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Das Beispiel Schönach /Hattenweiler, wo das Gutachten zu den Mobilfunkmasten bereits diskutiert wird, zeigt eindeutig, dass es große Unterschiede zwischen den Standorten gibt. Die Gemeinden haben dadurch die Möglichkeit, die schonendsten Varianten zu wählen. Und das ist auch ihre Aufgabe zum Schutz ihrer Einwohner. Gut dass auch Salem diesen Weg geht!
Ziel der Untersuchung war, eine ausreichende Versorgung in Verbindung mit einer Immissionsminimierung zu erreichen. Dabei versäumte Ulrich nicht, auf die Gesetzeslage bezüglich der Strahlung hinzuweisen. Für Deutschland ist ein Grenzwert von 40 Volt pro Meter vorgeschrieben. Weiter zeigte er auf, dass das Datenvolumen im Mobilfunk in Deutschland jährlich um rund 50 Prozent zunehme. Trotzdem sei dieses Volumen im Vergleich zum Festnetz sehr gering.
In Prognosekarten zeigte der Fachmann die erwarteten Immissionen und die Flächenversorgung für die mehrzähligen Standorte auf. Als priorisierten Standort der Telekom wurde für Schönach ein Standort südlich von Stockfeld genannt. Für Hattenweiler läge laut Betreiber der am besten geeignete Standort zwischen Hattenweiler und Neuhaus. Weiter zeigten die Untersuchungen, dass das Vereinsheim in Schönach, beziehungsweise das Dorfgemeindehaus in Hattenweiler ein Vielfaches an Strahlenbelastung aufweisen als die alternativen Standorte.
Insgesamt wurden vierzehn Standorte untersucht. Dabei ergaben sich bezüglich Immissionen und Flächenversorgung deutliche Unterschiede. Ein gemeinsamer Standort für beide Gemeinden wurde nicht gefunden. Damit werden zwei Masten notwendig.
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