Montag, 20. September 2021

Und noch ein Antrag: Mehr Tempo für den kommunalen Klimaschutz in Salem

Antrag der Fraktion GOL: Mehr Tempo für den kommunalen Klimaschutz in Salem

 

    1. Sachverhalt

 

Für den Haushalt 2021 der Gemeinde Salem wurden bereits einige klimaschutzrelevante Maßnahmen beschlossen, die bis Jahresende wohl nicht mehr in die Umsetzung gelangen. Als Beispiele seien genannt:

 

Pos.1124-219

Energetische Optimierungsmaßnahmen (PV-Anlagen):

200.000 €

Pos. 5470000 

Planungsbeteiligung Bodenseegürtelbahn:

38.500 €

Pos. 5470002

Investitionskostenzuschuss ÖPNV Salem

40.000 €

 

Pos. 554001

Ausgleichsmaßnahmen Poolflächen ökolog. Maßnahmen:

50.000 €

   

Energy Award

30.000 €

 

 

Wir möchten in der Gemeinde Salem jedoch die Bedeutung des Klimaschutzes stärken und den Weg zur Klimaneutralität entschlossen weiter gehen.

 

    1. Grundlage

Die grün-schwarze Landesregierung hat sich ambitionierte Ziele gesetzt.
Bis 2040 soll Baden-Württemberg klimaneutral sein. Die CO2-Emissionen des Landes Baden-Württemberg sollen laut Klimaschutzkonzept bis zum Jahr 2050 um 90 Prozent gegenüber 1990 verringert werden.
Bei der Realisierung einer erfolgreichen Klimaschutzpolitik kommt der kommunalen Ebene eine besondere Bedeutung zu. Die Gemeinden und Landkreise üben im Bereich Klimaschutz und Energieeffizienz eine Vorbildfunktion für ihre Einwohner aus. Nur wenn die Kommunen aktiv dazu beitragen, können wir die Pariser Klimaschutzziele noch erreichen und die globale Temperaturerhöhung begrenzen.
Städte und Gemeinden müssen hier mit gutem Beispiel vorangehen.

Klimaschutz betrifft als Querschnittsthema unterschiedliche Themen, Bereiche und Zuständigkeiten. Im Verwaltungsalltag spielen jedoch ökologische Anforderungen bei konkreten Entscheidungen oft eine untergeordnete Rolle.
Auch das im Oktober 2019 beschlossene Biodiversitätsgesetz von Baden-Württemberg ist relevant, Klima- und Artenschutz lassen sich nicht trennen.(Artikel a +b)

Ziel unseres Antrags ist die bewusste Erarbeitung von Ausgestaltungsoptionen (2.2), die einerseits eine wirksame Stärkung des Klimaschutzes erwarten lassen, andererseits aber für alle Beteiligten einen vertretbaren zusätzlichen Aufwand verursachen.
Außerdem wollen wir verhindern, dass beschlossene Investitionen, die der Klimaneutralität der Gemeinde Salem dienen würden, „verfallen“ (2.1)

Wir schließen uns der Aussage von Helmut Dedy, Geschäftsführer des Deutschen Städtetags, an: "Der Klimaschutz muss endlich Fahrt aufnehmen. Die Städte sind dabei Vorreiter. Viele Kommunen wollen Klimaneutralität möglichst schnell erreichen. Dafür braucht es Anreize, aber auch Verpflichtungen.  (Interview mit der Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) vom 24.08.2021)

ES gibt bereits zahlreiche umgesetzte Ideen und Ansätze,  auf die man zurück greifen kann (vgl. Literaturliste, Artikel c)

 

 

3. Antrag

Der Gemeinderat möge deshalb Folgendes beschließen:
 

Salem bekennt sich zu seiner kommunalen Vorbildfunktion im Bereich Klimaschutz und Energieeffizienz.
Es soll sichergestellt werden, dass genehmigte Maßnahmen zügig erfolgen.

Die Erhaltung und Förderung der Biodiversität  wird dabei berücksichtigt.
 

    •  

3.1. Transparenz:

In den Haushalten der Gemeinde Salem werden, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2022, besonders klimaschutzrelevante Investitionen als „Maßnahme zum Klimaschutz1 oder zur Klimawandelanpassung2“ ausgewiesen.
1= Maßnahmen mit dem Zweck, die Co2-Emissionen zu verringern;

2= Maßnahmen zur Anpassung an die veränderten Umweltbedingungen durch den Klimawandel, wie z.B. Überschwemmungsmanagement, Katastrophenschutz oder Sicherung von Kalt- und Frischluftschneisen

 

3.2. Kumulierung von Mitteln s.o.:

Können geplante Klimaschutz- oder Klimawandelanpassungsmaßnahmen nicht im laufenden Haushaltsjahr umgesetzt werden (was eine Ausnahme darstellen sollte) , so wird der Haushaltsposten automatisch ins Folgejahr kumuliert. Es gibt keinen „Verfall“ von klimarelevanten Haushaltsmitteln. Um hierfür budgetierte Maßnahmen aus dem Haushalt zu nehmen oder umzuwidmen, ist ein Gemeinderatsbeschluss notwendig.

 

3.3. Klimatauglichkeit:
Der Gemeinderat soll laufende Investitionen immer hinsichtlich seiner Klima-Auswirkung bewerten können. Daher sollen Sitzungsvorlagen der Verwaltung künftig nicht nur eine Aussage zur Finanzierung, sondern auch eine Stellungnahme zur Klimaschutzwirkung enthalten.

20.9.21  Im Namen der GoL-Fraktion:

Petra Karg. Fraktionssprecherin

 

Literaturliste

 

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