Die Würfel in Sachen Regionalplan sind gefallen. Man kann je nach Interessenlage das Ergebnis befürworten oder kritisieren, aber ein fahler Beigeschmack bleibt, denn das Prozedere hat auch Fragen zum Umgang miteinander, zum Demokratieverständnis der am Entscheidungsprozess Beteiligten und nicht zuletzt zu den Folgen aufgeworfen.
Ein Regionalplan soll Wege für zukünftige Entwicklungen aufzeigen und auch ebnen. Mündige Bürger dürfen erwarten, dass dies nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit in Amtsstuben, sondern transparent und unter Beteiligung ihrer Mandatsträger geschieht. Was aber, wenn ein damit befasster Mandatsträger sich als Privatperson versteht und das mehrheitliche Votum seines Gemeinderates – selbst als dessen Vorsitzender - als nicht bindend betrachtet? Dieses Gremium repräsentiert immerhin den - wenn auch heterogenen! - Bürgerwillen, der unter besonderem Schutz steht. In unserer Gemeindeordnung wird wohl daher nicht der Bürgermeister, sondern der Gemeinderat als Hauptorgan bestätigt.
Das Argument,
es gebe für den Bürgermeister kein imperatives Mandat, ist zwar formal richtig,
aber welche Zeichen werden mit dieser Argumentation vermittelt, wenn die
Umsetzung von Gemeinderatsbeschlüssen beliebig wird? Hat ein
Gemeinderatsbeschluss noch die Bedeutung, die einer Selbstverwaltung der
Bürgerschaft gerecht wird? Wie sollen Bürger bei der Akquise von
Gemeinderatskandidaten künftig motiviert werden, einen nicht unerheblichen Teil
ihrer Freizeit in den Dienst eines Gremiums einzubringen, dessen Beschlüsse u.U.
nicht respektiert werden?
Wir alle, Mandatsträger und Bürgerschaft, müssen uns fragen, ob unserem
Demokratieverständnis (noch) entsprochen wird, oder ob auch dieses beliebig
sein soll.
Gerhard Wachter, Salem/Weildorf
Andere Aufhänger aber gleicher Hintergrund - die Bürger von "Bürgersinn.eV" in Überlingen stehen vor ähnlichen Problemen.
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