Dienstag, 1. September 2020

2 Anträge zum Flächensparen - Antrag der GOL vom 21.5.19 sowie vom 24.10.17

Schon seit Jahren fordern wir einen bewussteren Umgang mit der Ressource Boden.
Fläche ist nicht vermehrbar und wir leben in einer Landschaft mit vielen konkurrierenden Flächenansprüchen. Jede Fläche die bebaut wird, fehlt schmerzhaft für andere Nutzungen.

Daher wollen wir Flächen bewusster nutzen - das Optimale aus einer Fläche herausziehen , wenn sie schon beansprucht wird. Und dazu gehört auch: die vorhandenen Flächen zu optimieren.


Wir hatten schon 2019 zwei Vorstöße in dieser Richtung unternommen

Paßgenau vor der letzten Gemeinderatswahl bezogen sich am 21.5.2019   gleich 6 Tagesordnungspunkte auf die Vergabe von Gewerbeflächen.

Die GOL hatte mit dem Antrag 8.4.19 beschlossen keine weiteren Vergaben im bis dahin gehandhabten, nicht flächensparenden Bewußtsein zu unterstützen.Unser Antrag lautete daher folgendermaßen:

 Im Vorfeld,  bevor die Flächen einzeln vergeben werden, soll der Gemeinderat verbindlich beschließen wieviel Fläche für welchen Zeitraum zur Verfügung steht.

Und das unter Berücksichtigung der Möglichkeit, dass in Zukunft vielleicht nur noch sehr begrenzte Ressourcen zur Verfügung stehen.

 

Der Gemeinderat soll ein verbindliches Bekenntnis zum Flächensparen abgeben und einwilligen, sich im Vorfeld auf Kriterien in diesem Sinne zu einigen. 

Ziel ist es, bei einer künftigen Bebauung möglichst viele Nutzungen auf engstem Raum zu vereinen, um so z.B. auch Ausgleichsflächen zu Lasten der Landwirtschaft zu reduzieren.

 

Möglich wären z.B. folgende Kriterien zur Umsetzung einer fächensparenden Bauweise:

o    Betriebsleiterwohnungen nicht im Erdgeschoß,

o    Mindestgröße Baukörper zur optimalen Ausnutzung des Baugrunds.
Bei kleineren Firmen/ Baukörpern regt die Gemeinde an sich zusammen zu schließen

o    Mindestanzahl Stockwerke

o    Parkplätze unterirdisch bzw. Nachweis, dass Mitarbeiter die ÖPNV und/oder das Fahrrad nutzen von der Firma gefördert werden
Die Firma und auch die Mitarbeiter könnten letztendlich bei einem Verzicht auf Parkplätze profitieren. Die Firma könnte kostenlose oder ermäßigte ÖV-Tickets zur Verfügung stellen. Der Mitarbeiter möglicherweise auf ein Zweitauto verzichten

o    Dachbegrünung und/oder Photovoltaikanlagen sind obligatorisch

o    Gute Eingrünung, naturnahe Außenanlagen
 


Rückblickend kann gesagt werden, dass es genau der richtige Moment war um dieses Statement anzubringen. Denn zum einen erweiterte sich der Flächenbedarf von 8.000 auf 12.000 m2 und die Firma Scheidegg  bestand darauf , dass aufgrund der Schwere der Maschinen nur eingeschossig gebaut werden könne. 

Wir erfuhren bei einer Begehung, dass die Gewinnmargen so klein sind, dass aus Rentabilitätsgründen nicht einmal das großes Fertigungs-Lager, das für Kunden vorgehalten werden muss,  im 2. Stock untergebracht werden kann.

siehe dazu das Abstimmungsergebnis zur Vergabe Scheidegg



Am 24.10.17 hatte Ulrike Lenski bereits mündlich einen Antrag formliert um einen Kriterienkatalog auf den Weg zu bringen. Dieser war abgelehnt worden.

1 Kommentar:

  1. Bei der Aufzählung der Maßnahmen fehlt der Begriff "Betriebliches Mobilitätsmanagement". Beispiele gibt es schon genügend. Vorbildlich ist Lichtenstein, natürlich auch wegen knapper Flächen. Aber auch in Deutschland gibt es Vorbilder:
    Fa. Schneider in Tennenbronn, VAUDE in Tettnang oder SAP in Walldorf. Infos auch unter https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/nachhaltige-mobilitaet/mobilitaetsmanagement/mobilitaetsmanagement/

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