Da waren sich die Fraktionen des Gemeinderates sehr schnell einig.
Auf meinen Vorschlag hin hatten die Fraktionsvorsitzenden gemeinsam zu einer Besichtigung der Kiesgrube Herter in Beuren eingeladen. Petra Herter erzählte uns als Fachfrau von den zahlreichen Vorgaben und Vorschriften in diesem Bereich, die zu beachten seien.
Recycling-Material steht in großer Menge zur Verfügung und hätte das Potential, mehr Kiesabbauflächen unnötig zu machen. Im Rahmen der Regionalplan-Fortschreibung gab es große Proteste in Oberschwaben, wo riesige Gebiete als neue Abbaugebiete festgelegt wurden. Daher ist es uns ein Herzensanliegen unsere Landschaft durch bewußtere Nutzung von Recyclingkies zu schonen
Nachdem wir uns in Beuren davon überzeugen konnten, dass Recycling-Material an vielen Stellen im öffentlichen und auch im privaten Bereich möglich wäre, konnten wir uns auf den fraktionsübergreifenden Antrag verständigen, den wir Hr. Härle bereits überreicht haben.
Er müsste auf der nächsten Tagesordnung erscheinen.
Überfraktioneller Antrag des Gemeinderats Salem
Grundsatzentscheidung über zukünftige produktneutrale Ausschreibung bei Baumaßnahmen
Der Gemeinderat beschließt für künftige Vergaben von Baumaßnahmen sowie für eigene Maßnahmen in der Hand des Bauhofes:
Recycling-Baustoffe, die nach einem Qualtitätssicherungssystem
mit Güteüberwachung hergestellt sind soll der Vorzug gegeben werden, sofern diese
· für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind,
· die technischen Lieferbedingungen und
· die vergaberechtlichen Bedingungen erfüllen und
dadurch die Wirtschaftlichkeit gewährleistet bleibt.
Begründung:
Rechtliche Situation:
Das Land
Baden-Württemberg hat mit Datum vom 17. Dezember 2020 das Gesetz zur Förderung
der Kreislaufwirtschaft und Gewährleistung der umweltverträglichen
Abfallbewirtschaftung (Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz - LKreiWiG) verkündet.
Zweck des Gesetzes
ist unter anderem die Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft unter
Berücksichtigung des Schutzes von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und
Bewirtschaftung von Abfällen.
Der Kreislaufwirtschaft dienen dabei untern anderem
- eine ressourceneffiziente, ressourcenschonende, schadstoffarme und abfallarme Produktgestaltung und Produktion,
- die anlageninterne Kreislaufführung von Stoffen,
- die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Abfällen für Produkte und Stoffe sowie
- eine an den Zielen der bestmöglichen Verwertung orientierte getrennte Erfassung von Abfällen.
Gemäß § 2 (3) Pflichten der öffentlichen Hand soll bei der Beschaffung von Arbeitsmaterialien, Ge- und Verbrauchsgütern und sonstigen Aufträgen sowie bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen, ohne damit Rechtsansprüche Dritter zu begründen, Erzeugnissen der Vorzug gegeben werden, die
- im Wege der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder mit Hilfe von Recyclingmaterialien und -verfahren hergestellt worden sind,
- mit ressourcenschonenden oder abfallarmen Produktionsverfahren hergestellt worden sind
- sich durch besondere Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit und Wiederverwendbarkeit auszeichnen
- im Vergleich zu anderen gleichartigen Produkten zu weniger oder schadstoffärmeren Abfällen führen
- sich in besonderem Maße zur ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung eignen oder
- aus nachwachsenden, im Einklang mit Umweltbelangen angebauten Rohstoffen hergestellt sind.
Allgemeine Situation
Jedes Jahr werden
große Mengen an Rohstoffen zu Baustoffen verarbeitet. Die Gewinnung von
mineralischen Rohstoffen in Kiesgruben und Steinbrüchen ist generell mit einem
Eingriff in den Natur- und Landschaftshaushalt verbunden.
Wir möchten hier in Salem ein Zeichen setzen, indem wir zukünftig vorrangig Recycling-Baustoffe verwenden, wo immer das möglich ist. Die Kommune soll Vorbild für seine Bürger werden.
Neutrale Ausschreibung
Die Bewirtschaftung
von sekundären Ressourcen können wirtschaftlich nur gesichert stattfinden, wenn
diese Baustoffe auch einen entsprechenden Absatz finden. Dies ist nur möglich,
wenn Recyclingbaustoffe bei Ausschreibungen berücksichtigt bzw. zumindest nicht
vorab ausgeschlossen werden.
Vor allem im Straßen-, Wege- und Leitungsbau ist die öffentliche Hand nahezu der einzige Bauherr und kann damit unmittelbar die Stoffströme beeinflussen und Vorbild sein. Die Berücksichtigung von RC-Baustoffen bei der Vergabe von Bauleistungen wurde in Baden-Württemberg bereits im Jahre 2004 durch das Umweltministerium per Erlass geregelt. Eine produktneutrale Ausschreibung gemäß VOB ist dabei der zentrale Baustein.
Somit hat auch bei einer Ausschreibung von Materialien, z.B. für den Straßen- oder Leitungsbau, immer eine neutrale Bewertung zwischen Baustoffen aus primären und sekundären Gesteinskörnungen zu erfolgen. Es können somit lediglich die technischen Eigenschaften eines Baustoffs vorgegeben werden, nicht aber die stoffliche Zusammensetzung oder die Herkunft der Rohstoffe.
Eine produktneutrale Ausschreibung behandelt also güteüberwachte RC-Baustoffe im zugelassenen Einsatzbereich gleichwertig zu Baustoffen aus mineralischem Primärrohstoff. Bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit von Angeboten sind nach Abs. 1 Nr. 5 a) VOB/A neben dem Preis auch weitere Kriterien und hier insbesondere auch zum Klima- und Ressourcenschutz heranzuziehen. Unter dem Blickwinkel der Ressourcenschonung sollte bei gleicher technischer Eignung angestrebt werden, dass von den Vergabestellen die vorrangige Verwendung von RC-Baustoffen eingefordert.
Der Einsatz von
güteüberwachten RC-Baustoffen ist mit keinerlei Mehraufwand oder Risiken verbunden.
Für Bauherren und ausschreibende Stellen ergeben sich Vorteile. Die
Verpflichtung, produktneutral nach Produkteigenschaften auszuschreiben und
neben dem Preis weitere Kriterien auch aus dem Umwelt- und Ressourcenschutz zur
Vergabegrundlage zu machen, muss konsequent umgesetzt werden.
Für die Fraktionen
Petra Herter (CDU), Henriette Fiedler (FWV) und Petra Karg (GOL)
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