Frau Altmann vom Südkurier hat nachgefragt, was es mit dem neuen Masten auf sich hat
hier von Miriam Altmann
....Ortsreferentin Elisabeth Schweizer entdeckte die Funkanlage kurz darauf, hatte jedoch nach eigenem Bekunden zuvor nichts davon gewusst. .... Die beiden ortsansässigen CDU-Gemeinderäte Ursula Hefler und Peter Frick waren ebenfalls nicht in die Pläne eingeweiht, wie sie mitteilten. ...
Der dritten Stefansfelder Rätin Birgit Zauner (GoL) erging es nicht anders. „Wir haben keinerlei Hinweis gehabt“, betonte sie. Die Position der Mobilfunkantenne stieß bei ihr nicht auf Gegenliebe: „Neben dem Kindergarten – wie einfühlsam ist das denn?“
Das Mobilfunkstandortkonzept, das die Gemeinde erstellen ließ, sieht an dieser Stelle keine Sendeanlage vor. ...
.... Für Aufklärung sorgte die Deutsche Funkturm GmbH, die bereits im vergangenen Oktober von Plänen für einen genehmigungsfreien Antennenträger auf einem Dach im Ortskern von Stefansfeld sprach.....
Da der Antennenträger die Höhe von zehn Metern nicht überschreite, sei keine Baugenehmigung notwendig gewesen. Allerdings habe man die Gemeinde im Rahmen der sogenannten kommunalen Abstimmung im Vorfeld über das Vorhaben der Telekom-Tochter informiert. „Wir beziehungsweise die Deutsche Telekom hat die Kommune im Februar 2021 zur kommunalen Abstimmung eingeladen. Die Einladung blieb unbeantwortet und wir haben nach der üblichen Rückmeldefrist unsere Suche nach einer geeigneten Fläche ohne Unterstützung der Kommune gestartet“, erläuterte der Pressesprecher.
Die Verwaltung betonte, dass das Mobilfunkstandortkonzept der Telekom bekannt sei und dass es bei der künftigen Ausweisung von Standorten unbedingt berücksichtigt werden sollte. Allerdings würden Privatakquisen der Betreiber in nahezu allen Ortsteilen laufen: „Unabhängig von den Zielsetzungen der Gemeinde kann jeder Grundstückseigentümer und Immobilienbesitzer einen Pacht- oder Mietvertrag mit einem Mobilfunkbetreiber abschließen, ohne dass die Gemeinde davon Kenntnis erlangt beziehungsweise einschreiten könnte.“
Anmerkung: das gilt nur dann, wenn die Gemeinde nicht antwortet, wie in Stefansfeld geschehen, und dadurch kein Dialogverfahren innerhalb einer gewissen Frist in Gang gesetzt wird. Genau deshalb hatte der Gemeinderat das Dialogverfahren in Tüfingen und Grasbeuren so unbedingt eingefordert.
Ausgerechnet in Stefansfeld mit seinem 6-gruppigen Kindergarten ist die Chance auf Abstimmung nun vertan, da das Dialogverfahren nicht rechtzeitig eingefordert wurde. Der Gemeinderat wurde nicht unterrichtet von der Anfrage im Februar 2021 und auch nicht von den konkreten Plänen im Oktober.
„Mit dem Gemeindetag haben wir Ende Juli Kontakt aufgenommen, ob wir als Träger des öffentlichen Kindergartens nicht einen Abwehranspruch gegen den Mobilfunkmasten geltend machen können.“ Da laut Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes allerdings keine separaten Grenzwerte für sensible Einrichtungen wie beispielsweise Kindergärten, Schulen oder Krankenhäuser festgelegt seien, ergäben sich keine besonderen Abwehrrechte.
Anmerkung: Das Anliegen des Salemer Mobilfunk Konzeptes ist eine mögliche Strahlen- Minimierung bei gleichzeitig guter Mobilfunkversorgung des Bereichs. Dabei wird als selbstverständlich vorausgesetzt, dass die Funk- Betreiber natürlich immer die gesetzlichen Grenzwerte einhalten müssen.
Die allgemein gültigen Grenzwerte werden vom Gesetzgeber festgelegt. Für Grenzwerte, die dem Schutz der Gesundheit dienen, gilt, dass bei anlassbezogener Anwendung , eine Betrachtung der Perzentile einbezogen werden muss. Das bedeutet, dass insbesondere Kinder und kranke Menschen berücksichtigt werden müssen, weil sie nicht dem statistischen "Mittel" entsprechen.
Daher macht es Sinn, den Salemer Gutachter nachträglich zu bemühen, um Klarheit über die Strahlenbelastung vor Ort zu bekommen.
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