidium, welche positiv beantwortet worden war, überprüft.
Aus diesem Grund entspricht die Formulierung unter Punkt 2 nicht der Intention der Gemeinderatsmehrheit und bedarf der Korrektur.
 

Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass dieser Fehler sicher hätte vermieden werden können, wenn:

  • Uns die Stellungnahme vor Versand an den RVBO zur Ansicht gegeben worden wäre.
  • Uns der Antrag von Hr. Bürgermeister Härle, wie von uns schriftlich erbeten und von der Gemeindeordnung vorgesehen, im Vorfeld zugegangen wäre. In diesem Fall hätten die einzelnen Punkte vorab diskutiert und modifiziert werden können. Dies geschah bedauerlicher Weise nicht. Somit traf es uns völlig überraschend, dass Hr. Bürgermeister Härle die Rücknahme des Grünzuges in Unterstützung der Fortschreibung des Regionalplans, sprich um 27 ha, zur Abstimmung brachte. Einer Rücknahme um 27 ha, welche sich aus den Bedarfen des Bodenseekreises ableitet, konnte nach der Ablehnung als VRG für Industrie und Gewerbe, nicht zugestimmt werden.

 

An dieser Stelle möchten wir:

  • Betonen, dass wir uns nicht grundsätzlich gegen wohnungsfreundliches Gewerbe, wie z.B. n der NM, in den Teilorten aussprechen können.
  • Wir deutlich dem absurden Gedanken, die Fraktionen der FWV und der GOL würden eine Verlagerung der Gewerbe an die Ortsränder wünschen, widersprechen!
  • Wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass für die lokalen Bedarfe eine deutlich reduzierte Flächeninanspruchnahme an zu setzten ist.

Freitag, 7. Mai 2021

Brief vom Aktionsbündnis Grünzug Salem

Sehr geehrte Gemeinderätinnen,
sehr geehrte Gemeinderäte,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,


in den vergangenen Wochen und Monaten wurde viel und heftig über die zukünftige Entwicklung der Gewerbeflächen in Salem diskutiert.
Dabei hat sich eine deutliche Mehrheit des Gemeinderates gegen einen Schwerpunkt für Industrie und Gewerbe (I&G), für den bisherigen Standort im Gewerbegebiet in Neufrach, für den Erhalt des Grünzugs sowie für eine Ansiedlung von lokalem Gewerbe entsprechend einem nachvollziehbaren Bedarf ausgesprochen.
Angesicht der immer knapper werdenden nutzbaren Flächen im Spannungsfeld von Natur, Klima, Landwirtschaft und wirtschaftlicher Entwicklung ist es nur konsequent, dass eine schrittweise Minimierung der Flächeninanspruchnahme für Industrie und Gewerbe , Verkehr und Wohnungsbau erfolgen muss. Diese Entwicklung führt hin zu einer Kreislaufwirtschaft in 2050. Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofes hat gezeigt, dass Klimaschutz und Flächensparen keine leeren Bekenntnisse bleiben dürfen, sondern genau aufzuzeigen ist, wie die nachfolgenden Generationen entlastet werden können. Im Folgenden wollen wir zeigen wie unseres Erachtens ein sinnvoller Flächenverbrauch ermittelt werden kann und zu welchen Konsequenzen das für Industrie und
Gewerbe in Salem führt.


Die Bemühungen Deutschlands zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens schlagen sich im
Klimaschutzgesetz und im Klimaschutzplan2050 nieder.
Zum Flächenverbrauch äußert sich der Klimaschutzplan wie folgt:
Der Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche (Flächenverbrauch) soll im Einklang mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie bis 2020 auf 30 Hektar pro Tag reduziert und danach weiter gesenkt werden, so dass spätestens bis zum Jahr 2050 der Übergang zur Flächenkreislaufwirtschaft erreicht ist und - in Übereinstimmung mit dem „Fahrplan für ein ressourceneffizientes Europa“ der EU - „nettonull“ beträgt.


Baden-Württemberg leistet für diese Ziele seinen Beitrag im Verhältnis seiner Fläche zur Gesamtfläche Deutschlands mit daraus resultierenden 3 ha/Tag, die allerdings bereits 2020 nicht ganz erreicht wurden.
Wenn wir den Flächenansatz entsprechend auf Salem anwenden und dabei annehmen, dass der
Flächenverbrauch bis 2050 stetig bis auf null abfällt, lässt sich daraus der zulässige Flächenverbrauch zwischen 2020 und 2035 berechnen. Das wären 21,6 ha.

Für die folgenden 15 Jahre bis 2050 stände noch einmal eine Fläche von 7 ha zur Verfügung. Es lässt sich über diesen Ansatz streiten, zumal weder der Bund noch das Land konkrete Zwischenziele definiert haben, aber sicher ist, dass wenn nicht jetzt mit Flächeneinsparungen begonnen wird, künftige Generationen umso größere Lasten zu tragen haben.
 

Genau das hat das Bundesverfassungsgericht letzte Woche in seinem Urteil zum Klimaschutzgesetz angemahnt und die Politik zu Nachbesserungen aufgefordert.
Nach dem jüngsten BGH-Urteil ist ein solches Vorgehen und damit auch der Regionalplan in seinem jetzigen Entwurf einklagbar.
 

21,6 ha entsprechen dem maximalen Flächenverbrauch an Siedlungs- und Verkehrsflächen in Salem. Wenn davon für Verkehrsflächen (Radwege, etc.) 10% und für Erholung, Freizeit, Sport etwa 5% entfallen, bleiben vom Rest etwa 2/3 für Wohnsiedlung also 12,2 ha und 1/3 für Gewerbe also 6,1 ha.
Diese 6,1 ha erscheinen erschreckend wenig im Vergleich zu den großzügigen  Flächeninanspruchnahmen der vergangenen 10- 20 Jahre als auch gegenüber den 27,1 ha laut Regionalplan. Der Regionalplan geht aber von einem überproportional hohen Zuschlag für den Schwerpunkt für Industrie und Gewerbe aus.

 

Mit dem GR-Beschluss vom 23.2.2021 hat sich Salem aber für ein „lokales Gewerbegebiet “ und gegen ein Schwerpunktgebiet für Industrie und Gewerbe entschieden. Damit ändert sich die Grundlage für die bisherige Flächenberechnung des Regionalplans gravierend. Beschränkt man sich nämlich auf die lokalen Salemer Bedarfe, ergibt die Berechnung analog dem im Acocella Gutachten des RVBO beschriebenen GIFPRO Verfahren anhand der sozialversicherungspflichtigen Einwohner eine erheblich reduzierte Flächeneinschätzung der bis 2035 als notwendig angesehenen Gewerbeflächen.
Das GIFPRO Standard Verfahren liefert eine Netto-Bedarfsfläche von 9,2 ha bis 2035

Dieser Wert dürfte auch für die Bruttofläche gelten, weil die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mangels entsprechender Informationen in unserer Annahme zu hoch gegriffen ist. Für Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes z.B. müssen keine Gewerbeflächen zur Verfügung gestellt werden. Außerdem werden durch Verlagerung freigewordene Flächen in dem Berechnungsverfahren nicht berücksichtigt. Diese können jedoch gerade bei der Verlagerung von lokalem Gewerbe erheblich sein.
Das genauere GIFPRO Vallee Verfahren liefert eine Netto-Bedarfsfläche von 7,2 ha.
Für den Bruttowert gilt das gleiche wie für das Ergebnis des GIFPRO Standard Verfahrens. Details zur Berechnung finden sich im Anhang.
Die Ergebnisse nach den beiden GIFPRO Verfahren liegen nicht weit auseinander. Mit etwa 8 ha Bedarf liegen die auf industriellen Erfahrungswerten basierenden Verfahren nicht allzu weit vom Flächensparziel von Bund und Land entfernt 

Hinzu kommen in Zukunft noch gewerbeflächensparende Effekte wie:
- Einsparung von Büroflächen durch vermehrtes Homeoffice
- Verbessertes betriebliches Mobilitätsmanagement mit damit verbundener Reduktion von
Parkflächen
- Digitalisierung löst Hardwareanwendungen ab und reduziert Arbeitsraum
- Dezentralisierung der Produktion durch Ausbreitung des 3D-Drucks
 

Zusammen mit der konsequenten Anwendung der bauplanerischen Vorgaben könnten die benötigten Gewerbeflächen der nächsten 15 Jahre mit den heute zur Verfügung stehenden freien Flächen bedient werden. Eine grobe Recherche unsererseits zeigt allein im erschlossenen Bereich des Gewerbegebiets eine Gesamtfläche von etwa 6 ha. Dabei darf es keine Rolle spielen, ob diese Grundstücke in Gemeindehand sind oder nicht. Das neue Gewerbegebiet in Überlingen entstand auf einer Reservefläche der Firma Diehl, die von der Stadt zurückgekauft wurde.


Wenn wir die Ankündigungen des erneuerten Koalitionsvertrags der Regierungsparteien Baden-
Württembergs ernst nehmen, dann sind möglicherweise selbst die hier vorgelegten Zahlen zum zulässigen Flächenverbrauch Makulatur und müssen weiter reduziert werden. Der Vertrag spricht von einem Flächensparziel von 2,5 ha/Tag und von einem netto null Verbrauch bereits im Jahr 2035.
Um dieses Ziel zu erreichen sollen den Kommunen effektive Instrumente für den sparsamen Umgang mit Flächen in die Hand gegeben werden.
Eine Auswahl dieser Instrumente zeigt der Anhang 2. So könnte auch der Flächenzertifikatehandel wieder eine Rolle spielen, der den Flächenverbrauch unter den Kommunen so regelt, dass Kommunen, die zu viele Flächen beanspruchen, diese über teure Zertifikate beschaffen müssen.


Das Aktionsbündnis Grünzug Salem befürwortet eine Weiterentwicklung Salems für nachfolgende Generationen. Unsere Recherchen zu Freiflächen, unsere Berechnungen zu den von Bund und Land vorgegebenen Flächeninanspruchnahmen und auch unsere Vorschläge, sich einem modernen Flächenmanagement zu öffnen, sollen die diesbezügliche Diskussion konkretisieren.
Im Spannungsfeld aller Nutzungsformen sollte die Bedeutung eines gesunden Bodens oberste Priorität für die CO2-Speicherung, für die Abpufferung von Wetterextremen (Hitze und Niederschlag) und nicht zuletzt für die regionale Versorgung der eigenen Bevölkerung mit Nahrungsmitteln haben. Nach vielen Jahren sorgloser Flächenversiegelung muss ein intelligentes Flächenmanagement, ein Weg zur
Flächenkreislaufwirtschaft hin bis zum Ansatz des „cradle to cradle“ stattfinden. Dies ist keine Utopie, dies ist unmittelbare Notwendigkeit und in manchen Gemeinden schon Realität.


hier kann der ganze Brief heruntergeladen werden

Samstag, 1. Mai 2021

 Ein Paradigmenwechsel und ein RIESENERFOLG der Klimabewegung

 

Videoaufzeichnung des Eil-Webinars, moderiert vom Europapolitiker Michael Bloss:
Was bedeutet das Urteil in den Klima-Verfassungsbeschwerden für die deutsche und europäische Klimapolitik

hier zum Anschauen


Welch eine geniale Aufzeichnung! Man sitzt ungläubig grinsend vor dem Bildschirm und betrachtet lauter genauso ungläubig grinsende, strahlende Menschen. 
Am Donnerstag den 29.4.2021 wurde Geschichte geschrieben!
Ja wir alle hatten auf einen Klima-Fortschritt nach den Wahlen gehofft und dann nochmal nach den nächsten Wahlen - aber einen solchen grundlegenden Fortschritt aufgrund eines Gerichtsurteils, wer hatte daran geglaubt?

Es wurde auch gesagt: das Gericht hat so entschieden, weil der Zeitgeist einfließen musste.
Die Mehrheit der Deutschen ist bereit für mehr Klimaschutz, die Gesetzgebung hinkte in unverantwortlichem Maße hinterher. 

Danke an alle, die viel Lebenszeit und Lebensenergie dafür verwenden mussten, diese notwendige Korrektur herbei zu führen! Danke an alle Aktivisten, oft genug Minderjährige, die sich über so viele Jahre hinweg anfeinden lassen mussten!
Jetzt heißt es selbstbewusst vorwärts zu gehen und eine Korrektur auch dort einzufordern, wo die größten Widerstände zu erwarten sind, weil man bequemerweise im "Weiter so" verhaftet bleiben möchte: in den Kommunal-Gremien.

Das Urteil bedeutet: Nachhaltiger Klimaschutz muss Pflichtaufgabe für jede Kommune werden und ab sofort gilt ein Klimavorbehalt für jedes Vorhaben! Und für jede Gemeinde! Mit jedem weiteren Jahr wird das  Gewicht des Klimaschutzes ansteigen.

Und nun stehen wir da mit unserer ungeliebten Regionalplan-Fortschreibung.
Alle unsere  Klima-Einwände wurden vom Regionalverband großzügig verworfen - was im krassen Widerspruch zur jetzigen Rechtsprechung steht. Die wiederholte Aussage von  Hr. Franke, der Regionalverband müsse sich nicht an Aussagen aus "bloßen Hochglanzbroschüren" orientieren, wurde als Willkür entlarvt. 

Wie stellt sich der Regionalverband nun das weitere Vorgehen vor? Setzt er darauf, dass er das Werk nun besonders schnell verabschieden muss, um noch unterm Radar "durchzurutschen"? Das werden wir nicht zulassen. Der Klageweg hat sich nun weiter geöffnet für uns!

Freitag, 30. April 2021

 Das gestrige Urteil ist ein Meilenstein des Klimaschutzes in Deutschland!😍💪😍

hier  können Sie das  Video zur Pressekonferenz anschauen und an unsrer Freude teilnehmen!!!!

Lisa Göldner von Greenpeace moderiert das Video

Es handelt sich um 4 Verfassungsbeschwerden die beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seit 2018 eingereicht wurden. Die 4 Klagen wurden gemeinsam behandelt.. Es ging darum, die Klimapolitik der Bundesregierung verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen.

Geklagt haben Jugendliche und Erwachsene aus dem Inland aber auch aus dem Ausland, unterstützt von mehreren Umweltorganisationen z.B. der BUND Deutschland, der Solarenergieförderverein Dtl., die deutsche Umwelthilfe, German Watch, Protect the Planet und Greenpeace.

Aus Sicht der Kläger:innen ist die Klimapolitik in Deutschland nicht dazu geeignet die dramatischsten Folgen des Klimawandels aufzuhalten und somit die Grundrechte der Kläger:innen zu schützen.

- den Start machen die 3 Rechtsanwält:innen mit ihren Statements

Felix Ekhardt: das ist heute die 1. Umweltklage, die vor dem Verfassungsgericht Erfolg hat und von daher ist das Urteil bahnbrechend!... Das Bundesverfassungsgericht hat der deutschen Politik eine schallende Ohrfeige verpasst, hat klargemacht das Paris-Ziel, die 1,5° Grenze... ist grundrechtlich und ist durch das Staatsziel Umweltrecht verbindlich!

Roda Verheyen: Die Zeit für politische Klimaziele ist vorbei! Klimaziele gehören nicht in den reinen Ermessensspielraum des Gesetzgebers, sie haben sich an der Wissenschaft zu orientieren und an den Grundrechten.... Klimaleugner haben ab heute keine Chance mehr!... Der Bestandschutz für Althergebrachtes ist auch vorbei... De facto dürfen heutige Generationen keinen zu großen Schluck aus der Pulle nehmen auf Kosten der weiteren Generationen! Das Grundgesetz wurde generationengerecht ausgelegt.... Der Bundesgesetzgeber muss einen schlüssigen Reduktionspfad vorgeben bis zur Treibhaus-Neutralität.

Remo Klinger: Klimaschutz ist Grundrechtschutz... Im Grunde hat das Bundesverfassungsgericht ein Grundrecht auf Zukunft, für künftige Generationen geschaffen und damit einen Meilenstein gesetzt wie wir ihn  so in der Geschichte des BVG noch nicht gehört haben.....Wenn wir so weitermachen bis 2030 wie`s bisher im Klimaschutzgesetz steht, dann brauchen wir für das 2° Ziel schon - und das ist nun das Mindeste das wir erreichen müssen - ab 2030 Null-Emission. Dann hätten die zukünftigen Generationen ab 2030 nichts mehr zur Verfügung....... dass Verteilungskämpfe vor uns stehen die unglaublich werden!... d.h. Die Ziele bis 2030 müssen deutlich verschärft werden damit danach noch irgendetwas übrigbleibt!

- dann kommen die 4 Kläger:innen zu Wort. 

Stellvertretend kommt hier Louisa Neubauer zu Wort:
Es ist ein unfassbar großer Tag für viele, aber an dieser Stelle auch insbesondere für hunderttausende von Menschen, die seit über 2 Jahren in Dtl aber auch darüber hinaus für ihre Zukunft streiten.
Wir wurden belächelt, wir wurden ausgelacht, wir wurden degradiert, wir wurden diskreditiert. man hat uns erklärt wir sollten Profis machen lassen.....wir haben uns über 2 Jahre anhören müssen, dass das was wir machen eigentlich eine Zumutung ist und alles andere als rechtens...
Und nun wurde uns heute Recht zugesprochen, und es wurde nicht nur gesagt, dass Klimaschutz unser Grundrecht ist sondern auch, dass der Staat die Pflicht hat uns zu schützen durch ausreichenden und vor allem durch generationsgerechten Klimaschutz.
Gerechter Klimaschutz ist nicht "nice to have" sondern er ist unser Grundrecht und das wissen wir ab heute offiziell...

Dienstag, 27. April 2021

Gemeinderatssitzung am 26.4.21: Antrag auf Vertagung Tagesordnungspunkt Gewerbeflächen

Sehr geehrter Her Bürgermeister Härle, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Hiermit stellen wir den Antrag zur Geschäftsordnung,

Punkt 3, Prüfung auf Ausweisung von lokalen Gewerbeflächen in den Teilorten Stefansfeld, Mimmenhausen, Neufrach, Weildorf und Beuren

von der Tagesordnung zu nehmen, und erst wieder dem Gemeinderat vorzulegen, wenn die Fortschreibung des Regionalplans in rechtskräftiger Form vorliegt und wir wissen, ob der Grünzug an unser jetziges Gewerbegebiet angrenzend Bestand hat oder zurückgenommen wird.

 

Begründung: Wir sehen keine Notwendigkeit, zum jetzigen Zeitpunkt über Flächen zu diskutieren, die wir so vielleicht nie beanspruchen müssen.

Grundstücksverhandlungen gehören, wie bisher von der Verwaltung immer proklamiert, zu den empfindlichsten Verhandlungsgegenständen und sollten mit der gebotenen Sorgfalt vorbereitet und vorberaten werden. Die Ausweisung neuer Gewerbeflächen gehört in ein geregeltes Verfahren, nach unserem bisherigen Verständnis müsste es dafür eine Änderung des FNP geben. Da dieser Plan sowieso zur Fortschreibung ansteht, sehen wir hier die direkte Zuständigkeit für eine neue Zuordnung von Gewerbeflächen. Außerdem weiß keiner von uns, wie die Fachplaner des Regionalverbandes letztendlich über den Fortbestand des Grünzuges angrenzend an unser Gewerbegebiet in Neufrach entscheiden. Wir halten eine Erweiterung am dortigen Standort für den lokalen plausibilisierten Bedarf nach wie vor für möglich.

Wir weisen darauf hin, dass wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass nicht störende, oder ins Umfeld passende Gewerbebetriebe nach jeweiliger genauer Prüfung durchaus auch ihre Berechtigung außerhalb des zentralen Gewerbegebietes haben sollen.

Wir beauftragen die Verwaltung außerdem, uns mitzuteilen, wie viel Gelände angrenzend ans jetzige  Gewerbegebiet der Gemeinde gehört, wieviel davon als Überschwemmungsfläche ausgewiesen ist und wieviel bereits überplant ist.

 

Für Die Fraktionen FWV und GOL

Henriette Fiedler

 



Dienstag, 20. April 2021

Und noch ein Antrag: Flächennutzungsplan/ Landschaftsplan

 Antrag vom 20.4.2021

laut §13(2) der Geschäftsordnung
bis spätestens 11.5.21  auf TO

Antrag der Fraktion der GoL

 

Wir bitten darum folgendes Thema in der übernächsten Sitzung des Gemeinderates als Top aufzunehmen.

 

In der letzten Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes brachte Herr Bürgermeister Amann von Heiligenberg den Flächennutzungsplan zur Sprache. Er betonte, dass die Bürgermeister der 3 Gemeinden bereits sehr intensive Gespräche geführt hätten und dass das entsprechende Büro bereits ausgesucht sei und quasi bereitstehe um mit den Grundlagenerhebungen anzufangen.
Er zeigte sich verwundert, dass die Salemer Gemeinderäte noch nicht informiert waren.

Bitte setzen Sie diesen Punkt auf die Tagesordnung und informieren Sie uns über den Stand.
Wann und in welchem Rahmen hatten sie die offizielle Beauftragung des Büros vorgesehen? Haben die 3 Bürgermeister sich auch schon über den Landschaftsplan ausgetauscht, der laut Bundesnaturschutzgesetz als Grundlage des Flächennutzungsplans zu erstellen ist und dann als Bestandteil rechtsgültig wird?
Wir bitten darum, dass der Gemeinderat bei der Auswahl der Planungsbüros frühzeitig (also nicht erst anlässlich des Versandes der Sitzungsunterlagen) einbezogen wird.

Salem, den 20.4.21

Im Namen der GOL Salem

Petra Karg

 

Montag, 19. April 2021

Ein neuer Antrag der GOL: Hybride Sitzungen sollen ermöglicht werden

 verfasst wurde dieser Antrag von Birgit Zauner

 

- Antrag der Fraktion –

 

Datum:

19.04.2021

Betreff:

Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Salem

Thema:

Beschlussantrag Ratsitzungen ohne persönliche Anwesenheit im Sitzungsraum

 

1.    Sachverhalt

 

Im Mai 2020 wurde die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) mit dem neu eingefügten § 37 a GemO dahingehend geändert, dass die Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum möglich wird. Bis 31. Dezember 2020 galt diese Regelung auch ohne eine Änderung der Hauptsatzung. Ab Januar 2021 muss dafür die bisherige Hauptsatzung angepasst werden.

 

Erläuterung:

§ 37 a der GemO regelt insbesondere, dass Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum nur dann stattfinden dürfen, wenn eine Beratung und Beschlussfassung durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton mittels geeigneter Videokonferenz möglich ist. Dieses Verfahren darf ferner nur bei Gegenständen einfacher Art gewählt werden. Bei anderen Gegenständen ist die Wahl einer Videokonferenz nur dann möglich, wenn die Sitzung andernfalls aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden könnte.

 

Bei öffentlichen Sitzungen muss eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einen öffentlich zugänglichen Raum sichergestellt werden.

Die Gemeinde hat dafür zu sorgen, dass die technischen Anforderungen und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Sitzung einschließlich der Beratung und Beschlussfassung eingehalten werden.

 

2. Antrag

Der Gemeinderat möge eine Änderung der Hauptsatzung entsprechend §4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) beschließen, um künftig auch eine digitale bzw. hybride Sitzung einberufen zu können.

 

Deshalb soll § 10 der Hauptsatzung um einen Abs. 3 ergänzt werden:

§ 10, (3)

„Der Bürgermeister kann Sitzungen des Gemeinderats ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum, insbesondere in Form von Videokonferenzen, einberufen. Die Voraussetzungen für die Einberufung und die Durchführung dieser Sitzungen richtet sich nach den Bestimmungen des § 37 a Abs. 1 und 2 GemO.

Für die Sitzungen der Ausschüsse des Gemeinderats und der Ortsvorsteher gelten diese Regelungen entsprechend.“ 

(…) Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

3. Begründung

Die GOL hatte schon mehrmals mündlich auf die Notwendigkeit hingewiesen.

Die weiteren Auswirkungen der Corona-Pandemie sind nur schwer abschätzbar. Die Gemeinde Salem muss jedoch sicherstellen, unter allen Umständen handlungsfähig zu bleiben, ganz gleich wie sehr die Pandemie die Gremienarbeit einschränken könnte.

Dabei sind insbesondere ein Ausschluss von Mitgliedern des Gemeinderats aufgrund behördlicher Absonderung sowie Umlaufbeschlüsse ohne vorherige Beratung zu verhindern.

Die Sitzungsabsage am 13.04.2021 wurde auch damit begründet, dass trotz Vorsichtsmaßnahmen eine mögliche Verbreitung des Virus im Rathaus nicht ausgeschlossen werden konnte. Auch diese Situation könnte erneut eintreten. Es wäre also auch für die Mitarbeitenden der Verwaltung ein Vorteil sein, wenn sie in solchen Fällen für ihren Fachbereich digitale Teilnahme teilnehmen können.

Die derzeitigen Infektionszahlen machen es aus Sicht der Fraktion GoL notwendig, die Hauptsatzung entsprechend zu ändern, um eine Handlungsoption zu haben.

Sonntag, 18. April 2021

Drama-Inszenierung vom Feinsten in Salem!

Ein Rückblick auf turbulente Tage: 

 Nach der stürmischen Gemeinderatssitzung vom 24.2.21, in der sich 2/3 der Gemeinderäte von Salem gegen einen Schwerpunkt für Industrie und Gewerbe ausgesprochen hatten, ging es im gleichen Temo weiter. 

Herr Schober betitelte den Sitzungs-Bericht im Südkurier mit dem Aufreißer - Spruch: "Widersprüchlicher Beschluß des Gemeinderates erfordert nochmalige Behandlung des Themas"
Woraufhin wir uns gezwungen sahen, das Gutachten der Kommunalaufsicht einzuholen.Die Kommunalaufsicht widersprach Hr. Schober eindeutig und sprach von einem stimmigen Gesamtergebnis. Also bleibt festzuhalten: Viel Wind um nichts. 

Zur Erinnerung: der chaotische Ablauf der Gemeinderatssitzung war durch den Vorsitzenden Bürgermeister persönlich herbeigeführt worden, indem er (entgegen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bitte um frühzeitige Information) einen 5-Punkte Antrag über eine volle DinA4 Seite aus dem Ärmel gezaubert hatte. Er brachte diese Punkte in extrem schneller Abfolge zur Abstimmung, nachdem er sie kurz vorgelesen hatte. Für uns keine vertrauensvolle Basis für ein Miteinander, eher eine Bestätigung, dass man als Gemeinderat auf einen solchen "Überfall" besser extrem vorsichtig reagieren sollte.....


Nachdem nun also der Gemeinderats-Beschluß laut Kommunalaufsicht nicht angreifbar war, kam der nächste taktische Schachzug

Die CDU veröffentlichte einen Beitrag in Salem aktuell in dem stand: "Wir, die CDU-Fraktion, geben dem Bürgermeister und der Gemeindeverwaltung den Auftrag, die Standorte für eine weitere Entwicklung des Gewerbes herauszuarbeiten und im Gemeinderat vorzustellen" 

Und was soll man sagen: so schnell war noch nie ein Antrag bearbeitet worden! Manche unserer Anträge, die ganz formell im Gemeinderat gestellt worden waren, liegen immer noch in Warteschleife. 

Aber nicht nur, dass Hr. Härle persönlich sich darum kümmerte, wie wir aus den Sitzungsunterlagen ersehen konnten - das Ergebnis der Bürgermeister-Flächen-Suche wurde schon vor der Gemeinderatssitzung auf den Hochglanzseiten in Salem aktuell verkündet! Also bevor er überhaupt auch nur mit uns Gemeinderäten geredet hätte, wird hier ein höchst zwielichtiges "Ergebnis" der Bevölkerung präsentiert. Und verkündet wurde das nicht etwa in der neutraler Art und Weise, wozu ein Bürgermeister laut Gesetz verpflichtet ist. Nein hier wurde eindeutig die eigene politische Meinung in den Vordergrund gestellt und versucht die "Gegner" (also per se jeder der anderer Meinung ist als Hr. Härle) abzuwatschen.

GOL und Freie Wähler mussten sich in Salem aktuell gegen spekulative Unterstellungen und gegen die unprofessionelle Verwaltungsvorlage von Hr. Härle zur Wehr setzen, die GOL schrieb: "Keineswegs darf das Blättle also für öffentliche Spekulationen über mögliche Motive von Gemeinderäten oder sonstigen politischen Schlagabtausch genutzt werden.....Was allerdings überhaupt nicht vorgesehen und von keinem Redaktionsstatut gedeckt ist, sind Falschaussagen oder Unterstellungen gegenüber einzelnen Gemeinderäten oder Gruppierungen. Da dies in der letzten Ausgabe erneut und in unerträglichem Maße geschehen ist, haben wir folgende Richtigstellung verfasst, nachzulesen unter www.gruene-salem.de". 

Angesichts der Sitzungsvorlage stellt sich tatsächlich die Frage: nach welchen Gesichtspunkten wurden die benannten Flächen ausgesucht? Und wieso spricht Hr. Härle von Kaufsabsichten? Normalerweise werden potentielle Bauflächen erst mal gründlich begutachtet . Seit wann spielen Themen wie Wasser, Boden, Landschaftsbild, Naturschutz keine Rolle mehr? Weiß Hr. Härle nichts davon?
Und dann wäre da auch noch die Frage nach dem Regionalplan - der gilt doch noch gar nicht?
Wird Hr. Härle persönlich sich dafür einsetzen, dass der Gemeinderatsbeschluss von Salem nicht berücksichtigt wird, wie er öffentlich kundgetan hat? Die CDU hat die Mehrheit im Regionalverband - relativ wahrscheinlich geht deren Votum durch. Weiß Hr. Härle auch das nicht?  

Schließlich erschien dann ein Südkurier-Artikel der 3 bauwilligen Bürgermeister: "Angst vor Nullwachstum" aufgrund einer Pressemitteilung, unterschrieben von Hr. Härle.
"Bürgermeister aus Salem, Owingen und Heiligenberg machen sich für den Regionalplan stark".

hier  kann der Artikel für Abonennten abgerufen werden.

Und wieder sahen sich die Fraktionen gezwungen eine Gegendarstellung einbringen: "Wachstumspolitik von gestern" Die Stellungnahmen von Ulrike Lenski (GOL) und Henriette Fiedler(Freien Wähler) sowie Suzan Hahnemann (ABÜ) waren zusammen in einem Artikel in der Online-Ausgabe des Südkuriers zu finden. Heute stehen sie in der Print-Ausgabe.  hier

Sämtliche  genannten Stellungnahmen kann man auch im Blog des ABÜ`s  hier finden

 

Was soll man also zu diesem durchsichtig  inszenierten Drama sagen?
Viel Wind und viel Aufregung um gar nichts

Da will jemand seinen Willen durchsetzen und bauscht die Sache ganz gehörig auf. Und schreckt auch nicht davor zurück, mutwillig Ängste in der Bevölkerung zu wecken und weiter zu spalten. 

Und das nur um die eigenen Ziele durchzusetzen????
Moralisches Verhalten? Kompromissbereitschaft? Gesprächsbereitschaft ? Leider Fehlanzeige